Haftet ein Veranstalter für Schäden bei Geisterführungen?

1 Antwort

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Gar nicht, weil jeder Teilnehmer einen Haftungsausschluss des Veranstalters vorher unterzeichnen muss. Das ist wie in der Geisterbahn, da kommt der Veranstalter auch nicht dafür auf, wenn sich jemand buchstäblich zu Tode erschreckt. Nur bei technischen Defekten haftet der Veranstalter.