Hallo, bräuchte mal wieder euere Hilfe. Habe doch meine beiden Enkelkinder seit April diesen Jahres bei mir da Mutter und Vater eine Haftstrafe absitzen. Nach langem habe ich für die älteste Erziehungshilfe vom JA bekommen. Für die jüngere fühlt sich das JA nicht zuständig da eine geistige Behinderung vorliegt und daher der Bezirk Mittelfranken zuständig ist. Der Bezirk hat nun Sozialleistungen abgelehnt mit der Begründung: Gemäß §2 SGB XII stehen mir als Angehörige keine Leistungen zu. Als ich dort angerufen habe sagten sie aber im Falle dass das Kind in Heim müßte wenn es niemand anderes gibt stünden mir Leistungen zu. Es gibt niemanden anders wo das Kind hinkönnte und ist es denn nicht im Sinne des Gesetzes das das möglichste getan werden sollte für das Wohl des Kindes.
Bitte kann mir jemand helfen.
Liebe Grüe an alle