Paket nicht erhalten (Zalando) - Rechtsverbindliche Erklärung unvollständig?

Hallo zusammen,

ich hoffe sehr, ihr habt hierzu eine Idee:

Ich bestellte bislang regelmäßig bei Zalando und es gab nie Probleme. Nun ist eine Lieferung im Juli 2022 allerdings nicht angekommen, ich war nachweislich im Urlaub. Die Pakete wurden ohne Abstellerlaubnis einfach abgestellt. Nach 2 Wochen waren diese verschwunden (auf einsehbarer Terrasse unseres Einfamilenhaus, so die Rückmeldung des Zustellers).

Problem war, dass die rechtsverbindliche Erklärung, die ich ausfüllen wollte, an meine mittlerweile nicht mehr abrufbare E-Mail Adresse geschickt wurde. Ich habe telefonisch beim Kundenservice um Änderung meiner Kontaktdaten gebeten. Leider hat dies Zalando nicht geschafft.

Nach einer Woche habe ich erneut angerufen "oh, das wurde dann nicht geändert" - also nochmals.

Dann hatte ich endlich die Erklärungen, diese habe ich umgehend ausgefüllt und an Zalando verschickt.

Es gaben zwischenzeitlich allerdings weitere Mahnungen.......

Ich wendete mich an den Kundenservice, die mir zur Antwort gaben, dass die Sendungsnummer fehlt. Ich merkte an, dass die Mail mit der Sendungsnummer ebenfalls an mein nicht mehr zugängliches E-Mail Postfach ging und ich diese schlicht nicht mehr habe.

Ich bat darum, dass die rechtsverbindlichen Erklärungen dann wenigstens mit Bestellnummer und meiner Unterschrift akzeptiert werden könnten.

Keine Rückmeldung mehr. Dann wieder: Nein, können wir nicht akzeptieren.

Dann meldete sich Sirius Inkasso bei mir. Bislang kamen 6 Briefe mit entsprechender Forderung in Höhe von 380 Euro. Keine große Summe, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass die Pakete ohne Abstellgenehmigung nie abgelegt werden durften. Und die zeitliche Verzögerung der rechtsverbindlichen Erklärung auch mit dem Fehler des Zalando Kundenservices zu tun hat.

Warum sollte ich dann die gesamte Ware bezahlen???? Und zudem: Wäre das, nur um Ruhe zu haben, nicht unglaubwürdig?

Langsam nerven nur die Inkasso-Briefe. Ich arbeite als Geschäftsführerin in einem regionalen Betrieb. Auf dem Land sieht das mehr als ungut aus, wenn ich permanent Post vom Inkassounternehmen erhalte...man kennt sich eben.

Ich habe noch versucht, Sirius zu überzeugen, dass Ihr Anspruch gegenstandslos ist. Nachweise über meine Abwesenheit usw.

Ich habe nochmals bei Zalando angerufen, die mir allerdings mitgeteilt haben, dass sie meinen "Titel" an Sirius verkauft hätten. Irre....Fehler machen und dann die Forderung verkaufen.

Klar, kann ich weiter ignorieren, aber langsam will ich mit dem Thema abschließen.

Was meint ihr?

Danke und viele Grüße

Verena

Forderung, Inkassounternehmen, Mahnung
Inkassokosten rechtens bei vergessenem Verwendungszweck?

Einen schönen Abend!

Folgendes Malheur ist mir widerfahren: Nachdem ich zu lange auf dem Parkplatz einer namhaften Supermarktkette parkte (14.03.), wurde ich mit einem Strafzettel bestraft. Ich wartete auf eine postalische Forderung und diese kam wenig später auch (14.04.).

Eine Strafe von 30,00 + 2,50 (Mahngebühr) + 4,00 (Ermittlungskosten) wurde mir zuteil. Diese überwies ich auch zugleich und dachte mir weiter nichts dabei (16.04.).

Etwa 3 Wochen später wurde mir ein Schreiben einer Inkasso-Firma zugeteilt, welche nun weitere 63,50 Euro forderte. Ich kontaktierte diese mit dringender Bitte um Klärung und nach einiger Zeit stelle sich heraus, dass ich den Verwendungszweck schlichtweg vergessen habe einzutragen. Das Geld wurde mir aber niemals zurück überwiesen (das hätte ich bemerkt und eine neue Überweisung angestoßen).

Nun hat mich die Inkasso-Firma erneut mit Bitte um Zahlung der Inkassokosten kontaktiert. Eine Forderungsaufstellung wurde mitgeschickt. Dort wurde die "Zahlung d. Sch. an Gläu." mit zum 16.04 datiert. Die Aufstellung listet 2x Inkassokosten und 1x dessen Stornierung auf.

Unter dem Strich fordern sie nun 27.00 Euro (22,50 Euro; 0,5 Geschäftsgebühr sowie 4,50 Euro; Telekommumikationsentgeltpauschale).

In der schriftlichen Begründung steht, dass Überschneidungen bedeutungslos werden, wenn Zahlungen erst nach Eintritt des Verzuges und bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde.

Sind die geforderten 27 Euro rechtens? Soll ich diese überweisen?

Inkasso, Recht, Forderung, Strafe, Inkassogebühren
gekaufte Forderung, es meldet sich Hoist Finance?

ich hatte bis 2009 einen Kredit bei der Citibank. Meine damalige Schuld lag noch bei 9700€. Bevor ich nach Mallorca ausgewandert bin, hat mich eine Bekannte von einem Inkasso Büro beraten, was sich, im nachhinein, als total falsch rausstellt. Ich konnte noch keine neue Adresse auf Mallorca angeben. Ich lebe seit 11 Jahren auf Mallorca und hatte lange nicht bei der Schufa reingeschaut. Als ich im August nachgeschaut habe, stand da nur eine kleine Summe, von einem anderen Unternehmen. Im November stand da plötzlich von Hoist Finance eine Summe von 21900€ drin und jetzt im Januar sogar 22096€ Ich habe jetzt die Hoist Finance angeschrieben, dass ich ganz genaue Informationen wollte, woher kommt das, was ist die eigentliche Summe, haben die mir Mahnungen, mit dem Hinweis auf einen Schufa Eintrag, geschickt und das soll mir auf dem Postweg zugestellt werden. Dabei muss ich bemerken, die Schufa ist gar nicht einfach nur böse, sondern ich hatte einen sehr netten Berater, der mir den Tip gab erstmal Unterlagen anzufordern.

Nachdem ich keine Antwort bekam rief ich bei der Firma an und erfuhr, es gäbe einen Titel, vom Amtsgericht Bergheim, von der Targo Bank und sie hätten den Titel aufgekauft.

Meine Frage: ich gehe jetzt in Rente, kann diese Summe niemals bezahlen. Wenn ich nach Deutschland zurück kehre muss ich ja eine Konto eröffnen. Kann ich das überhaupt und wenn ja, können die mir meine Rente pfänden? Was kann ich machen? Habe ich überhaupt eine Möglichkeit das abzuwenden? Wer kann mir helfen?

Forderung
Sind die Forderungen berechtigt?

die Firma vollversion-kaufen.de da wollte ich  Windows 10 Professional Vollversion

Ich wollte auch über mein PayPal-konto eine Überweisung tätigen.

AberVollversion-Kaufen.de“ reichte das nicht, Sie wollten ditekt

 über mein PayPal-konto auf mein Sparkassenkonto zugreifen.

Ich habe alles abgebrochen und wollte nichts mehr haben.

Ich habe noch nichts erhalten welche Forderung denn ?

Aktenzeichen: EM26-1114183

Auftraggeber: vollversion-kaufen.de

Produkt: 1x Windows 10 Professional

Forderungsgrund: Kaufvertrag

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Kieseler,

die Firma vollversion-kaufen.de hat uns als registriertes Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Forderungen aus dem Vertrag vom 14.03.2020 (1x Windows 10 Professional) beauftragt. Entsprechende Vollmacht wird versichert. Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in Höhe von

EUR 113,67

bis zum

02.06.2020 (Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.

Hier klicken und bequem per Paypal bezahlen

Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserem Auftraggeber empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

Eine detaillierte Forderungsaufstellung finden Sie untenstehend.

Gerne können Sie auch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns treffen, sollte es Ihnen nicht möglich sein den geschuldeten Betrag i.H.v. 113,67 € bis zum 02.06.2020 (Eingang auf unserem Konto) auf einmal zu zahlen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0211/54243377 zur Verfügung.

Eine detaillierte Forderungsaufstellung finden Sie untenstehend.

IBAN: DE63505922000203803252

BIC: GENODE51DRE

Verwendungszweck: EM26-1114183

Betrag: 113,67 €

Hauptforderung (Bestellung auf vollversion-kaufen.de ) 29,95 € Zinsen auf Hauptforderung 0,22 € Auslagen des Auftraggebers 0,00 € Mahnkosten des Auftraggebers gemäß §§ 280, 286 BGB 2,50 € Inkassogebühren gemäß §§ 280, 286 BGB 67,50 € Auslagen gemäß §§ 280, 286 BGB 13,50 € Auskunfteien 0,00 € Gerichtskosten 0,00 € Zahlung 0,00 € Gesamt 113,67 €

Hinweis: Dies ist lediglich eine Forderungsübersicht. Um eine detaillierte Forderungsaufstellung zu erhalten, gehen Sie bitte auf unsere Website und loggen sich mit ihren Zugangsdaten ein oder kontaktieren Sie uns.

Mit freundlichen Grüßen

National Inkasso GmbH Unser Online Service:

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National Inkasso GmbH

Harffstraße 43

40591 Düsseldorf

Telefon: 0211/54243377

Telefax: 0211/77927635

info@national-inkasso.de

www.national-inkasso.de

Geschäftsführer: Michael Haupt

Bank: VB Dreieich

IBAN: DE63505922000203803252

BIC: GENODE51DRE

HRB 59892, Amtsgericht Düsseldorf

Aufsichtsbehörde: OLG Düsseldorf

SteuerNr.: 106/5719/2770

USt-IdNr.: DE 265847018

Inkasso, Forderung
Getankt, kontaktlos bezahlt, PIN vergessen einzugeben und Strafe erhalten?

Hallo,

Am 24.05. habe ich an einer Aral Tankstelle getankt und bin anschließend zum bezahlen an die Kasse. Nachdem ich mit der Karte kontaktlos bezahlt habe, bin ich in mein Fahrzeug eingestiegen und bin weitergefahren.

Am 11.06. habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt erhalten, worin steht:

"Forderung der Aral AG

Sehr geehrter ..., die Aral AG hag uns mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Eine von uns lautende Vollmacht liegt vor.

Am 24.05. wurde Ihr Fahrzeug an der Tankstelle .. mit 14,89 l SUPER E5 betankt. Ein entsprechender Beweis liegt vor. Sie wollten die Tankung kontaktlos bezahlen, leider haben Sie jedoch versäumt, die PIN einzugeben. Die Bezahlung der Tankrechnung in Höhe von € 23,51 fand daher nicht statt. Dies können Sie jederzeit anhand Ihrer Kartenabrechnung bzw. Ihres Kontoauszuges überprüfen. Als der Vorgang abbrach, hatten Sie die Tankstelle bereits verlassen.

Unsere Mandantin gibt Ihnen die Gelegenheit den offenen Betrag nebst Zinsen, Kosten unserer Inanspruchnahme in Höhe von € 76,44 gemäß anliegender Honoraraufstellung und Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift in Höhe von € 5,10 bis zum 24.06 auf das oben genannte Konto zu zahlen.

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beträgt per heutigem Datum € 105,09."

Meine Frage ist, ob ich die Strafe von 105,09€ zahlen muss, nur weil die Kassiererin mich nicht daran erinnert hat, dass ich eine PIN eingeben muss? Beim kontaklosen bezahlen muss ich meistens keine PIN eingeben, da ich auch nicht aufgefordert worden bin diese einzugeben, habe ich es auch vergessen. Ich sehe nicht ein dass ich jetzt statt 23,51€ das 4-fache bezahlen muss.

Wie kann ich jetzt vorgehen?

Geld, Inkasso, Recht, Forderung, PIN, Strafe, Tankstelle
Forderung einer Sex-Dating Seite an meinen 13-jährigen Sohn?

Hallo Ihr Lieben,

Mitte März flatterte uns eine Rechnung der Firma "Sexy Date" über Euro 500,- ins Haus, adressiert an meinen 13-jährigen Sohn. Es wurde hier ein Mitgliedsbeitrag für 11 Monate in Rechnung gestellt. Mein Sohn wusste von nichts. Angeblich wurde über einen SMS Link mit dem Smartphone meines Sohnes das Abo abgeschlossen, teilte uns die Firma mit. Ich widersprach der Forderung mit der Begründung, dass diese an meinen minderjährigen 13-jährigen Sohn gestellt wurde und dass ich dieser nicht nachträglich einwilligen werde. Laut § 110 BGB Taschengeldparagraph sei mein Sohn nicht befugt derartige Geschäfte zu tätigen. Auch war wohl ein Vertragsabschluss hier nicht erkennbar. Meine Antwort erfolgte per Einschreiben Einwurf.

Anfang April kam dann eine Mahnung der Firma "Sexy Date". Es wurde nicht auf mein Schreiben eingegangen und darauf hingewiesen, dass die Forderung an ein Inkassobüro weitergeleitet wird, sollte die Zahlung nicht erfolgen. Ich verfasste nochmals ein Schreiben , in dem ich die Forderung zurückwies, ebenfalls per Einschreiben/Rückschein.

Nun kam ein Schreiben des Inkassobüros "Inkasso von Morgen", das sehr unseriös wirkt. Die Unterschrift des Rechtsanwaltes ist aufgedruckt. Ein Businessmann, breit grinsend, ist abgebildet und ein Vergleichsangebot ist auch mit dabei.

Wie formuliere ich nun am besten ein Antwortschreiben, damit ich endlich Ruhe habe :) Ich bedanke mich im voraus schon herzlich für die Antworten.

Viele Grüße

Tina

Geld, Forderung
Alektum Capital AG Inkasso Forderung von Wellyou?

Moin,

ich habe im Dezember folgendes per Email bekommen: "Forderung aus offener Mitgliedsbeitrag (Offener Betrag zu Kunden- bzw. Vertragsnummer 513161)

Datum des Vertragsschlusses: 01.06.2013

Forderung laut Rechnung: 513161 vom 01.11.2014

Hauptforderung: 165,20 €

Verzugszinsen: 34,59 €

5,00 % Prozentpunkte über dem Basiszinssatz aus 165,20 € vom 01.12.2014 bis 30.12.2019

Kosten unverzinslich: 0,00 €

Inkassokosten: 58,50 €

Auslagenpauschale Inkassokosten: 11,70 €

(20% der Inkasso-Geschäftsgebühr, höchstens 11,70 €)

Gesamtsumme: 270,41 €

Zuzügl. Basissatz + 5,00 Prozentpunkte Zinsen aus 165,20 € Hauptforderung ab 31.12.2019:

Zahlen Sie bis zum 14.01.2020 die Gesamtsumme von 270,41 €"

Dieser Zahlung habe ich widersprochen und folgendes gefordert:

  • Aufforderung zur Vorlage der Vollmacht nach § 174 BGB
  • Aufforderung zum Nachkommen der Informationspflichten nach § 11a RDG.
  • Verbot der Datenweitergabe an Schufa und Co. vor gerichtlicher Klärung nach § 28a BDSG.

Daraufhin habe folgendes erhalten:

https://ibb.co/09TjJDV

Sowie eine DSGVO Erklärung.
Nun benötige ich Hilfe denn:

1. Den Vertrag habe ich nicht abgeschlossen, sondern meine Mutter da cih zu dem Zeitpunkt minderjährig war, alle Zahlungen etc. liefen immer über das Konto meiner Mutter. ( Meine Mutter und Schwester hatten dort zur gleichen Zeit ein Konto, lief alles über meine Mutter)

2 . Wir haben nie eine Zahlungsaufforderung von WellYou selbst erhalten und die Verträge wurden damals auch gekündigt.

3 . Ich habe keine Vertragskope oder sonstiges zwischen WellYou und mir, oder WellYou und der Alektum Capital AG erhalten.

Wie sollte ich jetzt vorgehen?

MfG

Forderung, Inkassounternehmen
Unzulässige Forderung von Coeo Inkasso/Monika Mumm. Was tun?

Hey Leute!

Unsere Familie hat Anfang des Jahres (Januar-Februar 21) einen Brief mit einer Forderung vom Coeo Inkasso-Unternehmen erhalten, welche in dieser Form zu 1.000 % nicht gerechtfertigt war/ist.

Der im Schreiben angesprochene Schuldner trägt zwar denselben Nachnamen wie wir - und ist auch Teil unserer Familie - dennoch ist dieser seit über 15 Jahren nicht mehr an unsrer Adresse als wohnhaft gemeldet.

Diese Tatsachen habe ich Anfang des Jahres in Form einer E-Mail in an das besagte Unternehmen zukommen lassen. Es folgte nur diese automatische E-Mail als Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Emailnachricht. Wir werden Ihre Anliegen prüfen und dann wieder unaufgefordert auf Sie zukommen. Das hier gegenständliche Inkassoverfahren haben wir bis zur abschließenden Prüfung ausgesetzt. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Wir dachten uns, damit hätte sich das Thema erledigt - Fehlanzeige!

Denn gestern, den 17.07.21 erhielten wir einen weiteren Brief von der im Betreff erwähnten Rechtsanwältin Monika Mumm. (Auch hier wieder adressiert an das Familienmitglied, das seit über 15 Jahren nicht mehr an unserer Adresse als wohnhaft gemeldet ist.)

Auch hier habe ich sofort den Kontakt per E-Mail * gesucht, um der an uns gesendeten Forderung zu widersprechen, da wir erwiesenermaßen nicht (!) der Schuldner sind.

* Interessanter Fakt am Rande: E-Mail-Adresse aus dem Schreiben und E-Mai-Adresse auf Frau Mumm´s Internetseite stimmen nicht (!) überein.

Google sagt: info@anwaltskanzlei-mumm.de.

Auf dem Schreiben steht: kontakt@anwaltskanzlei-mumm.de.

Diese Tatsache ist mir auch nur aufgefallen, weil ich beim Absender meiner E-Mail eine Rückmeldung von meinem E-Mail-Programm erhalten habe, wonach diese E-Mail Adresse "kontakt@anwaltskanzlei-mumm.de" nicht vorhanden sei und meine Nachricht nicht verschickt werden konnte.

Eine kurze Recherche auf Google ergab, dass Frau Mumm diesbezüglich keine Unbekannte ist, und sie sich auch nicht von falschen Tatsachen und dem Kontakt per E-Mail von ihrem Vorgehen abhalten lässt.

Meine Frage ist nun Folgende: Was kann, bzw. sollte ich tun? Habt ihr irgendwelche Tipps oder Erfahrungswerte, die ihr mit mir teilen könnt, um diesem Mist ein Ende zu bereiten?

Ich danke euch im Voraus für alle helfenden Antworten! :)

Recht, Forderung
Forderung Rainer Haas und Kollegen?

Hallo Community!

Dieser Firma ist, wie man dem Internet entnehmen kann, nicht ganz unbekannt und schon häufig aufgefallen. Nun bekomme ich seit ca. 2 Jahren immer mal wieder (insgesamt waren es glaub ich 3 Mails) E-Mails von besagter Firma in denen ich unterschiedliche Beträge zahlen soll. Die ersten paar Mails hab ich ignoriert, da in der ersten Mail meine Wohnadresse in Buxtehude war (obwohl ich in Österreich wohne), in der zweiten war die Forderung von Sky (obwohl ich nie im Leben Sky besessen habe) und die dritte E-Mail ist heute gekommen. Wohl gemerkt waren alle von demselben Absender ra.mail@ra-haas.de

Die dritte Mail macht mich nun stutzig, da alles richtig geschrieben ist und IBAN sowie BIC beides zu Rainer Haas und Kollegen passt und auch auf deren Website zu finden ist. Was aber komisch ist, ist diw Kostenauflistung. Anscheinend soll die Forderung der Firma Campoint AG 2009 eingereicht worden sein.... damals war ich 8 Jahre alt und hatte noch nicht mal Zugang zu Handy oder Internet. Dazu kommt noch dass ich nicht weiß warum ich zahlen soll oder welche Dienste ich von Campoint genutzt haben soll (betreiben anscheinend mehrere Internetseiten und Erotikseiten). In der Auflistung steht auch jedes mal das gleiche Datum, also die Zinsen wurden immer jeweils am 31.12 und am 30.6 berechnet und das seit 2009. Auch in der Kostenauflistung zu finden ist ein Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid von 2009.

Nun habe ich mehrere Fragen: Wartet ein Inkassounternehmen wirklich 11 Jahre und belästigt einen erst nach 9 Jahren mit Emails? Hätte ich nicht einen Brief oder ein offizielles Schreiben bei einem Vollstreckungsbescheid oder einem Mahnbescheid kriegen müssen und kann man über einen 8 jährigen überhaupt einen Vollstreckungsbescheid verhängen? Welches Unternehmen schickt Zahlungsanweisungen nur per Mail? Kann es sein dass die einfach Mails verschicken und hoffen dass wer blöd genug ist zu bezahlen? Sollte die Forderung stimmen, dann war ich doch zum Zeitpunkt der Hauptforderung (2009) noch nicht mal geschäftsfähig oder? Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Möchte ehrlich gesagt nicht anrufen oder mich mit dieser Firma rumschlagen, da sie anscheinend laut Internet sehr unfreundlich sein sollen und ich das derzeit nicht brauchen kann.

Forderung, Finanzenfrage
Universum Inkasso / DB BahnCard?

Hallo zusammen

Universum Inkasso hat nicht gerade die besten Rezessionen. Jetzt hat es auch mich erwischt.

Am 30.01.2024 bekomme ich eine E-Mail von der Firma, in der es über eine Forderung von 74,13 Euro aus dem Jahr 2021 geht. Postalisch hätten sie mich auch versucht zu kontaktieren, jedoch habe ich seit 2021 von der Firma keine Post bekommen, weder Post noch E-Mail, komplette Funkstille.

Mir wird vorgeworfen, dass ich die Überweisung der Rechnung vom 09.2021 nicht an Universum Inkasso, sondern direkt - ohne Mahngebühren - an die DB getätigt habe. Nachdem ich keine weiteren Erinnerungen und kein Vollstreckung zwischen 09.2021 und 30.01.2024 bekam, dachte ich es hätte sich erledigt.

Die E-Mail, die ich erhalten habe war eine Zahlungserinnerung. Erst als ich mit dem Unternehmen telefonierte, geht die Vollstreckung weiter.

Folgend war der Wortlaut:

aus Ihrem Einkauf oder Vertrag bei DB Vertrieb GmbH sind noch 74,13 EUR zur Zahlung offen.
Wir hatten versucht, Sie postalisch und zuletzt am 18.01.2024 per E-Mail auf diese fällige Forderung aufmerksam zu machen. 
Ihr persönlicher Bezahllink ist 5 Tage gültig. Nutzen Sie die Chance noch bis zum 03.02.2024, den Betrag einfach und unkompliziert online zu bezahlen.

Erst am 30.01.2024 kam eine E-Mail mit den erforderlichen Daten:

aus Ihrem Einkauf oder Vertrag bei DB Vertrieb GmbH ist noch eine Zahlung offen.
Wir hatten versucht, Sie auf diese Forderung postalisch aufmerksam zu machen. Jedoch waren unsere Kontaktversuche bisher erfolglos. Auch wir wissen, dass es in der Hektik des Alltags oder nach einem Umzug in eine neue Stadt passieren kann, dass eine Rechnung liegen bleibt.
Um Ihnen die Forderungsangelegenheit nochmals zu erläutern, möchten wir Ihnen die bereits erteilten Informationen nachstehend nochmals in Kurzform in Erinnerung bringen:
Unsere Auftraggeberin zur Einziehung der offenen fälligen Forderung:
DB Vertrieb GmbH, Kölnische Str. 81, 34117 Kassel
Informationen zur übergebenen Forderung:
Forderungsgrund: Forderung der DB Vertrieb GmbH
Vertragsgegenstand: zur BahnCard Nummer xxxxxxxxx / Laufzeitbeginn 03.09.2021
Vertragskonto bei der DB Vertrieb GmbH: xxxxx
Vertragsdatum: spätestens am 03.09.2021

Ich finde das Ganze unter aller Sau und würde es am liebsten hinauszögern und bis es vor Gericht geht. 3 Jahre ist die Verjährungsfrist und sie melden sich kurz vorher. Zumal ich keine Bahncard, kein deutsches Konto (im speziellen dieses Konto) mehr habe, weil ich in die Schweiz umgezogen bin. Was weiss ich denn, welche Post innerhalb den 2 Jahren und 4 Monate nicht angekommen ist.

  • Wer von euch hat mit dem Unternehmen ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist es ausgegangen?
  • Ist mein Plan durchführbar?

Danke und grüsse Eva

Bahncard, Deutsche Bahn, Forderung
Welche Mittel und Aussichten habe ich, um Mietschulden von einer ehemaligen WG-Mitbewohnerin bei mir einzutreiben?

Hallo,

Ich habe bis zum 31. Dezember 2014 in einer WG gewohnt. Meine damalige Mitbewohnerin, welche im August in die WG eingezogen war, erwies sich als stark inliquid. Da ich immer stellvertretend für die WG die Miete an den Vermieter überwies und wir schonmal wegen Unpünktlichkeiten ermahnt wurden, habe ich, als die Miete im Sept. fällig war, den üblichen (vollen) Betrag überwiesen, obwohl sie mir Ihren Anteil noch nicht übergeben hatte. Ich habe ihr dies mitgeteilt und Sie gefragt, wann Sie mir Ihren Anteil geben könnte. Daraufhin teilte sie mir mit, dass sie dies erst könne, wenn sie das Kindergeld von Ihrer Mutter sowie die Kaution von Ihrer letzten Wohnung bekommt. Im Oktober passierte das gleiche nur mit dem Unterschied, dass sie mir die Hälfte geben konnte. Damit schuldete sie mir also (bis heute) das 1,5-fache ihres Mietanteils.

Seit ich ihr vor ein paar Monaten ihr in einem sms-Gespräch sie gebeten habe, bald die Schulden zu begleichen, verweigert sie jeden Kontakt. Sie antwortet nicht mehr auf Sms, Facebooknachrichten oder Emails. Anrufe werden weggedrückt. Ein mal habe ich Sie mit unterdrückter Rufnummer erreichen können. Da wurde ich aber sehr unfreundlich abgewimmelt. ich dabei mich über meine rechtlichen Möglichkeiten und Aussichten zu informieren. Ich könnte folgendes einem Richter vorlegen:

  • Unterlagen, aus denen unser Mietvertragsverhältnis zum Vermieter (alle Hauptmieter) hervorgeht.
  • Nachweise über die laufenden Kosten (Mietvertrag, Strom/Gas-Verträge, Kontoauszüge).
  • Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Ihre Vorgängerin (auch nachweisbar) den gleichen Betrag mir jeden Monat überwiesen hat.
  • Facebooknachrichtenverlauf, in dem wir über ihre Schulden diskutiert haben (aus dem auch der Betrag hervorgeht).
  • den SMS-Nachrichtenverlauf von vor wenigen Monaten, in dem wir ebenfalls kurz über die Schulden gesprochen haben. Ich hätte auch noch ein Gespräch, das ich kurz vor meinem Auszug aufgezeichnet habe, in dem wir über die Schulden gesprochen haben. Aber inzwischen meine ich zu wissen, dass dies nicht rechtlich verwendet werden kann.

meine Fragen wären nun:

1.) Könnte ich im Falle eines Prozesses den Sachverhalt ausreichend belegen?

2.) Wie würden meine Aussichten ausehen, wenn sie vor Gericht einfach behaupten würde, dass Sie mir das Geld bereits gegeben hat (in Bargeld) oder sich sogar ein falsches Alibi besorgt?

3.) Wie hoch wären die Kosten für einen Prozess, welche ich auszulegen hätte?

4.) Um Ihre neue Anschrift (sie wohnt auch nicht mehr in der WG) herauszufinden, müsste ich erstmal eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt für etwa 20 Euro beantragen, richtig?

5.) Wäre ein Anwalt sehr ratsam (würde ich gerne meiden um die Investitionskosten nicht noch weiter zu erhöhen).

6.) Wäre der Titel überhaupt etwas Wert?

7.) Wann tritt eine Verjährung der Angelegenheit ein?

Ich bin sehr dankbar für jeden Rat den Ihr/Sie mir geben könnt(en). Vielen Dank!

Inkasso, Insolvenz, Mahnbescheid, Schulden, Forderung
Darf Gerichtsvollzieher teure Ausbildungsgeräte/Maschinen und unwertvolle Bücher mitnehmen?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, hier hat jemand Erfahrung damit.

Mir ist bekannt, dass Dinge, die zur Ausbildung benötigt werden, nicht einfach gepfändet werden dürfen aber was ist, wenn diese Geräte einen Wert haben? Kommt eine Austauschpfändung in Frage, wenn es dann nicht mehr gleichwertig wäre?

Ich habe eine alte offene Forderung (etwas unter 2.000 Euro). Da ich nur Bafög erhalte (befinde mich in Ausbildung zur Bekleidungstechnikerin, erhalte hier jedoch keinen Lohn), kann ich Sie leider nicht bezahlen und voraussichtlich auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren nicht. Der Gerichtsvollzieher kommt.

Nun musste ich mir vor kurzem eine teure Nähmaschine anschaffen, um den Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Aktuell arbeiten wir viel von Zuhause aus. Um das zu finanzieren, habe ich einen Bildungskredit erhalten. Der Wert der Maschine liegt bei knapp 3.000 Euro. Sie verfügt über einen Nadeltransport, da das beim Nähen feiner Stoffe hilft.

Nun ist die Frage, kann diese Maschine mir weggepfändet werden und gegen ein älteres Modell ausgetauscht werden? Ggf. gegen eins ohne Nadeltransport oder sehr verschlissen? Weil ich damit offiziell ja die gleichen Aufgaben erfüllen könnte, wenn auch weniger perfekt etc.?

Und eine weitere Frage, ich habe gelesen, dass Bücher gepfändet werden können. Ich habe sehr viele Bücher, ein ganzes großes Regal voll. Die Bücher haben eigentlich keinen großartigen Wert, Romane, ein paar Biographien, Sachbücher... nicht unbedingt zu Ausbildungszwecken, sondern vieles zur Bildung allgemein oder Unterhaltung. Viele Mängelexemplare oder optisch nicht mehr so einwandfreie aber ich hänge sehr an ihnen, da ich viel lese. Werden sie realistischerweise mitgenommen oder wäre das den Aufwand nicht wert bzw nicht erlösbringend genug?

Vielen Dank, ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende

Anwalt, Ausbildung, BAföG, Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Justiz, Pfändung, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Schuldnerberatung, Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung, Azubi, Forderung, rechte und pflichten, HILFE DRINGEND
Forderung von BG Verkehr rechtens?

Hallo zusammen.

Ich suche Rat bezüglich einer Forderung einer Berufsgenossenschaft.

Ich habe Mitte Dezember 2020 ein Gewerbe angemeldet, um als Lieferpartner für einen großen online Händler mit meinem Auto Pakete auszuliefern. Leider war ich leichtsinnig und hab mich vorher nicht ausgiebig informiert, was alles dazugehört wenn man ein Gewerbe anmeldet bzw. führt. Daher wusste ich z.B. nicht, dass man sich mit einem schriftlichen Antrag von der Unternehmerversicherung der Berufsgenossenschaft befreien lassen kann, wenn man im Unternehmen nur geringfügig (<15 h/Woche) tätig ist.

So erhielt ich wenige Wochen nach der Gewerbeanmeldung Post von der BG mit einer Forderung von etwa 70 Euro, weil das Gewerbeamt mich bei der BG angemeldet hat. Leider kam nie ein Auftrag von dem Händler, daher habe ich in meinem Gewerbe überhaupt nicht gearbeitet und auch keinen Umsatz gemacht.

So weit so gut.

Nun etwa 1 Jahr später, im Dezember 2021 erhielt ich Post vom Hauptzollamt mit einer Vollstreckungsankündigung über einen Betrag von etwa 998 Euro. Aufgelistet ist die Schuldart "Vorschuss BG M" mit 78,92 EUR ganze ELF mal für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 plus anteilig ein Betrag für den halben Monat Dezember 2020, hinzu kommen Mahngebühren, Vollstreckungskosten usw. Nun frage ich mich wie dieser Betrag zustande kommt. Weitere Briefe bzw. Forderungen von der BG gab es in der Zwischenzeit nicht.

Die BG Verkehr selbst schreibt auf ihrer Internetseite unter "Fälligkeit des Beitrags":

"Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen ist der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung ein Jahresbeitrag. Die Rechnung für die Beiträge erhalten Sie am Jahresanfang für das Vorjahr. Die Beiträge und Vorschüsse sind am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem der Bescheid dem Unternehmen bekannt gegeben wurde. Dieser Termin ist gesetzlich geregelt."

Amazon selbst hat in den FAQ geschrieben:

"Die Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung für Personen, die in der Logistik und Verkehrswirtschaft tätig sind. [...] Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch beitragspflichtig versichertes Mitglied bei der BG Verkehr. [...] Der Jahresbeitrag zur BG Verkehr ist abhängig von deinem Einkommen (bei mir = 0) und deiner Gefahrenklasse. Der in jedem Fall zu entrichtende Pflichtbeitrag beträgt derzeit 62 € pro Jahr."

Ist die Forderung überhaupt rechtens, wenn seit dem ersten Schreiben kein weiteres mehr folgte und dann erst fast 1 Jahr später die Vollstreckungsankündigung vom HZA kommt?

Ich habe kein Problem damit 78 Euro für die Versicherung zu bezahlen, fast 1000 Euro hingegen sind eine ganz andere Hausnummer.

Würde mich sehr freuen, wenn ihr da einen Rat für mich habt.

Besten Dank.

Recht, Forderung
Titulierte Forderung nicht rechtens?

Ich habe vor 2 Jahren einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Ich dachte das Inkassobüro ist im Recht. So ließ ich dann den Titel auf mich zukommen.

Dann habe ich erst Mitte diesen Jahres wieder von dem Inkassobüro gehört und wollte mal etwas genauer wissen um was es dabei eigentlich ging.

Ich habe dann schriftlich die Vollmacht, eine Kopie des Titels und die Forderungsaufstellung angefordert. Dies habe ich auch bekommen.

Nun bin ich bei der Vollmacht etwas stutzig. Es handelt sich um eine wirklich schlechte Kopie. Über den Titel "Vollmacht" wurde einfach mein Name (ohne Adresse usw.) in Arial eingefügt. Mein Name hebt sich deutlich von der sonst so schlechten Kopie ab. Mein Name wurde einfach im nachhinein eingefügt.

In der Vollmacht steht nicht meine Adresse und auch nicht um welche Forderung es geht. Dort steht:

Die Vollmacht erstreckt sich auf:

  1. zur Prozessführung (u.a. nach §§81 ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zu Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen
  2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller;
  3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einsweiligen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen)

Darunter noch ein dicker Text "Die Vollmacht gilt für alle Instanzen...." usw.

Das klingt für mich irgendwie als wäre die Vollmacht für etwas ganz anderem ausgestellt worden aber nicht für meine Forderung.

Jetzt ist der Titel schon da. Kann ich noch irgendwie Widerspruch gegen den Titel einlegen oder Klagen?

Gläubiger, Inkasso, Recht, Forderung, Vollmacht, Vollstreckungsbescheid
Ist diese Forderung rechtens? Unter anderem, 14,99€ nicht bezahlt, nun 169€ Forderung?

Hallo, ich habe Fehler gemacht und möchte diese nun wiedergutmachen.

Ich habe im April 2021 jeweils ein Produkt bei drei verschiedenen Verkäufern getätigt (1x 1018€, 1x 913,99€ und 1x 358€).

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass ich ja gar kein Geld auf dem Konto hatte. Der Einzug des Geldes für die drei Bestellungen durch den Zahlungsdienstleister fand also gar nicht statt, weil nicht genug Geld auf meinem Konto war.

Also habe ich damals alle drei Produkte widerrufen und zurückgeschickt.

Es müsste also nun durch den Verkäufer 3x Mal an den Zahlungsanbieter zurückerstattet werden (Zahlungsanbieter streckte das Geld wohl vor), dachte ich mir.

Ich habe Anfang Juli 2021 einen Brief mit Forderung von ca. 1168€ erhalten und dachte damals dummerweise bestimmt, dass sich due Rückzahlungen der Verkäufer einfach nur verspäten und sich das schon regelt. Seitdem habe ich neuere Briefe nicht geöffnet. Heute öffnete ich einen Brief von Dezember 2021.

In dem Brief von Dezember 2021 steht nun eine Forderung in Höhe von 168,69€.

Bei 2 Retouren ist der Wert komplett an den Zahlungsanbieter erstattet worden. Bei der 914€ Bestellung wurde alles bis auf 14,99€ zurückerstattet (Versandkosten). Ich habe aus Dummheit bis heute versäumt, diesen Betrag zurückzuzahlen.

Hier sind laut Forderungsdarlegung insgesamt ca. 12€ Mahngebühren und 9€ Zinsen auf die drei Bestellungen verteilt.

Außerdem einmal 58,10€ mit Begründung "Zusätzliche Inkassovergütung aus Inkassoauftrag Verzugsschaden...zzgl. Auslagen...Gegenstandswert 1032,98€" und einmal 76,20€ mit Begründung "Zusätzliche Inkassovergütung aus Inkassoauftrag Verzugsschaden...zzgl. Auslagen" ,ohne Hinweis auf Gegenstandswert, enthalten.

Ist dieser Betrag rechtens? Einfach bezahlen?

Gläubiger, Inkasso, Recht, Forderung, Inkassounternehmen
GEZ Gebühren trotz Ausbildung, Eltern befreit?

Guten Tag liebe Community,

ich habe letztens ein Schreiben der GEZ gekiregt. In diesem heißt es, dass sie 479,XX€ von mir haben wollen. Wie das kommt? Ich bin um gezogen, und plötzlich ist der GEZ aufgefallen das ich bisher keine Gebühren bezahlt habe. Warum habe ich das nicht? Ich habe vor bei meinen Eltern gewohnt und war zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung. Meine Eltern waren von den Gebühren befreit weil sie Unterstützung vom Amt gekriegt haben. In dem Schreiben vom Amt steht, dass alle ausser mir befreit sind, weil ich in einer Ausbildung war und Geld verdient habe. Ich habe dann mal bei den Leuten von der GEZ angerufen und mal nett nachgefragt wie es denn kommt, dass ich so viel nachzahlen muss und warum ich vorher nie was gekriegt habe. Die Antwort darauf ist, da meine Eltern befreit waren bin ich "Vollzahler" und ich habe vorher nie was gekiregt weil sie nicht wussten wo ich wohne. Ich weiß nicht warum sie es nicht wussten, war immer gemeldet. Jetzt ist die Frage, muss ich das bezahlen oder nicht? Wie sich die 479,xx€ zusammen setzten, bzw. welcher Zeitraum das sein soll habe ich nicht nachgefragt. Meine Ausbildung hat am 01.08.2012 begonnen und am 27.07.2015 war sie zuende. Habe vorher mal bei google geguckt, aber da war immer nur der Rede von Auszubildenden die NICHT bei den Eltern wohnen.

Wenn noch Fragen sind fragt, kann ja sein, dass ich was wichtiges im Eifer des Gefechts vergessen habe. Ich bedanke mich schonmal bei den Leuten die mir helfen möchten :)

LG Silvio

Forderung, GEZ-Gebühren
Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?

Hallo zusammen,

ich habe bei "Gewerbeanmelden.de" versucht ein Gewerbe anzumelden, jedenfalls dachte ich es. Beim Abschluss gab es keine Optionen eine Zahlungsmethode auszuwählen. Nach den ersten Bestätigungsmails die nach ca. 5 minuten eintrafen habe ich gemerkt das die Bestellung wirklich unnötig ist und ich nur leergeld bezahle.

Daraufhin habe ich den Betreibern eine E-Mail gesendet das ich die Bestellung stornieren möchte und somit die Zahlung auch nicht tätigen werde.

In einer der E-Mails war eine Rechnung mit beigefügt. 

In dieser Rechnung steht das die Zahlungsmethode "Vorkasse" sei.

Nach schriftlichen Verkehr mit den Betreibern und Hinweise das die Zahlungsmethode Vorkasse ist und die Betreiber somit erst die Ware bzw. Bestellung liefern, wenn die Zahlung vollzogen wurde. 

Nun habe ich E-Mails bekommen wie diese: 

Mir ist unerklärlich, warum Sie dies nicht zahlen wollen. Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt.

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Beispielrechnung:

1. Sie bezahlen heute die offene Zahlung in Höhe von EUR 23,17

oder

2. Sie bezahlen später ans Inkasso EUR 23,17 + 70,22 EUR Inkassogebühren + 16% MwSt. + 9% Zinsen

oder

3. Sie zahlen weder uns noch das Inkasso und es geht vor Gericht wo noch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen von vielen hundert Euro.

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Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt. Als Existenzgründer oder Unternehmer sind Bestellungen verbindlich und man muss den Zahlungen nachkommen.

Nun frage ich euch alle:

Haben die Betreiber das Recht ein Inkassounternehmen zu beauftragen eine Zahlung zu fordern, obwohl die Zahlungsmethode "Vorkasse" ist?

Ich habe 10 Minuten nach der Bestellung direkt eine E-Mail geschrieben und sicherheitshalber vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.

Danke im Voraus für die Zeit und Antworten!

rechnung, Recht, Forderung, Inkassounternehmen, Mahnung, Vorkasse