Kann mein Gläubiger die Höhe der Raten festlegen?

Hallo, habe mit meinem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen im letzten Jahr in Höhe von monatlich 100,00 Euro. Der Pfändbare Teil aus meinem Einkommen beläuft sich auf knapp 40,00 Euro, ist durch teilweise Aufhebung der Pfändung vom Amtsgericht bestätigt worden. Da die Ratenzahlungsvereinbarung nur auf 12 Monate befristet war, habe ich jetzt um Verlängerung gebeten und meine aktuelle Gehaltsbescheinigung übersandt. Obwohl es keine Veränderung in meinen Lebensumständen gab und auch mein Gehalt ist nicht mehr geworden, verlangt dieser ab dem 01.11. von mir das ich 150,00 Euro zahlen soll, anstatt der 100,00 Euro oder ich habe mit weiteren Zwangsmaßnahmen zu rechnen. Kann er das so einfach? Ich muß meine Schulden zahlen, daran lasse ich auch keinen Zweifel aufkommen, denn er bekommt jeden Monat pünktlich sein Geld. Aber er läßt meine Kontopfändung aufleben wenn ich nicht sofort auf einen Brief antworte (arbeite außerhalb und komme nur alle 14 Tage nach Hause) weil ich bekomme zur Wiedervorlage max. 7 Tage Zeit, oder er läßt die Pfändung ruhen, wie er Lust und Laune hat. Habe mich nun für ein Pfändungsschutzkonto entschieden, mit dem Freibetrag den mir das Gericht bestätigt hat und was bei mir gepfändet werden darf, weiß auch mein Gläubiger (knappe 40,00 Euro). Kann er bestimmen wieviel ich zahlen muß, weil ich fühle mich echt genötigt?

Gläubiger, Pfändung

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