Was ist gegen Drittschuldner zu unternehmen, der nicht antwortet?
Ich weiß von einem Schuldner, dass er sein Auto verkauft hat. Ich habe daher eine Pfändung des Kaufpreises über das Gericht vornehmen lassen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist dem Käufer bzw. Drittschuldner zugestellt worden. Dieser gibt aber die Drittschuldnererklärung nicht ab und antwortet überhaupt nicht. Was kann ich am besten tun?
2 Antworten

Generell ist jeder, der als Drittschuldner angeschrieben wird, zur Auskunft verpflichtet wie auch immer diese Auskunft erteilt wird, positiv oder auch negativ. Sollte ein Drittschuldner dieser Verpflichtung nicht nachkommen hat dies weitreichende Folgen für den Drittschuldner. Geregelt ist dies in der ZPO. Ich denke, ein Anruf bei dem vermeintlichen Drittschuldner könnte da weiterhelfen, wenn dies keine Früchte trägt muss man wohl den weg der Drittschuldnerklage anstreben. Das ist ja schon ausführlich erklärt worden.

Man kann gegen den Drittschuldner eine Einziehungsklage erheben. Das ist eine normale Zahlungsklage. Der Umstand, dass er die Drittschuldnererklärung nicht abgegeben hat, ist unerheblich.