Prozesskostenhilfe für an arme Partei abgetretene Forderung?
Was meint ihr zu folgendem Fall: Ein vermögender Mann hat eine berechtigte Forderung gegen einen anderen, die er dennoch nicht zahlt. Der Gläubiger will die Forderung nicht einklagen und überlässt sie sattdessen unentgeltlich einer armen Frau. Kann diese mit Prozesskostenhilfe die Forderung gegen den Schuldner geltend machen?
1 Antwort
Ich halte mich auch in diesem Fall an mig112. Sicher muss auch die Einkommenssituation desjenigen eine Rolle spielen, der die Forderung abgetreten hat. Aber wenn es für die Abtretung doch einen nachvollziehbaren Grund gibt, wenn sie also überhaupt nicht vorgenommen wird, um auf Kosten des Staates das Geld einzutreiben, dann wird die Situation wohl anders sein. Je mehr ich überlege, desto unsicherer werde ich mit meiner zuerst eingenommenen Antwort. Ich glaube, da muss schon differenziert werden wie dargelegt.