Wenn eine Zugfahrt mit Hund in ein Gewässer entgleist und der 19 Jahre alte Mischling dabei nur mit Lungenriss und komplexen Hüft- und Beckenbruch überlebt?
und für eine insgesamt mittlere fünfstellige Summe mehrfach operiert werden muss, müsste dann der Bahnbetreiber der für das Zugunglück wegen unzureichender Wartung der Gleisanlage verantwortlich ist trotzdem die OP Kosten des Hundes tragen, obwohl diese ein Vielfaches seines Zeitwertes betragen?
Haftung,
Versicherungsrecht,
BGB