Ist es erlaubt Tierpornos runter zu laden aufs Handy?


02.02.2022, 18:49

Ist es erlaubt Tierpornos runter zu laden aufs Handy ...

Ist es trafbar , wenn ja was würde dann passieren wenn man diesen Menschen anzeigen würde...

5 Antworten

Strafbar ist nur die Verbreitung (§ 184a StGB). Der Bezug und der Besitz ist nur strafbar, wenn dies in der Absicht geschieht, den Inhalt zu veröffentlichen oder zu verbreiten (Nr. 2).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Na ja ich denke mal die strafe für schlechten Geschmack ist überschaubar.

Kindern darf man es bestimmt nicht zeigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Besitzen darf man solches Material, weiterverbreiten hingegen nicht (§ 184a StGB). Über den Sinn dieser Regelung kann man aber sicher streiten.

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@Answer123

Vermutlich bin ich zu phantasielos, aber ich kann mir den Sinn von solchen Sachen einfach nicht vorstellen.

Aber die Regelung erscheint mir dann doch richtig, denn wer das mag, möge es sich ansehen, aber andere damit belästigen ist effektiv strafwürdig.

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@wfwbinder

Das unerwünschte Zusenden von Pornographischen Inhalten ist schon über § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB unter Strafe gestellt, unabhängig von der Art der Pornographie.

Minderjährigen Pornos zugänglich zu machen ist ebenfalls ohnehin schon verboten, im Falle von Kindern wird das sogar als sexueller Missbrauch eingestuft und bringt mal eben eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis 10 Jahren mit sich (§ 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB).

Insofern erschließt sich mir hier tatsächlich überhaupt nicht, wer hier vor was geschützt werden soll. Defacto geht es um die einvernehmliche Weiterverbreitung unter ausschließlich volljährigen Personen.

Auf mich wirkt das wie ein Relikt aus einer Zeit, in der man Pornographie noch als unzüchtig und verbietenswert eingestuft hat, einen Schutzzweck außerhalb veralteter und überholter Moralvorstellungen kann ich nicht erkennen. Der Blick in die Historie des Gesetzes bestätigt das.

Der Sex mit Tieren an sich ist übrigens seit 1969 nicht mehr strafbar, der damalige § 175b StGB wurde zusammen mit der allgemeinen Strafbarkeit der Homosexualität (§ 175 StGB) am 01.09.1969 abgeschafft. Heute ist Sex mit Tieren zwar wieder verboten (§ 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG), wird aber nur als Ordnungswidrigkeit behandelt und (nachvollziehbar) über den Tierschutz begründet. Dem § 184a StGB fehlt eine solche inhaltliche Begründung.

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kostet bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe...

Abgesehen davon wie weird das ist. Stellt sich noch die ein oder andere Frage.
1. Wird der, im Video gezeigte Akt zwischen zwei Tieren vollzogen? Dann ist es legal. Geht es aber in den Bereich der Sodomie (Menschen vollziehen den "Akt" mit Tieren" sieht das anders aus.
Besitz, Verbreitung etc kann hier schon strafrechtlich relevant sein.

Woher ich das weiß:Recherche