Wohnrecht nach 12 monatigem Auszug löschen?

3 Antworten

Hallo,

ich habe dazu folgendes gefunden:

" Ohne eine aktive Handlung des Wohnberechtigten endet das Recht nur in folgenden Fällen:

  • Der Wohnberechtigte verstirbt
  • Die Räumlichkeiten sind nicht mehr bewohnbar
  • Der befristete Vertrag läuft aus
  • Bei vertraglicher Nutzungsbedingung, wenn die Bedingung wegfällt "

https://www.homeday.de/de/immobilienverkauf/wohnrecht/#vertrag

vielen Dank für deine Antwort . Im Notarvertrag steht : Das Wohnungsrecht erlischt für den jeweiligen Berechtigten, wenn dieser es länger als 12 Monate zusammenhängend nicht ausübt . Der jeweilige Berechtigte ist dann zur Löschung seines Rechts im Grundbuch verpflichtet . Geldersatz, auch im Hinblick auf Ersparte Aufwendungen, schuldet der Eigentümer ab dem Auszug nicht, es sei denn, der Eigentümer hat den Auszug schuldhaft herbeigeführt .

0

Klar muss er das austragen lassen auf seine Kosten. Ist ja nicht umsonst. Das ist der Punkt. Wenn Du es austragen lässt, was möglich ist, darfst Du zahlen.

wie meinst du „auf seine Kosten“ ? Meinst du die Gebühr für die Austragung beim Grundbuchamt?

0
@rapwnzel

Was für Gebühren anfallen, weis ich nicht. Aber wenn Notare ins Spiel kommen wird das immer teuer. Das das Grundbuchamt das so einfach macht, glaube ich nicht. Aber frag dort mal nach, was erforderlich ist und was es ggf. kostet.

1

Vermutlich übt die Mutter das dinglichen Wohnrecht noch aus, sodass eine Löschung des Wohnrechts, soweit es den gesamtberechtigten Vater betrifft, wirtschaftlich nichts bringt.

Übrigens: Es wäre interessant zu erfahren, welcher Nachweis dem Grundbuchamt vorzulegen ist, damit auf einfachem Antrag des Eigentümers die Löschung vollzogen wird. Was steht in der Eintragungsbewilligung? Genügt die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts?