und für eine insgesamt mittlere fünfstellige Summe mehrfach operiert werden muss, müsste dann der Bahnbetreiber der für das Zugunglück wegen unzureichender Wartung der Gleisanlage verantwortlich ist trotzdem die OP Kosten des Hundes tragen, obwohl diese ein Vielfaches seines Zeitwertes betragen?