Forderung von BG Verkehr rechtens?

Hallo zusammen.

Ich suche Rat bezüglich einer Forderung einer Berufsgenossenschaft.

Ich habe Mitte Dezember 2020 ein Gewerbe angemeldet, um als Lieferpartner für einen großen online Händler mit meinem Auto Pakete auszuliefern. Leider war ich leichtsinnig und hab mich vorher nicht ausgiebig informiert, was alles dazugehört wenn man ein Gewerbe anmeldet bzw. führt. Daher wusste ich z.B. nicht, dass man sich mit einem schriftlichen Antrag von der Unternehmerversicherung der Berufsgenossenschaft befreien lassen kann, wenn man im Unternehmen nur geringfügig (<15 h/Woche) tätig ist.

So erhielt ich wenige Wochen nach der Gewerbeanmeldung Post von der BG mit einer Forderung von etwa 70 Euro, weil das Gewerbeamt mich bei der BG angemeldet hat. Leider kam nie ein Auftrag von dem Händler, daher habe ich in meinem Gewerbe überhaupt nicht gearbeitet und auch keinen Umsatz gemacht.

So weit so gut.

Nun etwa 1 Jahr später, im Dezember 2021 erhielt ich Post vom Hauptzollamt mit einer Vollstreckungsankündigung über einen Betrag von etwa 998 Euro. Aufgelistet ist die Schuldart "Vorschuss BG M" mit 78,92 EUR ganze ELF mal für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 plus anteilig ein Betrag für den halben Monat Dezember 2020, hinzu kommen Mahngebühren, Vollstreckungskosten usw. Nun frage ich mich wie dieser Betrag zustande kommt. Weitere Briefe bzw. Forderungen von der BG gab es in der Zwischenzeit nicht.

Die BG Verkehr selbst schreibt auf ihrer Internetseite unter "Fälligkeit des Beitrags":

"Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen ist der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung ein Jahresbeitrag. Die Rechnung für die Beiträge erhalten Sie am Jahresanfang für das Vorjahr. Die Beiträge und Vorschüsse sind am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem der Bescheid dem Unternehmen bekannt gegeben wurde. Dieser Termin ist gesetzlich geregelt."

Amazon selbst hat in den FAQ geschrieben:

"Die Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung für Personen, die in der Logistik und Verkehrswirtschaft tätig sind. [...] Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch beitragspflichtig versichertes Mitglied bei der BG Verkehr. [...] Der Jahresbeitrag zur BG Verkehr ist abhängig von deinem Einkommen (bei mir = 0) und deiner Gefahrenklasse. Der in jedem Fall zu entrichtende Pflichtbeitrag beträgt derzeit 62 € pro Jahr."

Ist die Forderung überhaupt rechtens, wenn seit dem ersten Schreiben kein weiteres mehr folgte und dann erst fast 1 Jahr später die Vollstreckungsankündigung vom HZA kommt?

Ich habe kein Problem damit 78 Euro für die Versicherung zu bezahlen, fast 1000 Euro hingegen sind eine ganz andere Hausnummer.

Würde mich sehr freuen, wenn ihr da einen Rat für mich habt.

Besten Dank.

Recht, Forderung
Getankt, kontaktlos bezahlt, PIN vergessen einzugeben und Strafe erhalten?

Hallo,

Am 24.05. habe ich an einer Aral Tankstelle getankt und bin anschließend zum bezahlen an die Kasse. Nachdem ich mit der Karte kontaktlos bezahlt habe, bin ich in mein Fahrzeug eingestiegen und bin weitergefahren.

Am 11.06. habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt erhalten, worin steht:

"Forderung der Aral AG

Sehr geehrter ..., die Aral AG hag uns mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Eine von uns lautende Vollmacht liegt vor.

Am 24.05. wurde Ihr Fahrzeug an der Tankstelle .. mit 14,89 l SUPER E5 betankt. Ein entsprechender Beweis liegt vor. Sie wollten die Tankung kontaktlos bezahlen, leider haben Sie jedoch versäumt, die PIN einzugeben. Die Bezahlung der Tankrechnung in Höhe von € 23,51 fand daher nicht statt. Dies können Sie jederzeit anhand Ihrer Kartenabrechnung bzw. Ihres Kontoauszuges überprüfen. Als der Vorgang abbrach, hatten Sie die Tankstelle bereits verlassen.

Unsere Mandantin gibt Ihnen die Gelegenheit den offenen Betrag nebst Zinsen, Kosten unserer Inanspruchnahme in Höhe von € 76,44 gemäß anliegender Honoraraufstellung und Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift in Höhe von € 5,10 bis zum 24.06 auf das oben genannte Konto zu zahlen.

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beträgt per heutigem Datum € 105,09."

Meine Frage ist, ob ich die Strafe von 105,09€ zahlen muss, nur weil die Kassiererin mich nicht daran erinnert hat, dass ich eine PIN eingeben muss? Beim kontaklosen bezahlen muss ich meistens keine PIN eingeben, da ich auch nicht aufgefordert worden bin diese einzugeben, habe ich es auch vergessen. Ich sehe nicht ein dass ich jetzt statt 23,51€ das 4-fache bezahlen muss.

Wie kann ich jetzt vorgehen?

Geld, Inkasso, Recht, Forderung, PIN, Strafe, Tankstelle
Welche Mittel und Aussichten habe ich, um Mietschulden von einer ehemaligen WG-Mitbewohnerin bei mir einzutreiben?

Hallo,

Ich habe bis zum 31. Dezember 2014 in einer WG gewohnt. Meine damalige Mitbewohnerin, welche im August in die WG eingezogen war, erwies sich als stark inliquid. Da ich immer stellvertretend für die WG die Miete an den Vermieter überwies und wir schonmal wegen Unpünktlichkeiten ermahnt wurden, habe ich, als die Miete im Sept. fällig war, den üblichen (vollen) Betrag überwiesen, obwohl sie mir Ihren Anteil noch nicht übergeben hatte. Ich habe ihr dies mitgeteilt und Sie gefragt, wann Sie mir Ihren Anteil geben könnte. Daraufhin teilte sie mir mit, dass sie dies erst könne, wenn sie das Kindergeld von Ihrer Mutter sowie die Kaution von Ihrer letzten Wohnung bekommt. Im Oktober passierte das gleiche nur mit dem Unterschied, dass sie mir die Hälfte geben konnte. Damit schuldete sie mir also (bis heute) das 1,5-fache ihres Mietanteils.

Seit ich ihr vor ein paar Monaten ihr in einem sms-Gespräch sie gebeten habe, bald die Schulden zu begleichen, verweigert sie jeden Kontakt. Sie antwortet nicht mehr auf Sms, Facebooknachrichten oder Emails. Anrufe werden weggedrückt. Ein mal habe ich Sie mit unterdrückter Rufnummer erreichen können. Da wurde ich aber sehr unfreundlich abgewimmelt. ich dabei mich über meine rechtlichen Möglichkeiten und Aussichten zu informieren. Ich könnte folgendes einem Richter vorlegen:

  • Unterlagen, aus denen unser Mietvertragsverhältnis zum Vermieter (alle Hauptmieter) hervorgeht.
  • Nachweise über die laufenden Kosten (Mietvertrag, Strom/Gas-Verträge, Kontoauszüge).
  • Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Ihre Vorgängerin (auch nachweisbar) den gleichen Betrag mir jeden Monat überwiesen hat.
  • Facebooknachrichtenverlauf, in dem wir über ihre Schulden diskutiert haben (aus dem auch der Betrag hervorgeht).
  • den SMS-Nachrichtenverlauf von vor wenigen Monaten, in dem wir ebenfalls kurz über die Schulden gesprochen haben. Ich hätte auch noch ein Gespräch, das ich kurz vor meinem Auszug aufgezeichnet habe, in dem wir über die Schulden gesprochen haben. Aber inzwischen meine ich zu wissen, dass dies nicht rechtlich verwendet werden kann.

meine Fragen wären nun:

1.) Könnte ich im Falle eines Prozesses den Sachverhalt ausreichend belegen?

2.) Wie würden meine Aussichten ausehen, wenn sie vor Gericht einfach behaupten würde, dass Sie mir das Geld bereits gegeben hat (in Bargeld) oder sich sogar ein falsches Alibi besorgt?

3.) Wie hoch wären die Kosten für einen Prozess, welche ich auszulegen hätte?

4.) Um Ihre neue Anschrift (sie wohnt auch nicht mehr in der WG) herauszufinden, müsste ich erstmal eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt für etwa 20 Euro beantragen, richtig?

5.) Wäre ein Anwalt sehr ratsam (würde ich gerne meiden um die Investitionskosten nicht noch weiter zu erhöhen).

6.) Wäre der Titel überhaupt etwas Wert?

7.) Wann tritt eine Verjährung der Angelegenheit ein?

Ich bin sehr dankbar für jeden Rat den Ihr/Sie mir geben könnt(en). Vielen Dank!

Inkasso, Insolvenz, Mahnbescheid, Schulden, Forderung
Ist diese Forderung rechtens? Unter anderem, 14,99€ nicht bezahlt, nun 169€ Forderung?

Hallo, ich habe Fehler gemacht und möchte diese nun wiedergutmachen.

Ich habe im April 2021 jeweils ein Produkt bei drei verschiedenen Verkäufern getätigt (1x 1018€, 1x 913,99€ und 1x 358€).

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass ich ja gar kein Geld auf dem Konto hatte. Der Einzug des Geldes für die drei Bestellungen durch den Zahlungsdienstleister fand also gar nicht statt, weil nicht genug Geld auf meinem Konto war.

Also habe ich damals alle drei Produkte widerrufen und zurückgeschickt.

Es müsste also nun durch den Verkäufer 3x Mal an den Zahlungsanbieter zurückerstattet werden (Zahlungsanbieter streckte das Geld wohl vor), dachte ich mir.

Ich habe Anfang Juli 2021 einen Brief mit Forderung von ca. 1168€ erhalten und dachte damals dummerweise bestimmt, dass sich due Rückzahlungen der Verkäufer einfach nur verspäten und sich das schon regelt. Seitdem habe ich neuere Briefe nicht geöffnet. Heute öffnete ich einen Brief von Dezember 2021.

In dem Brief von Dezember 2021 steht nun eine Forderung in Höhe von 168,69€.

Bei 2 Retouren ist der Wert komplett an den Zahlungsanbieter erstattet worden. Bei der 914€ Bestellung wurde alles bis auf 14,99€ zurückerstattet (Versandkosten). Ich habe aus Dummheit bis heute versäumt, diesen Betrag zurückzuzahlen.

Hier sind laut Forderungsdarlegung insgesamt ca. 12€ Mahngebühren und 9€ Zinsen auf die drei Bestellungen verteilt.

Außerdem einmal 58,10€ mit Begründung "Zusätzliche Inkassovergütung aus Inkassoauftrag Verzugsschaden...zzgl. Auslagen...Gegenstandswert 1032,98€" und einmal 76,20€ mit Begründung "Zusätzliche Inkassovergütung aus Inkassoauftrag Verzugsschaden...zzgl. Auslagen" ,ohne Hinweis auf Gegenstandswert, enthalten.

Ist dieser Betrag rechtens? Einfach bezahlen?

Gläubiger, Inkasso, Recht, Forderung, Inkassounternehmen

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