Steuerberaterin verlangt Nachzahlung der letzten 6 Jahre. Ist das berechtigt?

3 Antworten

Die brauchst einen neuen Steuerberater, was glaubst du was der sonst so verpennt hat wenn er sein eigenes Geld so verwaltet.

Die Forderung ist verjährt.

Zahlst du nicht wird der kaum den Vertrag aufrecht halten.

Die Verjährungsfriust beträgt 3 Jahre. Also sind Dinge aus dem Jahr 2012 und früher verjährt. Der Rest kann nachgefordert werden. Es stellt sich ggf. noch die Frage, welche Leistung wann erbracht wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.


Nun ist meine Frage, ob dass denn so rechtens ist, dass sie jetzt nach
6/7 Jahren damit ankommt und die ca. 1000€ auf einem Schlag verlangt,
obwohl das doch eigentlich ihr Fehler war


Rechtens ist das zweifellos. Wie du selbst festgestellt hast, hattet ihr einen Vertrag, in dem genau das vereinbart war.


Desweiteren, falls ich die Nachzahlung doch leisten muss, dann alles aufeinmal oder wie im Vertrag monatlich?

Die Honorare betreffen Leistungen, die du bereits in der  Vergangenheit empfangen hast. Warum sollten die erst Stück für Stück in der Zukunft fällig werden, wenn du die Leistungen doch bereits eingestrichen hast?


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Die wichtigste Frage hast du überhaupt nicht gestellt: Ist der berechtigte Anspruch der Steuerberaterin noch durchsetzbar?

Antwort: Nur teilweise. Siehe hierzu die Ausführungen von wfwbinder.

LittleArrow  30.10.2016, 17:51

Wenn Sivan ihr bei den verjährten Forderungen mit dem Einwand der Einrede kommt, wird sie vermutlich die Rückgabe von wesentlichen Unterlagen hinauszögern. Wie könnte sich Sivan dagegen am einfachsten und effektivsten wehren?

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blackleather  31.10.2016, 09:04
@LittleArrow

Einwand der Einrede

Du wolltest sagen: "Einrede der Verjährung".

Wie könnte sich Sivan dagegen am einfachsten und effektivsten wehren?

Durch den Hinweis darauf, dass die Steuerberaterin an Originalunterlagen keinerlei Zurückbehaltungsrecht hat; höchstens an ihren Arbeitsergebnissen. Letztere hat er aber in den vergangenen Jahren schon ständig erhalten, wie ich dem Sachverhalt entnommen habe.

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