Haftung bei Unfall auf Hüpfburg bei einem Erwachsenen?

1 Antwort

Prinzipiell haftet ein Veranstalter erstmal für Unfälle, die im Rahmen einer Veranstaltung passieren. Es könnte also durchaus sein, dass zum Beispiel die Krankenkasse des Verunfallten auf euch zukommt und Regress nehmen will.
Inwieweit hier Mitverschulden eine Rolle spielt oder ihr sogar aufgrund der Höhe des Mitverschulden ganz raus seid, ist so erstmal nicht zu beantworten.
Und da ihr keine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen habt (Haftpflichtversicherer schützen auch vor unberechtigten Ansprüchen), werdet ihr das im Notfall wohl über einen Rechtsanwalt laufen lassen müssen.