Auf der Arbeit etwas kaputt gemacht und Arbeitgeber will nicht haften. Was nun?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine PHV wird mit ziemlicher Sicherheit nicht zahlen, da Du Anspruch auf Haftungsfreistellung durch den Arbeitgeber hast.

Bedeutet: Sofern dein Arbeitgeber eine eintretende Versicherung abgeschlossen hat, wovon man ausgehen sollte, ist er in der Pflicht den Schaden zu regulieren. Hat er keine dbzgl. Versicherung kommt er trotzdem nicht aus der Nummer raus, da es sich definitiv um leichteste Fahrlässigkeit bei der Ausübung der Arbeit gehandelt hat.

Lies auch hier, das Praxisbeispiel in der Mitte des Textes: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arbeitnehmerhaftung-im-arbeitsverhaeltnis-4-haftung-gegenueber-aussenstehenden_idesk_PI10413_HI569624.html

Hallo,

ich würde mich der Antwort von Tina34 zwar anschließen, bin aber eher skeptisch bei der Aussicht auf Erfolg.

Nach Überprüfung zum Schadenshergang (der von deiner Haftpflichtversicherung gefordert werden wird) wird die Regulierung sicher abgewiesen werden.

Normalerweise haftet der Besitzer eines Restaurants auch für die Missgeschicke seiner Angestellten, denn von grober Fahrlässigkeit kann hier wohl nicht unbedingt die Rede sein. 

Aber so wie der Chef schon reagierte.... :-(  versuchen würde ich es dann auch über meine private Haftpflicht.

Also ich bin mir ziemlich sicher, dass die Versicherung deines Arbeitgebers (die er hoffentlich abgeschlossen hat) den Schaden regulieren muss. Würde es aber auch so wie Tina machen, einfach deine Versicherung mal anrufen und nachfragen!

melde es doch einfach deiner Haftpflichtversicherung, schildere wie es passiert ist und warte auf die Antwort.