Betrug – die besten Beiträge

Wie kann ich einen dubiosen Arbeitsvertrag kündigen?

Hallo,

ich habe letzte Woche einen Arbeitsvertrag bei der Firma OS Webdesign UG unterschrieben für einen Monat Probezeit. Seit fünf Tagen beantworten sie meine E-Mails nicht, die Telefonleitung ist immer besetzt und plötzlich existiert die Webseite nicht mehr. Im Vertag seht, dass meine Kontonummer für Finanztransaktionen der Firma verbunden ist, obwohl weiter unten steht, dass keine privaten finanziellen Mitteln des Arbeitnehmers benutzt werden. Ich habe heute in diesem Forum herausgefunden, dass mehrere Leute von diesem Jan Pohl angerufen worden sind, bezüglich der Arbeitsstelle als Übsetzer/Assistent. Sie alle fanden, dass der Vertrag dubios war und haben ihn nicht unterschrieben. Ich dagegen habe es getan, ich bin nämlich Spanierein und kenne mich mit deutschen Arbeitsverträgen nicht aus, also kam mir da nichts seltsam vor, ich habe es wohl nicht richtig verstanden. Darüber hinaus, meinte der Herr Pohl ja, das es kein richtiger Vetrag ist, da es nur für diese Probezeit gültig ist ... Wie auch immer, ich muss vom Vetrag raus und ich weiss nic genau wie. Die Kommunikation mit der Firma ist rein elektronisch und es steht, dass ich das Recht habe, den Vertrag 7 Tage im Voraus schriftlich zu kündigen und Bescheid zu geben; die Laufzeit beginnt dann am darauffolgenden Tag, nachdem der Arbeitgeber die Entlassungserklärung bekommen hat.... Das Problem ist aber, dass sie meine E-Mails nicht beantworten, also kann ich nicht davon aus gehen, dass die Firma meine Kündigung erhält.... Was mach ich nun? Soll ich einfach nichts machen und warten, bis der Monat vorbei ist und der Vertag dann authomatisch nicht mehr gültig ist? Soll ich eine E-Mail mit meiner Kündigung trotzdem schreiben, so ist sie dann irgendwo registriert falls nötig?

Vielen Dank im Voraus

Noemí

Bankkonto, betrug, Kündigung

Falsche Betriebs- und Nebenkostenabrechnung - strafrechtliche Folge für den Vermieter?

Ich weiß, das Thema geistert zum Ende des Jahres regelmäßig durchs Forum.

Folgender Fall: Eine Bekannte beauftragt mich mit der Überprüfung ihrer Nebenkostenabrechnung für 2014, da von ihr eine erhebliche Nachzahlung bei den Betriebskosten gefordert wird. Bei den Verbrauchskosten hingegen wurde ein Guthaben ausgewiesen. Folglich versuchte der Vermieter (große Vermietergesellschaft) die Vorauszahlungen für das Folgejahr um über 60% zu erhöhen.

Bei der Überprüfung stellte sich schnell heraus, dass alle Positionen der Betriebskostenabrechnung zu beanstanden sind. Entweder wurde ein falscher Umlageschlüssel verwendet oder vorhandene Gewerbeeinheiten nicht mit einbezogen. Selbst simple Berechnungspositionen (z.B. Grundsteuer) wurden betragsmäßig falsch erfasst, wie sich bei der Belegeinsicht herausstellte.

Auch die Belegeinsicht, die 8 Monate nach dem erfolgten Widerspruch stattfand, wurde quasi unmöglich gemacht, weil entscheidende Belege nicht vorlagen, bzw. nur selbsterstellte Listen von angeblich erfolgten Wartungen und Dienstleistungen vorgelegt wurden. Orginalbelege komplette Fehlanzeige.

Unnötig zu erwähnen, dass alle Positionen und Fehlbuchungen sich nur auf der Vermieter-Habenseite, sprich positiv für den Vermieter, auswirkten.

Widerspruch läuft weiterhin. Alles wird seinen Gang gehen, da es offensichtlich ist, dass die NK-Abrechnung zum größten Teil aus "gewürfelten" Zahlen besteht.

Wie sieht es aber strafrechtlich aus?

Wie sich durch Gespräche mit Nachbarn herausstellte - immerhin handelt es sich um ein 200 Parteien-Haus mit ausschließlich Mietwohnung die alle im Eigentum der Vermietungsgesellschaft stehen - hat jeder Mieter eine so geartete Abrechnung nebst Erhöhungsbegehren erhalten.

Nur wenige haben sich aus Angst gegen die Abrechnung gewehrt. Die überwiegende Mehrheit hat nachdem der Vermieter mit Kündigung, Schufa und Klage gedroht hat, gezahlt.

Klar, die die sich nicht einschüchtern ließen und nicht gezahlt haben, sind nun relativ fein raus. Im Klagefall muss der Vermieter seinem "schlechten" Geld noch gutes hinterher werfen. Aussicht auf Erfolg mit einer Klage hat er definitiv nicht.

Selbst wenn ich "nett" rechne, haben mindestens 180 Parteien bezahlt. Ausgehend von den vorliegenden Zahlen im Schnitt um die 800 €. Zwar hätten sie einen Rückforderungsanspruch, jedoch müssten die "Geprellten" ihren Anspruch gegen den Vermieter - jeder für sich - belegen und vor Gericht gehen.

Unterm Strich hat sich die Vermietungsgesellschaft auf diesem Weg über 140T€ - nur in diesem Haus - "erschlichen" und sich bereichert. Jedoch ist bekannt geworden, dass die Vermietgesellschaft im Bundesgebiet um 25.000 Wohnungen besitzt und vermietet.

Aus meiner Sicht ist das gewerblicher Betrug. Macht es Sinn Strafantrag zustellen?

Ach ja, bevor Nachfragen kommen: Es handelt sich um die BUWOG mit Sitz in Kiel. ..;-) Wäre dankbar, wenn Ihr eigene Erfahrungen oder Rechercheergebnisse - explizit mit diesem Unternehmen - an mich weiterleitet.

Betriebskostenabrechnung, betrug

Was passiert mit dem Unterhaltstitel im Fall einer Lüge?

Hallo an alle !

Ich habe eine vielleicht etwas komplizierte frage aber hoffe den noch jemand kennt sich damit aus. Folgender fall: Eine freundin von mir, war mit einem US Soldaten verheiratet, aus dieser ehe gehen 2 kinder hervor, heirat war in deutschland, scheidung durch ein US Gericht kurz nach der trennung in 2010

Mutter ist mit den Kindern in Deutschland geblieben, Vater ging zurueck in die USA. Mutter hat beim Deutschen gericht einen Unterhaltstitel gegen den Vater erwirkt und behauptet das er nie etwas bezahlt hat. Sie bekam Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Nach 6 jahren hat das Jugendamt den Vater in USA angeschrieben um rueckwirkend den Unterhalt zu bekommen. Vater hat bezahlt aber Mutter hat es nicht angegeben.

Mutter hat behauptet das sie nur getrennt sind, also nicht gesagt das die Scheidung durch die USA ging, und hat auch ueber die Summe an erhaltenen Unterhalt gelogen.

Meine Fragen : Bleibt der Unterhaltstitle so wie er ist noch rechtskraeftig oder muss mutter eine neue beanstreben? Welche Strafe erwartet der Deutschen mutter weil sie gelogen hat ? Kann der Vater irgenwas machen von der USA aus ?

Bevor dumme fragen auftauchen : Nein es geht hier wirklich um eine sau doofe freundin von mir. Ich selbst bin nicht damit einverstanden was sei gemacht hat. Ich waere froh wenn mein ex bezahlen wuerde oder ueberhaupt kontakt zu unsere kinder haette

betrug, Familie, Kindesunterhalt

Meine Bank teilt mir nach meinem Nachforschungsauftrag nicht mit, wer der ursprüngliche Empfänger war, ist das zulässig?

Hallo alle miteinander,

ich hoffe, ich finde hier mehr Antworten, als meine Bank mir augenblicklich geben möchte.

Sachverhalt: ich habe aufgrund abgemeldetem Auto, welches noch auf einem öffentlichen Parkplatz stand, eine Vollstreckungsgebühr erhalten, die so auch korrekt war (mein Fehler). Nachdem mich der VB nicht angetroffen hatte, rief ich zurück. Während des Telefonates gab er mir die Bankdaten, wohin ich das Geld überwseisen sollte (Empfänger Kassensteueramt VB plus "Name desVB"). Diese Überweisung tätigte ich umgehend im Oktober 2015. Da ich nichts mehr hörte, bin ich davon ausgegangen, dass es sich erledigt hat. Dann Ende November erhalte ich von einem anderen VB ein Schreiben mit der Aufforderung den Betrag zu zahlen plus Zinsen etc., die nun dazugekommen sind. Ich rief sofort an und der Beamte sagt mir, dass es nicht sein kann, dass der Betrag eingegangen wäre, da sein Kollege ihm den Fall weitergegeben hätte und nun in Urlaub ist. Noch während des Telefonates (zus. saß ein Kollege von mir nebendran) suchte ich über meine Kontoauszüge online die Überweisung raus und schickte ihm den BEleg zu. Der Beamte sagt, er hat die Email erhalten und die werden das prüfen. Das kann ja eigentlich nicht sein, meint, er, dann würde das evtl. bedeuten, dass sich da jemand bereichern würde....er will es nicht ausschließen, da es durchaus über die JAhre schon Schlimmfinger unter Ihnen gegeben hätte. Aber wegen knapp mehr als 370€?! Ich konnte mir das auch nicht vorstellen und sagte, dass es ein Mißverständnis sein müsse. Er sagt, die werrden es prüfen. Dann Anfang Januar wurde mir der Betrag (mittlerweile über 410€) gepfändet ohne dass ich informiert wurde (bzgl. dem Beleg, den ich zugesndet hatte, wo nach ich bereits im Oktober den geschuldetetn Betrag beglichen hatte). Ich rief wieder an. Der gleiche Beamte sagte dann: die haben das geprügt und es war defintiv kein offizielles Konto des Kassensteueramtes. Ich war baff! Ich hatte mir diese Daten nicht herbei fantasiert, sndern 3x mit dem ersten VB abgeglichen, sowie niedergeschrieben. Es gäbe keine Möglichkeit, außer ich erteile meiner Bank einen Nachforschungsauftrag. gesagt, getan. Nun kam nach wenigen Tagen (die erste Überweisung war nun über 4 Monate her) eine Mail der Bank, dass das Geld in Kürze bei mir eingehen würde. Und nach zwei weiteren Tagen war das Geld (die knapp 370€) wieder auf meinem Konto! Das war vor ein paar Tagen. Daraufhin bat ich um schriftliche Mitteilung, wer der ursprünglich Empfänger nun war. Heute schrieb mir emine Bank, dass die das aus Datenschutzgründen nicht sagen dürfen. Für eine Beschwerde brauche ich aber diese Info, auch will mein Anwalt das gerne wissen. Ich bin schockiert, dass der Absender der Rücküberweisung das Magistrat Stadt xxxx Kassensteueramt ist. Bedeutet das nicht, dass es doch ein Konto der Stadt war? wenn auch kein offzielles Konto eines Vollstreckungsbeamten? 410€ haben die eingezogen und 370€ bekam ich zurück. Darf mir meine Bank keine Auskunft geb

Bank, betrug, Datenschutz, Rechtsschutz

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