Abgeschoben aber noch offener Kredit. Was tun?

Hallo ihr Lieben,

Meine Familie hat ein ganz schlimmes Problem. Ich und meine Mutter haben vor kurzen erfahren, dass mein Vater abgeschoben wurde. (Meine Eltern sind geschieden). Wir können jetzt am Wochenende nichts tun und wissen sonst nicht wohin wir uns wenden sollten. Zeit wird knapp. Die Sache sieht so aus. Meine Eltern haben gemeinsam ein *Auto Kredit* aufgenommen, wo meine Mutter als Nebenkreditor steht. Die Bank hat den Typenschein.

Meine Mutter hat eine Verzichtung unterschrieben und hat gewartet bis sie aus den Kredit ausgetragen wird. Dies ist jedoch nicht passiert und meine Oma hat uns angelogen. Wir haben die Bank angerufen und uns wurde gesagt, dass meine Mutter noch immer im Kredit aufscheint. Mein Vater hat die Vollmacht an meine Oma übergeben. Er ist jedoch heute abgeschoben worden.

Hat meine Oma jetzt trotzdem die Vollmacht? Geht bei einer Abschiebung die Vollmacht an den Nebenkreditor, kann dieser dass Auto dann verkaufen um den Kredit zu decken? Meine Oma will das Auto verkaufen, sie droht jedoch, das Geld an meinen Vater ins Ausland zu schicken anstatt den Kredit zu decken. Darf sie das Auto verkaufen? Kann man sie auf Betrug Anklagen?

Wir gehen bald zur Zulassungsstelle um die Situation zu melden und um einen Anwalt zu holen. Ich wollte jedoch wissen wie die Chancen für uns stehen, dass wir aus dieser Situation rauskommen.

Ich bitte dringend um Hilfe und bedanke mich sehr sehr herzlichst bei denen die sich hierfür Zeit nehmen.

LG Nicole

Autofinanzierung, Bank, Kredit, Betrug oder nicht
Darf meine Bank ohne meine Einwilligung ein Privatkonto auf Geschäftskonto umstellen?

Folgender Sachverhalt: Ich bin Kleinunternehmer und und nutzte mein bisheriges Privatkonto seit Jahren auch unbehelligt als Geschäftskonto. Nun hat die Bank mein Privatkonto auf Geschäftskonto umgestellt, ohne dies vorher schriftlich anzukündigen oder mir eine Übergangsfrist zu setzen. Im Klartext: Mein bisheriges Privatkonto ist jetzt ein Geschäftskonto, auf der jede Überweisung gebührenpflichtig wird, selbst wenn es eine private Finanzangelegenheit ist. Ich bekam nicht einmal die Chance ein neues Konto einzurichten, so dass ich privat und geschäftlich sauber trennen könnte (Es braucht schließlich auch Zeit, bis man seine Kunden über das neue Konto informiert hat).
Laut AGBs verpflichtet sich die Bank Rahmenvereinbarungsänderungen "schriftlich" anzukündigen und behält sich bei Widerspruch eine zweimonatige Kündigungsfrist vor. Damit könnte ich leben, aber von heute auf morgen einseitig Rahmenvereinbarungen zu ändern, um Gebühren kassieren, ist doch rechtswidrig? Hinzu kommt, dass Daueraufträge, Lastschriftverfahren nicht mehr ausgeführt werden, solange ich das ehemalige Privat- und jetzt "Geschäfts"-Konto nicht mit einem neuen Code aktiviere. Umkehrschluß: Aktiviere ich das Konto mit dem neuen Code, kommt dass doch einer stillschweigenden Zustimmung zu den neuen Konditionen gleich, oder nicht? In meinen Augen grenzt das bereits an Nötigung. Liege ich falsch, wenn ich ich der Meinung bin, dass meine Bank mein Konto bis zum Kündigungszeitpunkt (egal ob nun meiner- oder bankseits gekündigt wird) als Privatkonto weiter zu führen hat?

Bank, Recht

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