Beim Telefonbanking zugesagtes Storno wurde nicht ausgeführt, ist die Bank haftbar?

Hallo zusammen,

ich brauche Hilfe. Ich habe beim Kauf eines gebrauchten Autos per Telefonbanking eine Überweisung getätigt, die als Echtzeit-Überweisung ausgeführt werden sollte. Noch im Gespräch wurde klar, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Echtzeit-Überweisungen können beim Telefonbanking gar nicht gemacht werden, und es wurde stattdessen eine normale Überweisung beantragt.

Ich habe sofort, also im gleichen Gespräch, die Service Mitarbeiterin gebeten die Überweisung zu stornieren und mir wurde das zugesagt. Ich habe das 3 mal wiederholt, es wurde mir 3 Mal zugesagt, und die Mitarbeiterin hat sogar die Notizen mitgelesen, die sie sich dazu gemacht hat. Da es also nicht möglich war eine Echtzeit-Überweisung zu tätigen, habe ich das Geld in Bar abgehoben und das Auto damit bezahlt.

Jetzt sehe ich, dass die Überweisung doch abgebucht wurde. Ich habe dazu die Bank angerufen, und erfahren, dass Überweisungen überhaupt nicht storniert werden können.

Falls der Verkäufer das Geld nicht zurückgibt, ist die Bank haftbar? Es gibt ja wohl Mitschnitte der Anrufe, so dass es beweisbar wäre. Aber die Aufnahmen hat die Bank, die wird das sicher nicht freiwillig machen.

Und ich will natürlich auch dem Verkäufer erstmal die Möglichkeit geben, das Geld zurückzugeben, aber wie lange kann ich warten, ohne meine eventuellen Chancen auf Haftung der Bank zu beeinträchtigen?

Wenn irgendjemand auch nur ein paar Ideen dazu hat, wäre mir schon sehr geholfen.

Vielen Dank im Voraus!!

Überweisung, Bank, Haftung

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