Kann Bank dem Mitarbeiter kündigen, wenn eine Pfändung eingeht wegen offener Forderungen?

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Viele Arbeitnehmer empfinden eine Lohnpfändung als Blamage und fürchten sogar eine Kündigung. Wegen Lohnpfändung darf jedoch nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einer speziellen Vertrauensstellung wie Kassierer oder Prokurist, gekündigt werden. Arbeitgeber können aber auch im Rahmen des normalen Arbeitsrechts kündigen und müssen sich dann nicht auf die Pfändung als heimlichen Kündigungsgrund beziehen. Tatsächlich überschätzen die meisten Arbeitnehmer die Gefahr einer Kündigung wegen Lohnpfändung. Ein Arbeitgeber wird einen Arbeitnehmer nicht wegen einer Pfändung vor die Tür setzen, wenn er mit seiner Arbeitsleistung zufrieden ist. Wie im nachfolgenden Tipp gezeigt wird, sollte allerdings von vornherein Ärger wegen eventueller Pfändungskosten vermieden werden.

weiter unter: http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/lohnpfaendung-und-lohnabtretung/kuendigungsgefahr-bei-lohnpfaendung.html

Bei einer Bankangestellten sind die Anforderungen ungleich höher, als bei einem Straßenkehrer.

Sie hat eine Vertrauensstellung. Wirtschaftliche Not kann sie zu Taten verleiten, die Arbeitgeber udn Kunden schädigen. Daher wäre eine Kündigung, oder aber zumindest die Versetzung in eine andere Abteilung möglich.