Hauptbeschäftigung nicht beim Finanzamt gemeldet, was tun?

4 Antworten

Da rennt man nicht zum Anwalt, sondern zum Chef der Firma.

Steuerhinterziehung ist möglich, geht Euch aber nichts an. 

Was willst Du bei "den Versicherungen"?

Wirklich? Als Arbeitnehmer haftet man doch gesamtschuldnerisch für nicht abgeführte Lohnsteuer. Wenn der Unternehmer jetzt zu macht und mit dem Geld verschwindet, muss man als Arbeitnehmer doch die Lohnsteuer zahlen, obwohl sie zuvor vom Brutto abgezogen worden ist.

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@hildefeuer

Kannst Du mal die Vorschrift benennen, wonach der Arbeitnehmer dafür haftet, dass die ihm abgezogene Lohnsteuer vom Arbeitgeber ans Finanzamt auch abgeführt wird?

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@hildefeuer

Wo ist denn hier die Rede von nicht abgeführter Lohnsteuer?

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@correct

Wenn das FA die Steuern nicht finden kann werden wohl keine abgeführt sein.

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Nochmalige mündliche Aufforderungen und Nachfragen machen keinen Sinn. Weder bei Arbeitgeber noch beim FA. Zumal dies alles nicht belegbar ist bei späteren Verfahren.

Auch ein weiteres persönliches Vorsprechen beim FA ist sinnlos. Man wird allenfalls eine weitere Variante erfahren.

Einschreiben mit Rückschein an Arbeitgeber mit Aufforderung dies zu klären mit Aufforderung zur Rückantwort.  Kopie an das FA senden mit der Aufforderung die EST unverzüglich zu bearbeiten.

Text-Enwurf:

Absender: Name des Arbeitnehmers

Anschrift Arbeitgeber

Steuer ID Angeben

Nicht erfolgte Anmeldung ELStAM

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie auf, mich beim FA Sowieso unverzüglich anzumelden. Dem FA liegt keine Anmeldung vor, sodass meine EST-Erklärung nicht bearbeitet werden kann. So die Aussage der Mitarbeiter (Namen nennen falls bekannt) des Finanzamtes Sowieso.

Durch die nicht Bearbeitung meiner EST-Erklärung entsteht mir ein Schaden, da ich eine Erstattung erwarte.

Bitte um Rückantwort bis zum 30.11.2017. Nach diesem Termin werde ich die Angelegenheit meiner Rechtsvertretung zu Klärung übergeben.



Lange Rede kurzer Sinn; einfach beim Finanzamt die Kopie der Lohnsteuerjahresübersicht vom Arbeitgeber zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt wird dann entsprechende Schritte einleiten, wenn der Arbeitgeber seiner Übermittlungspflicht der Daten nicht nachkommt. Ein Anwalt hilft dabei nur für Euch zusätzliche Kosten entstehen zu lassen.

Was macht das für einen Sinn? Lag doch alles vor.

"Er fand schließlich auch seine eigene Lohnsteuerbescheinigung und gab sie der Frau."

"Das Finanzamt wird dann entsprechende Schritte einleiten"

dazu war bereits Gelegenheit, allerdings zog man es vor, den Steuerbürger abzuwimmeln.

"Und die Aussage der Dame des Finanzamts ist falsch: Liegen keine elektronischen Daten hat das Finanzamt den Papierausdruck der Lohnsteuerbescheinigung zu akzeptieren."

ja eben das wollte man offensichtlich nicht.....


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@hildefeuer

Dann muß man halt weiter das Finanzamt nerven und auf der Bearbeitung bestehen, bzw. schriftlich begründet bekommen, warum die Bearbeitung abgelehnt wird.

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@Snooopy155

Auffällig ist das hier:

"Oben in der Überschrift "Ausdruck der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung" war das Wort "elektronisch" durchgestrichen. Nicht nach dem Ausdruck, sondern mittels Textformatierung schon für den Druck. "

Vermutlich ein Lohnabrechnungs-Datenverarbeiter, der noch nicht umgestellt hat, aber offensichtlich schon die Formulare hat.

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Ob die Lohnsteuer für deinem mann korrekt abgeführt wurde oder nicht kann man so überhaupt nicht beurteilen.

Es kann alles völlig korrekt abgelaufen sein, der Arbeitgeber hat halt nur die Daten nicht elektronisch ans Finanzamt übertragen.

Und die Aussage der Dame des Finanzamts ist falsch: Liegen keine elektronischen Daten hat das Finanzamt den Papierausdruck der Lohnsteuerbescheinigung zu akzeptieren.

Also nochmal zum Finanzamt und die Sache klären.