Hohe Kassendifferenz am 3. Tag?

Guten Tag,

ich arbeite seit 5 Monaten als Aushile (5-10h die Woche) in einem hauptsächlich Drogerie-Bestückten Laden.

nun wurde ich vor einer Woche 20 Min an die Kasse angelernt (davor war ich nur für die Warenverräumung zu ständig). an dem Tag hatte ich nach 7h kassieren eine Differenz von -2.50€ (fand ich völlig ok für den ersten Tag).

Heute beim dritten Tag war ich morgens die ersten 4h an der Kasse. es gibt nur zwei kassen und die andere war nicht besetzt (waren nur zu zweit im Laden). Die Kollegin hat hinten das Lager geräumt während ich alleine im Laden war. ich war in vielen Situationen hilflos (bestimmte Kassensysteme, Laufband funktioniert nicht, usw…).

Obwohl ich nach Hilfe oft geklingelt habe, kam sie nicht oder erst 4 min später. ich war ziemlich im Stress und die Kundenschlange wurde immer länger. Zwischendurch haben sich 2-3 Kunden über ihr Wechselgeld beschwert, was ich versucht habe schnell im Kopf nachzurechnen (Geldlade musste in der Zeit ja schon geschlossen werden). Bei der Abrechnung der Schock: -19.20€.

Ein mitarbeiter meinte dass es sehr schlecht ist und meine Chefin wahrscheinlich ein ernstes und wütendes Gespräch suchen wird. Werde ich ermahnt oder gekündigt? Es war ja nix mit Absicht und mir fällt keine Situation ein von der ich bewusst während dem Wechselgeldvorgang wusste, dass die Rückgabe nicht korrekt war…

Bitte um Hilfe, bin sehr nervös und auch verängstigt

arbeitgeber, Kasse
Krankengeld oder Gehalt?

Hallo zusammen, liebe Community,

im April starte ich ein kurzzeitig befristetes Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis ist nun auch bereits beendet.

Am 7.4.2023 war ich 2 Stunden in der Arbeit anwesend und danach krank. Die Krankschreibungen liefen vom 7.4. bis 30.4.2023. Durch einen Bescheid der Krankenkasse erfuhr ich, dass mir Krankengeld im ersten Monat meines neuen Arbeitsverhältnisses ab dem 7.4.2023 zustünde.

Gegen den Bescheid der Krankenkasse legte ich bereits Widerspruch ein, da ich dachte, die hätten sich vertan bzw. den verkehrten Versicherten angeschrieben, weil normalerweise Krankengeld von der Krankenkasse erst nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber einem erkrankten Arbeitnehmer zu stehen würde. Die Krankenkasse gab mir daraufhin (schriftlich) die Info, dass mir tatsächlich ab dem 7.4.2023 Krankengeld zusteht. (Auszahlung erfolgt noch die Tage.)

Mein Ex-Arbeitgeber überwies mir mein Gehalt vom 1.4. bis 6.4. und zahlte zudem auch die 2 Stunden für den 7.4.2023.

Von wem steht mir das Geld für den 7.4.2023 nicht zu?

Entweder braucht die Krankenkasse das tägliche Krankengeld für den 7.4.2023 oder der Arbeitgeber das Gehalt für die 2 Stunden vom 7.4.2023 nicht zahlen. Ich weiß nur nicht wer von denen nicht zahlen müsste?

Ich habe da keine Ahnung. Meine Umfeld leider auch nicht.

Wer kennt sich da aus und kann mir sagen wie das Ganze ausschaut.

Mit besten Grüßen vorab vielen Dank für Eure Nachrichten etc..

arbeitgeber, gehalt, Krankengeld, krankenkasse, Recht

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