Forderungaustellung?

2 Antworten

Nach Begleichung der Hauptforderung sind noch knapp 500 Euro an "Nebenkosten" (Vollstreckungskosten, Zinsen % Co ) zu begleichen.

Ja, die 827,88 EUR wurden bezahlt, genau deshalb steht in der Forderungsaufstellung auch "Hauptforderung 0,00 EUR". Nicht bezahlt wurden aber die Zinsen und weiteren Vollstreckungskosten, daher sind jetzt noch 479,65 offen.

GrafRotz  02.05.2023, 17:25

Ich verstehe allerdings die zeitliche Reihenfolge nicht. Im Juli wurde alles komplett an den Gläubiger bezahlt. Erst 6 Wochen später wurde ein Mahnbescheid erlassen. Worüber denn dann, wenn alles bezahlt ist? Dann wären die Folgekosten doch hinfällig? Oder was meinst du dazu?

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orgel  02.05.2023, 17:36
@GrafRotz

Ich verstehe vor allem nicht, warum dort steht "Zahlung an den Gläubiger"... Wovon haben die das gezahlt? Müsste dort nicht stehen, Zahlung durch Schuldner oder Drittschuldner? Das die Pfändung über zwei Monate nach Zahlung der Hauptforderung veranlasst wurde, liegt daran, dass offensichtlich ja keine weiteren Zahlungen erfolgt sind und bis dahin noch die unverzinslichen und verzinslichen Kosten (EUR 142,40 und EUR 111,30) und noch laufende Zinsen offen waren.

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