Fälschung beweiserheblicher Daten?

Hallo allerseits,

mir wurde vorgeworfen, vor etwa zweieinhalb Jahren eine E-Mail mit falschem Namen versendet zu haben. Das ist auch nicht ganz falsch, jedoch hatte mitnichten eine kriminelle Motivation dahintergesteckt – es lag eher an den Behörden selbst. Ich interessiere mich sehr für Journalismus und betreibe diesen auch gerne in meiner Freizeit, allerdings nicht beruflich.

Daher würde mir bei Nachfragen/Anfragen (schriftlich, via E-Mail) lediglich die Angabe meines richtigen Namens übrig bleiben, was jedoch schon öfters dafür sorgte, dass die Nachrichten aufgrund des „Normalbürger“-Status erst gar nicht beantwortet wurden. Aus diesem Grund hatte ich mich dazu entschlossen, den Namen einer rein fiktiven Nachrichtenagentur („Europe Presse Agence“) zu verwenden - und es hatte auch tatsächlich zu einer höheren Auskunftsbereitschaft seitens deutscher Ministerien und Behörden geführt, nach einer Anfrage an die Berliner Polizei jedoch auch zu einer Strafanzeige.

Und das ganze zwei Jahre später … „Fälschung beweiserheblicher Daten“, lautete die Anklage. Die Folge waren 50 Sozialstunden – und nun auch die Auferlegung der Kosten des Rechtsanwalts.

Doch ist das korrekt? Ich wurde wegen Vorsatzes verurteilt, hatte jedoch nie kriminell handeln wollen - zumal ich zum Zeitpunkt der Tat gerade einmal vierzehn Jahre alt wurde. Zudem sagt die Versicherung, sie wolle aufgrund des Vorwurfs des Vorsatzes nicht bezahlen – für was hat man denn dann eine Versicherung?

PS: Meines Erachtens nach handelt es sich nicht um die besagte Tat - denn es wurde keine Urkunde gefälscht, nicht gegen Urheber- oder Markenrechte verstoßen und auch nicht im Rechtsverkehr (z.B. Versicherung) getäuscht.

betrug, Gesetz, Recht, Versicherung
Online Privatkauf über Facebook Marketplace: liege ich einem Betrug auf?

Ich habe über FB Marketplace einen Dj Controller gefunden und die Verkäufererin über den Messenger kontaktiert.

Da das Gerät 1000€ kostet habe ich der Verkäuferin mitgeteilt dass mir ein Kauf per Vorkasse mit Überweisung bei diesem Betrag zu riskant sei und gefragt ob man die Zahlung über Paypal abwickeln könne, was die Verkäuferin abgelehnt hat da sie kein Paypal Konto habe und auch nicht bereit sei eines anzulegen.

Daraufhin hat sie mir angeboten einen Teilbetrag in Vorkasse und den Rest bei Erhalt der Ware zu bezahlen. Gleichzeitig hat sie immer wieder ihre Ehrlichkeit betont und dass ich mir keine Sorgen machen müsse.

Wir haben uns darauf geeinigt dass ich 400€ sofort und weitere 600€ nach Zustellung der Ware bezahle.

Nachdem ich die 400€ überwiesen und ihr die Überweisungsbestätigung zugesendet hatte meinte die Verkäuferin dass sie mich kontaktiert sobald sie die Sendung verschickt habe.

Am nächsten Tag hat mir die Verkäuferin ein Bild einer DHL Versand Quittung geschickt auf dem die Sendungsnummer digital rausgeschwärzt war.
Auf die Frage warum sie mir die Sendungsnummer vorenthalte, antwortete sie dass sie mir die Sendungsnummer erst mitteilen würde wenn ich den Restbetrag überweise.
Ich entgegnete dass ich den Restbetrag wie ausgemacht begleichen würde sobald ich die Ware erhalte habe.

Am dritten Tag nach der Ausstellung der angeblichen Versand Quittung habe ich die Verkäuferin kontaktiert da bei mir noch keine Sendung eingegangen war. Ich bat sie darum für mich den Lieferstatus zu überprüfen (da sie mir die Sendungsnummer ja nicht mitgeteilt hatte).

Sie sagte sie habe die Sendung gestoppt und dass sie das Paket einbehalten werde bis ich den gesamten Betrag überwiesen habe. Woraufhin ich entgegnete dass dies nicht den vorher von uns vereinbarten Konditionen entsprechen würde.

Ihre Antwort darauf lautete: “Das Gesetz besagt, dass der Verkäufer zuerst sein gesamtes Geld erhalten muss, bevor er einen Artikel liefern kann.”

Dass der Betrag teils in Vorkasse und teils nach Erhalt der Ware bezahlt wird wurde von der Verkäuferin selbst vorgeschlagen und wir haben diesem beide zugestimmt.

Kann die Verkäuferin einfach im Nachhinein die Konditionen ändern?

Wie gehe ich nun vor um entweder die Ware oder mein Geld wieder zu erhalten?

betrug, Kaufvertrag, Rechtslage, Stornierung

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