Hallo zusammen,

es geht mir darum dieses Thema grundsätzlich zu verstehen.

  • Die ichmachdasmal-GmbH gründet mit 40.000 EUR EK und 60.000 EUR FK.
  • Für die Anfangsinvestition muss sie 90.000 EUR aufbringen, 10.000 EUR bleiben übrig
  • Prognostiziert werden Kosten von 20.000 EUR monatlich und Einnahmen von 50.000 EUR
  • Im ersten Monat nimmt die GmbH aber nur 5.000 EUR ein und besitzt damit nur noch 15.000 EUR
  • Die Kosten belaufen sich wie gesagt auf 20.000 EUR, die GmbH ist mit -5.000 EUR insolvent

Ein weiteres Beispiel aus dem Businessplan der IHK:

  • Die Gründerin benötigt 122.000 EUR zur Eröffnung einer Buchhandlung
  • Der Betrag beinhaltet 3.000 EUR "Reserve"

Link: Also selbst in diesem Beispiel-Businessplan der IHK, beinhaltet die erforderliche Summe von 122.000 EUR lediglich 3.000 EUR "Reserve":

http://www.ihk-siegen.de/blob/siihk24/existenzgruendung/downloads/2394362/3543bb7d5413412797ddd574ee4a43f2/Praxisbeispiel_eines_Unternehmenskonzepts--1--data.pdf

Beide Fälle scheinen mir nicht ausreichend durchdacht? Müssten beide Startups nicht einen "Notfallpuffer" für zumindest drei Monate haben?

  • Welcher Zeitraum ist da angemessen?
  • Was sagt die Bank zu so einer Vorkehrung?
  • Woher bekommt man das Geld im Notfall?