Hallo,
Jemand arbeitet festangestellt und ungelernt für einen Hausmeisterservice (Fußbodenverlegung) und beschädigt auf einer externen Baustelle eine Tür des Kunden (ca. 600,- Euro Schaden).
Ich hätte gedacht, dass dafür die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitsgebers oder der Arbeitgeber selbst aufkommt. Muß der Arbeitsgeber eine Betriebshaftpflichtvers. haben? Muß der AG sonst selbst haften?
Nun hab ich schon gegoogelt und hab vieles über "Arbeitnehmerhaftung" gelesen, was sich aber wohl auf Schäden gegenüber dem Arbeitgeber selbst bezieht (also Dienstwagen beschädigt, betriebseigene Gegenstände beschädigt etc.).
Das hört sich alles andere als gut an: bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der AN voll, bei mittlerer Fahrlässigkeit ggf. anteilig mit bis zu 3 Nettogehältern.
Aber gilt das auch bei Schäden gegenüber Dritten/ den Kunden? Ist da nicht der AG zuständig? Vielen Dank im Voraus.