Erbe gibt keine vollständige Auskunft und verweigert Wertermittlung?

Hallo, mein Vater ist verstorben. Ich bin einzige Tochter.

Meine Mutter ist Vorerbin, Enkel Nacherbe. Ich blieb im Testament unerwähnt. Die Erbin wurde bereits im Februar mehrfach durch mich aufgefordert Auskunft über den Nachlass zu erteilen. Sie nahm sich einen Anwalt, welcher mir ein unvollständiges Verzeichnis . Ein ganzes Grundstück, sämtliche Schenkungen , 2 weitere Konten etc. wurden weggelassen. Hausrat für 2 eingerichtete Häuser wurde mit 1500,-€ angegeben. Angeblich alles nichts wert.(sagt der Anwalt) Ich nahm mir (nachdem ich Erbin in Verzug gesetzt hatte) ebenfalls einen Anwalt. Erneute Aufforderung des vollständigen Nachlassverzeichnisses und Wertgutachtens. Es wurden weitere "Bröckchen" mitgeteilt, jedoch fehlt noch vieles, von dem was ich weiß vorhanden zu sein. Wertermittlung wird blockiert, da "angeblich" kein Geld für sowas. Klage wurde eingereicht und beim Landgericht abgewiesen, da bereits Auskunft erteilt. (Auch eine unvollständige Auskunft ist eine Auskunft). PKH wurde daraufhin abgelehnt.Beschwerde beim Oberlandesgericht brachte vorerst Abhilfe, da das 2. Grundstück nicht erwähnt wurde und einige strittige Punkte offen sind. Klage wurde zuständigkeitshalber zum Amtsgericht zurück verwiesen. Nun hat der Anwalt der Erbin zu den strittigen Punkten wieder ein paar Bröckchen (jedoch fehlerhaft) zugegeben, damit der Auskunftsklage nicht stattgegeben wird. Wertermittlung wird weiter blockiert. Jetzt meint mein Anwalt, ich soll den Wert, von den Sachen die ich weiß, selbst ermitteln. Ich sollte im inet recherchieren und den höchsten Verkaufspreis raussuchen. Anschließend will mein Anwalt nur noch Zahlungsklage machen.

1. Ich bin kein Gutachter

2. Ich habe zwar einiges an Fotos, Kontoauszügen etc. Jedoch bei weitem nicht alles

3. Das 2. strittige Grundstück soll ich einfach weg lassen.

Anwalt drängt, da Verjährung droht. Prozessgebühren incl. Wertgutachten soll ich nun selbst aufbringen.

Was ist davon zu halten??? Bin dankbar für jeden Rat.

erbrecht, Erbschaft, Familie

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