Unzulässige Forderung von Coeo Inkasso/Monika Mumm. Was tun?

Hey Leute!

Unsere Familie hat Anfang des Jahres (Januar-Februar 21) einen Brief mit einer Forderung vom Coeo Inkasso-Unternehmen erhalten, welche in dieser Form zu 1.000 % nicht gerechtfertigt war/ist.

Der im Schreiben angesprochene Schuldner trägt zwar denselben Nachnamen wie wir - und ist auch Teil unserer Familie - dennoch ist dieser seit über 15 Jahren nicht mehr an unsrer Adresse als wohnhaft gemeldet.

Diese Tatsachen habe ich Anfang des Jahres in Form einer E-Mail in an das besagte Unternehmen zukommen lassen. Es folgte nur diese automatische E-Mail als Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Emailnachricht. Wir werden Ihre Anliegen prüfen und dann wieder unaufgefordert auf Sie zukommen. Das hier gegenständliche Inkassoverfahren haben wir bis zur abschließenden Prüfung ausgesetzt. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Wir dachten uns, damit hätte sich das Thema erledigt - Fehlanzeige!

Denn gestern, den 17.07.21 erhielten wir einen weiteren Brief von der im Betreff erwähnten Rechtsanwältin Monika Mumm. (Auch hier wieder adressiert an das Familienmitglied, das seit über 15 Jahren nicht mehr an unserer Adresse als wohnhaft gemeldet ist.)

Auch hier habe ich sofort den Kontakt per E-Mail * gesucht, um der an uns gesendeten Forderung zu widersprechen, da wir erwiesenermaßen nicht (!) der Schuldner sind.

* Interessanter Fakt am Rande: E-Mail-Adresse aus dem Schreiben und E-Mai-Adresse auf Frau Mumm´s Internetseite stimmen nicht (!) überein.

Google sagt: info@anwaltskanzlei-mumm.de.

Auf dem Schreiben steht: kontakt@anwaltskanzlei-mumm.de.

Diese Tatsache ist mir auch nur aufgefallen, weil ich beim Absender meiner E-Mail eine Rückmeldung von meinem E-Mail-Programm erhalten habe, wonach diese E-Mail Adresse "kontakt@anwaltskanzlei-mumm.de" nicht vorhanden sei und meine Nachricht nicht verschickt werden konnte.

Eine kurze Recherche auf Google ergab, dass Frau Mumm diesbezüglich keine Unbekannte ist, und sie sich auch nicht von falschen Tatsachen und dem Kontakt per E-Mail von ihrem Vorgehen abhalten lässt.

Meine Frage ist nun Folgende: Was kann, bzw. sollte ich tun? Habt ihr irgendwelche Tipps oder Erfahrungswerte, die ihr mit mir teilen könnt, um diesem Mist ein Ende zu bereiten?

Ich danke euch im Voraus für alle helfenden Antworten! :)

Recht, Forderung
Forderung einer Sex-Dating Seite an meinen 13-jährigen Sohn?

Hallo Ihr Lieben,

Mitte März flatterte uns eine Rechnung der Firma "Sexy Date" über Euro 500,- ins Haus, adressiert an meinen 13-jährigen Sohn. Es wurde hier ein Mitgliedsbeitrag für 11 Monate in Rechnung gestellt. Mein Sohn wusste von nichts. Angeblich wurde über einen SMS Link mit dem Smartphone meines Sohnes das Abo abgeschlossen, teilte uns die Firma mit. Ich widersprach der Forderung mit der Begründung, dass diese an meinen minderjährigen 13-jährigen Sohn gestellt wurde und dass ich dieser nicht nachträglich einwilligen werde. Laut § 110 BGB Taschengeldparagraph sei mein Sohn nicht befugt derartige Geschäfte zu tätigen. Auch war wohl ein Vertragsabschluss hier nicht erkennbar. Meine Antwort erfolgte per Einschreiben Einwurf.

Anfang April kam dann eine Mahnung der Firma "Sexy Date". Es wurde nicht auf mein Schreiben eingegangen und darauf hingewiesen, dass die Forderung an ein Inkassobüro weitergeleitet wird, sollte die Zahlung nicht erfolgen. Ich verfasste nochmals ein Schreiben , in dem ich die Forderung zurückwies, ebenfalls per Einschreiben/Rückschein.

Nun kam ein Schreiben des Inkassobüros "Inkasso von Morgen", das sehr unseriös wirkt. Die Unterschrift des Rechtsanwaltes ist aufgedruckt. Ein Businessmann, breit grinsend, ist abgebildet und ein Vergleichsangebot ist auch mit dabei.

Wie formuliere ich nun am besten ein Antwortschreiben, damit ich endlich Ruhe habe :) Ich bedanke mich im voraus schon herzlich für die Antworten.

Viele Grüße

Tina

Geld, Forderung
gekaufte Forderung, es meldet sich Hoist Finance?

ich hatte bis 2009 einen Kredit bei der Citibank. Meine damalige Schuld lag noch bei 9700€. Bevor ich nach Mallorca ausgewandert bin, hat mich eine Bekannte von einem Inkasso Büro beraten, was sich, im nachhinein, als total falsch rausstellt. Ich konnte noch keine neue Adresse auf Mallorca angeben. Ich lebe seit 11 Jahren auf Mallorca und hatte lange nicht bei der Schufa reingeschaut. Als ich im August nachgeschaut habe, stand da nur eine kleine Summe, von einem anderen Unternehmen. Im November stand da plötzlich von Hoist Finance eine Summe von 21900€ drin und jetzt im Januar sogar 22096€ Ich habe jetzt die Hoist Finance angeschrieben, dass ich ganz genaue Informationen wollte, woher kommt das, was ist die eigentliche Summe, haben die mir Mahnungen, mit dem Hinweis auf einen Schufa Eintrag, geschickt und das soll mir auf dem Postweg zugestellt werden. Dabei muss ich bemerken, die Schufa ist gar nicht einfach nur böse, sondern ich hatte einen sehr netten Berater, der mir den Tip gab erstmal Unterlagen anzufordern.

Nachdem ich keine Antwort bekam rief ich bei der Firma an und erfuhr, es gäbe einen Titel, vom Amtsgericht Bergheim, von der Targo Bank und sie hätten den Titel aufgekauft.

Meine Frage: ich gehe jetzt in Rente, kann diese Summe niemals bezahlen. Wenn ich nach Deutschland zurück kehre muss ich ja eine Konto eröffnen. Kann ich das überhaupt und wenn ja, können die mir meine Rente pfänden? Was kann ich machen? Habe ich überhaupt eine Möglichkeit das abzuwenden? Wer kann mir helfen?

Forderung
Titulierte Forderung nicht rechtens?

Ich habe vor 2 Jahren einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Ich dachte das Inkassobüro ist im Recht. So ließ ich dann den Titel auf mich zukommen.

Dann habe ich erst Mitte diesen Jahres wieder von dem Inkassobüro gehört und wollte mal etwas genauer wissen um was es dabei eigentlich ging.

Ich habe dann schriftlich die Vollmacht, eine Kopie des Titels und die Forderungsaufstellung angefordert. Dies habe ich auch bekommen.

Nun bin ich bei der Vollmacht etwas stutzig. Es handelt sich um eine wirklich schlechte Kopie. Über den Titel "Vollmacht" wurde einfach mein Name (ohne Adresse usw.) in Arial eingefügt. Mein Name hebt sich deutlich von der sonst so schlechten Kopie ab. Mein Name wurde einfach im nachhinein eingefügt.

In der Vollmacht steht nicht meine Adresse und auch nicht um welche Forderung es geht. Dort steht:

Die Vollmacht erstreckt sich auf:

  1. zur Prozessführung (u.a. nach §§81 ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zu Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen
  2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller;
  3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einsweiligen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen)

Darunter noch ein dicker Text "Die Vollmacht gilt für alle Instanzen...." usw.

Das klingt für mich irgendwie als wäre die Vollmacht für etwas ganz anderem ausgestellt worden aber nicht für meine Forderung.

Jetzt ist der Titel schon da. Kann ich noch irgendwie Widerspruch gegen den Titel einlegen oder Klagen?

Gläubiger, Inkasso, Recht, Forderung, Vollmacht, Vollstreckungsbescheid
Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?

Hallo zusammen,

ich habe bei "Gewerbeanmelden.de" versucht ein Gewerbe anzumelden, jedenfalls dachte ich es. Beim Abschluss gab es keine Optionen eine Zahlungsmethode auszuwählen. Nach den ersten Bestätigungsmails die nach ca. 5 minuten eintrafen habe ich gemerkt das die Bestellung wirklich unnötig ist und ich nur leergeld bezahle.

Daraufhin habe ich den Betreibern eine E-Mail gesendet das ich die Bestellung stornieren möchte und somit die Zahlung auch nicht tätigen werde.

In einer der E-Mails war eine Rechnung mit beigefügt. 

In dieser Rechnung steht das die Zahlungsmethode "Vorkasse" sei.

Nach schriftlichen Verkehr mit den Betreibern und Hinweise das die Zahlungsmethode Vorkasse ist und die Betreiber somit erst die Ware bzw. Bestellung liefern, wenn die Zahlung vollzogen wurde. 

Nun habe ich E-Mails bekommen wie diese: 

Mir ist unerklärlich, warum Sie dies nicht zahlen wollen. Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt.

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Beispielrechnung:

1. Sie bezahlen heute die offene Zahlung in Höhe von EUR 23,17

oder

2. Sie bezahlen später ans Inkasso EUR 23,17 + 70,22 EUR Inkassogebühren + 16% MwSt. + 9% Zinsen

oder

3. Sie zahlen weder uns noch das Inkasso und es geht vor Gericht wo noch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen von vielen hundert Euro.

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Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt. Als Existenzgründer oder Unternehmer sind Bestellungen verbindlich und man muss den Zahlungen nachkommen.

Nun frage ich euch alle:

Haben die Betreiber das Recht ein Inkassounternehmen zu beauftragen eine Zahlung zu fordern, obwohl die Zahlungsmethode "Vorkasse" ist?

Ich habe 10 Minuten nach der Bestellung direkt eine E-Mail geschrieben und sicherheitshalber vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.

Danke im Voraus für die Zeit und Antworten!

rechnung, Recht, Forderung, Inkassounternehmen, Mahnung, Vorkasse
Forderung Rainer Haas und Kollegen?

Hallo Community!

Dieser Firma ist, wie man dem Internet entnehmen kann, nicht ganz unbekannt und schon häufig aufgefallen. Nun bekomme ich seit ca. 2 Jahren immer mal wieder (insgesamt waren es glaub ich 3 Mails) E-Mails von besagter Firma in denen ich unterschiedliche Beträge zahlen soll. Die ersten paar Mails hab ich ignoriert, da in der ersten Mail meine Wohnadresse in Buxtehude war (obwohl ich in Österreich wohne), in der zweiten war die Forderung von Sky (obwohl ich nie im Leben Sky besessen habe) und die dritte E-Mail ist heute gekommen. Wohl gemerkt waren alle von demselben Absender ra.mail@ra-haas.de

Die dritte Mail macht mich nun stutzig, da alles richtig geschrieben ist und IBAN sowie BIC beides zu Rainer Haas und Kollegen passt und auch auf deren Website zu finden ist. Was aber komisch ist, ist diw Kostenauflistung. Anscheinend soll die Forderung der Firma Campoint AG 2009 eingereicht worden sein.... damals war ich 8 Jahre alt und hatte noch nicht mal Zugang zu Handy oder Internet. Dazu kommt noch dass ich nicht weiß warum ich zahlen soll oder welche Dienste ich von Campoint genutzt haben soll (betreiben anscheinend mehrere Internetseiten und Erotikseiten). In der Auflistung steht auch jedes mal das gleiche Datum, also die Zinsen wurden immer jeweils am 31.12 und am 30.6 berechnet und das seit 2009. Auch in der Kostenauflistung zu finden ist ein Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid von 2009.

Nun habe ich mehrere Fragen: Wartet ein Inkassounternehmen wirklich 11 Jahre und belästigt einen erst nach 9 Jahren mit Emails? Hätte ich nicht einen Brief oder ein offizielles Schreiben bei einem Vollstreckungsbescheid oder einem Mahnbescheid kriegen müssen und kann man über einen 8 jährigen überhaupt einen Vollstreckungsbescheid verhängen? Welches Unternehmen schickt Zahlungsanweisungen nur per Mail? Kann es sein dass die einfach Mails verschicken und hoffen dass wer blöd genug ist zu bezahlen? Sollte die Forderung stimmen, dann war ich doch zum Zeitpunkt der Hauptforderung (2009) noch nicht mal geschäftsfähig oder? Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Möchte ehrlich gesagt nicht anrufen oder mich mit dieser Firma rumschlagen, da sie anscheinend laut Internet sehr unfreundlich sein sollen und ich das derzeit nicht brauchen kann.

Forderung, Finanzenfrage
Inkassokosten rechtens bei vergessenem Verwendungszweck?

Einen schönen Abend!

Folgendes Malheur ist mir widerfahren: Nachdem ich zu lange auf dem Parkplatz einer namhaften Supermarktkette parkte (14.03.), wurde ich mit einem Strafzettel bestraft. Ich wartete auf eine postalische Forderung und diese kam wenig später auch (14.04.).

Eine Strafe von 30,00 + 2,50 (Mahngebühr) + 4,00 (Ermittlungskosten) wurde mir zuteil. Diese überwies ich auch zugleich und dachte mir weiter nichts dabei (16.04.).

Etwa 3 Wochen später wurde mir ein Schreiben einer Inkasso-Firma zugeteilt, welche nun weitere 63,50 Euro forderte. Ich kontaktierte diese mit dringender Bitte um Klärung und nach einiger Zeit stelle sich heraus, dass ich den Verwendungszweck schlichtweg vergessen habe einzutragen. Das Geld wurde mir aber niemals zurück überwiesen (das hätte ich bemerkt und eine neue Überweisung angestoßen).

Nun hat mich die Inkasso-Firma erneut mit Bitte um Zahlung der Inkassokosten kontaktiert. Eine Forderungsaufstellung wurde mitgeschickt. Dort wurde die "Zahlung d. Sch. an Gläu." mit zum 16.04 datiert. Die Aufstellung listet 2x Inkassokosten und 1x dessen Stornierung auf.

Unter dem Strich fordern sie nun 27.00 Euro (22,50 Euro; 0,5 Geschäftsgebühr sowie 4,50 Euro; Telekommumikationsentgeltpauschale).

In der schriftlichen Begründung steht, dass Überschneidungen bedeutungslos werden, wenn Zahlungen erst nach Eintritt des Verzuges und bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde.

Sind die geforderten 27 Euro rechtens? Soll ich diese überweisen?

Inkasso, Recht, Forderung, Strafe, Inkassogebühren
Sind die Forderungen berechtigt?

die Firma vollversion-kaufen.de da wollte ich  Windows 10 Professional Vollversion

Ich wollte auch über mein PayPal-konto eine Überweisung tätigen.

AberVollversion-Kaufen.de“ reichte das nicht, Sie wollten ditekt

 über mein PayPal-konto auf mein Sparkassenkonto zugreifen.

Ich habe alles abgebrochen und wollte nichts mehr haben.

Ich habe noch nichts erhalten welche Forderung denn ?

Aktenzeichen: EM26-1114183

Auftraggeber: vollversion-kaufen.de

Produkt: 1x Windows 10 Professional

Forderungsgrund: Kaufvertrag

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Kieseler,

die Firma vollversion-kaufen.de hat uns als registriertes Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Forderungen aus dem Vertrag vom 14.03.2020 (1x Windows 10 Professional) beauftragt. Entsprechende Vollmacht wird versichert. Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in Höhe von

EUR 113,67

bis zum

02.06.2020 (Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.

Hier klicken und bequem per Paypal bezahlen

Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserem Auftraggeber empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

Eine detaillierte Forderungsaufstellung finden Sie untenstehend.

Gerne können Sie auch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns treffen, sollte es Ihnen nicht möglich sein den geschuldeten Betrag i.H.v. 113,67 € bis zum 02.06.2020 (Eingang auf unserem Konto) auf einmal zu zahlen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0211/54243377 zur Verfügung.

Eine detaillierte Forderungsaufstellung finden Sie untenstehend.

IBAN: DE63505922000203803252

BIC: GENODE51DRE

Verwendungszweck: EM26-1114183

Betrag: 113,67 €

Hauptforderung (Bestellung auf vollversion-kaufen.de ) 29,95 € Zinsen auf Hauptforderung 0,22 € Auslagen des Auftraggebers 0,00 € Mahnkosten des Auftraggebers gemäß §§ 280, 286 BGB 2,50 € Inkassogebühren gemäß §§ 280, 286 BGB 67,50 € Auslagen gemäß §§ 280, 286 BGB 13,50 € Auskunfteien 0,00 € Gerichtskosten 0,00 € Zahlung 0,00 € Gesamt 113,67 €

Hinweis: Dies ist lediglich eine Forderungsübersicht. Um eine detaillierte Forderungsaufstellung zu erhalten, gehen Sie bitte auf unsere Website und loggen sich mit ihren Zugangsdaten ein oder kontaktieren Sie uns.

Mit freundlichen Grüßen

National Inkasso GmbH Unser Online Service:

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♣ genaue Informationen zum Auftraggeber

♣ Beweise / Dokumente einsehen

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♣ Status und Zahlungseingänge kontrollieren

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National Inkasso GmbH

Harffstraße 43

40591 Düsseldorf

Telefon: 0211/54243377

Telefax: 0211/77927635

info@national-inkasso.de

www.national-inkasso.de

Geschäftsführer: Michael Haupt

Bank: VB Dreieich

IBAN: DE63505922000203803252

BIC: GENODE51DRE

HRB 59892, Amtsgericht Düsseldorf

Aufsichtsbehörde: OLG Düsseldorf

SteuerNr.: 106/5719/2770

USt-IdNr.: DE 265847018

Inkasso, Forderung
Alektum Capital AG Inkasso Forderung von Wellyou?

Moin,

ich habe im Dezember folgendes per Email bekommen: "Forderung aus offener Mitgliedsbeitrag (Offener Betrag zu Kunden- bzw. Vertragsnummer 513161)

Datum des Vertragsschlusses: 01.06.2013

Forderung laut Rechnung: 513161 vom 01.11.2014

Hauptforderung: 165,20 €

Verzugszinsen: 34,59 €

5,00 % Prozentpunkte über dem Basiszinssatz aus 165,20 € vom 01.12.2014 bis 30.12.2019

Kosten unverzinslich: 0,00 €

Inkassokosten: 58,50 €

Auslagenpauschale Inkassokosten: 11,70 €

(20% der Inkasso-Geschäftsgebühr, höchstens 11,70 €)

Gesamtsumme: 270,41 €

Zuzügl. Basissatz + 5,00 Prozentpunkte Zinsen aus 165,20 € Hauptforderung ab 31.12.2019:

Zahlen Sie bis zum 14.01.2020 die Gesamtsumme von 270,41 €"

Dieser Zahlung habe ich widersprochen und folgendes gefordert:

  • Aufforderung zur Vorlage der Vollmacht nach § 174 BGB
  • Aufforderung zum Nachkommen der Informationspflichten nach § 11a RDG.
  • Verbot der Datenweitergabe an Schufa und Co. vor gerichtlicher Klärung nach § 28a BDSG.

Daraufhin habe folgendes erhalten:

https://ibb.co/09TjJDV

Sowie eine DSGVO Erklärung.
Nun benötige ich Hilfe denn:

1. Den Vertrag habe ich nicht abgeschlossen, sondern meine Mutter da cih zu dem Zeitpunkt minderjährig war, alle Zahlungen etc. liefen immer über das Konto meiner Mutter. ( Meine Mutter und Schwester hatten dort zur gleichen Zeit ein Konto, lief alles über meine Mutter)

2 . Wir haben nie eine Zahlungsaufforderung von WellYou selbst erhalten und die Verträge wurden damals auch gekündigt.

3 . Ich habe keine Vertragskope oder sonstiges zwischen WellYou und mir, oder WellYou und der Alektum Capital AG erhalten.

Wie sollte ich jetzt vorgehen?

MfG

Forderung, Inkassounternehmen
GEZ Gebühren trotz Ausbildung, Eltern befreit?

Guten Tag liebe Community,

ich habe letztens ein Schreiben der GEZ gekiregt. In diesem heißt es, dass sie 479,XX€ von mir haben wollen. Wie das kommt? Ich bin um gezogen, und plötzlich ist der GEZ aufgefallen das ich bisher keine Gebühren bezahlt habe. Warum habe ich das nicht? Ich habe vor bei meinen Eltern gewohnt und war zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung. Meine Eltern waren von den Gebühren befreit weil sie Unterstützung vom Amt gekriegt haben. In dem Schreiben vom Amt steht, dass alle ausser mir befreit sind, weil ich in einer Ausbildung war und Geld verdient habe. Ich habe dann mal bei den Leuten von der GEZ angerufen und mal nett nachgefragt wie es denn kommt, dass ich so viel nachzahlen muss und warum ich vorher nie was gekriegt habe. Die Antwort darauf ist, da meine Eltern befreit waren bin ich "Vollzahler" und ich habe vorher nie was gekiregt weil sie nicht wussten wo ich wohne. Ich weiß nicht warum sie es nicht wussten, war immer gemeldet. Jetzt ist die Frage, muss ich das bezahlen oder nicht? Wie sich die 479,xx€ zusammen setzten, bzw. welcher Zeitraum das sein soll habe ich nicht nachgefragt. Meine Ausbildung hat am 01.08.2012 begonnen und am 27.07.2015 war sie zuende. Habe vorher mal bei google geguckt, aber da war immer nur der Rede von Auszubildenden die NICHT bei den Eltern wohnen.

Wenn noch Fragen sind fragt, kann ja sein, dass ich was wichtiges im Eifer des Gefechts vergessen habe. Ich bedanke mich schonmal bei den Leuten die mir helfen möchten :)

LG Silvio

Forderung, GEZ-Gebühren

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