Darf Arbeitgeber ein Zuspätkommen zur Arbeit beanstanden, wenn Zug außerplanmäßig zu spät?

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Hallo,

der Arbeitgeber hat dass Recht bis zur Kündigung alles in Betracht zu ziehen. Allerdings muss erst eine Abmahnung erfolgen. Die ist in einem Urteil festgelegt worden: BAG Urteil vom 13. März 1987 – 7 AZR 601/85

Wenn du die Arbeitszeit nicht mehr reinholst, dann ist der Arbeitgeber auch berechtigt deinen Lohn einmalig zu kürzen.

Allerdings würde ich hier empfehlen nicht mit dem Kopf durch die Wand zu gehen und mit Paragraphen für oder gegen eine Entscheidung zu argumentieren. Es ist nicht deine Schuld wenn der Zug Verspätung hat, aber es ist für den Arbeitgeber ein Problem, dass musst du auch zugeben. Letztlich lässt sollte sich so etwas durch ein Gespräch klären lassen. Du könnest vorschlagen die Zeit wieder reinzuholen in dem du länger bleibst oder so etwas. Ich denke sobald dein Boss sieht dass es nicht deine Schuld war und du dich bemühst es wieder gut zu machen wird er mit sich Reden lassen...

Wenn es auch zumutbare frühere Zugverbindungen zu deinem Arbeitsplatz gibt, dann solltest Du einen früheren Zug wählen - denn in solchen Fällen ist die Abmahnung durchaus gerecht.

Ist diese Verbindung allerdings die einzige Möglichkeit am Morgen zur Arbeitsstätte zu kommen, dann solltest Du gegen die Abmahnung Einspruch erheben und Dir auch jedesmal bei einer Verspätung auch eine Bestätigung der Bahn ausstellen lassen.