Muss ich was beachten, wenn mein Arbeitgeber den Führerscheinerwerb bezuschusst?

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Falls der PKW-Führerschein gemeint ist, müssen Zahlungen des Arbeitgebers über die Gehaltsabrechnung laufen. Die AG-Zahlung ist steuerpflichtig.

Auch wenn ein Führerschein nur deshalb gemacht werden sollte, um eine bestimmte Arbeitsstelle zu bekommen oder auch um dienstlich für den Arbeitgeber zu fahren, gehören diese Führerscheinkosten zu den Kosten der allgemeinen Lebensführung. Dazu gibt es auch ein BFH-Urteil älteren Datums.

Ob Du die Rechnung zahlst und Dein AG erstattet Dir einen Teil ,oder ob er seinen zugesagten Zuschuss direkt an die Fahrschule zahlt, spielt keine Rolle.

Anders sähe die Sache beim LKW-Führerschein und dergleichen aus. In dem Fall kann die volle Kostenübernahme durch den AG steuerfrei sein.