Verjährt eine Handwerker Rechnung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast Du vom Bauträger schon die Schlußrechnung über die Baumaßnahme bekommen? War die Sache mit dem Zaun vor oder nach Zustellung der Schlußrechnung? Ist mit dem Bauträger vereinbart, daß die VOB/B für den Vertrag Anwendung finden soll? Bist Du  schriftlich auf die Ausschlußwirkung hingewiesen worden?

Die Fragen stellen sich deshalb, weil man bei vorbehaltloser Annahme der Schlußrechnungssumme nicht mehr nachfordern kann:

https://dejure.org/gesetze/VOB-B/16.html

Ansonsten bleibt wirklich nur die 3-jährige Verjährungsfrist.

Hallo,

ja, aber erst nach drei Jahren ab 31.12.2016.

mit freundlichem Gruß