Lohnsteuererklärung , Nachzahlung für 450 Nebenjob

3 Antworten

Die Anmeldungen/Zahlung an die Knappschaft für Deinen Nebenjob sind Vergangenheit. Da läßt sich nichts mehr ändern.

Das mit der pauschalen Lohnsteuer muss man eben besprechen. Der hätte Dir die 2 % , die er pauschal abführen muss, ja auch abziehen dürfen. Das ist erlaubt und wäre für Dich besser gewesen.

Sagen wir mal so, für die Zukunft was gelernt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Und du bist dir 100 % sicher das man das nicht im nachinein ändern kann oder mit den Finanzamt reden kann das es ein 450 euro job ist bzw war und es demendsprechend steuerfrei ist .

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@Fuchs123

Natürlich ist er sicher.

Mit dem Finanzamt brauchst Du nicht zu reden - es war kein Minijob - es wurde nach Steuerklasse 1 abgerechnet!

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Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die pauschale Besteuerung  Deines Minijobs zu übernehmen.

So etwas klärt man vor Arbeitsantritt.

Hier findest Du alle Angaben dazu:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/18_steuerrecht/node.html

Ja wenn mir gesagt wird bei arbeitsantritt dein lohn ist steuerfrei weil es unter 450 euro liegt dann dachte ich mir  das es auch so richtig ist ... Im Arbeitsvertrag steht natürlich nur meine Arbeitszeit + stundenlohnt .

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Hi, noch eine Anmerkung:

Wenn du das Einkommen aus dem "Minijob"  versteuern musst, kannst du auch die Werbungskosten z.B. Fahrtkosten, für den Job absetzen.

Hast du daran gedacht?