Darf Vermieter die Miete bei Mieterwechsel Mitte des Monats fordern oder behalten?

2 Antworten

Der Vermieter hat dem ausziehenden Mieter die halbe Monatsmiete zu erstatten.

Das ist durchaus möglich, weil ja die ganze Miete regelmäßig im Voraus geschuldet wird. Will danach der Mieter kurzfristig ausziehen und hat einen Nachmieter, dann würde ich ihm aber raten, nicht mehr zu zahlen oder die halbe Miete an den vorgehenden Mieter zu zahlen. Oder in deinem Fall, wenn beide schon an den Mieter gezahlt haben, hat der 1. Mieter einen Rückzahlungsanspruch. Siehe dazu auch § 547 Bürgerliches Gesetzbuch.