Ich habe eine Eigentumswohnung mit Einbauküche vermietet. Jetzt hat der Mieter das Ceran-Kochfeld beschädigt. Wer muss für den Schaden aufkommen?

2 Antworten

Hallo,

" wird eine Einbauküche mitvermietet, ist die  n o r m a l e  Abnutzung, welche durch den täglichen Gebrauch entsteht, im Zuge der monatlichen Mietzahlungen abgegolten. Das bedeutet, dass der Vermieter für größere Reparaturen oder den Austausch der Küche aufkommen muss. " 

Dementsprechend dürfte bei unsachgemäßen Gebrauch, wenn dem Mieter z.B. ein Kochtopf auf das Ceranfeld fällt, der Verursacher für diesen Schaden verantwortlich sein.

Wenn es sich nicht um normale Gebrauchsspuren handelt, sondern um Bruch oder Splitterung etc., dann trägt der Mieter die Kosten. Im Idealfall ist er Haftpflicht versichert und meldet den Schaden seiner Versicherung.