Umwandlung Konto in P-Konto Formgebunden?

Hallo,

Ich habe wie in einer Frage hier gestellt, vor ca. einer Woche die Umwandlung meines Girokontos in ein P-Konto per Post/Einschreiben verlangt hatte

Die Bank hat mir heute geantwortet und meinte das sie nach Übersendung des von der Bank zur Verfügung gestellten Formulars die Umwandlung durchführen werden.

Was habe ich den Falsch gemacht, ich wusste nicht das es eine bestimmte Formvorschrift gibt?
Habe ich etwas falsch Formuliert gehabt?

Dabei habe ich vor einer Woche folgenden Text geschrieben, ausgedruckt und unterschrieben und per Einwurf-Einschreiben gesendet gehabt:

Antrag auf Führung als Pfändungsschutzkonto nach § 850k Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, dass das ausschließlich auf meinen Namen geführte Giro/Zahlungsverkehrskonto mit der IBAN (hier war die IBAN) künftig nach § 850K Abs. 1 Satz 1 als Pfändungsschutzkonto geführt wird.

Ich führe bislang weder in Ihrem Haus noch bei einem anderen Kreditinstitut oder einem anderen Zahlungsdienstleister ein Pfändungsschutzkonto.

Bitte wandeln Sie das oben genannte Giro/Zahlungsverkehrskonto mit Datum zum XX.XX.XXXX in ein P-Konto um.

Ich erbitte sie den aktuell gültigen Pfändungsgrundfreibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs.1, Abs. 2 ZPO entsprechend in Ansatz zu bringen.

Nach § 850k Abs. 2 Satz 2 ZPO bleibt das grundlegende Vertragsverhältnis zwischen Kreditinstitut und Kunden unberührt.

Bank, Girokonto, P-Konto, Pfändungsschutzkonto

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