Schlüssel nachliefern?

Hallo zusammen, 

Ich habe mich extra für diesen Beitrag angemeldet, da ich in diversen Foren nichts passendes gefunden habe (zumindest nichts, was mein Problem in etwa beschreibt). Korrigiert mich gerne, falls ich hier den totalen Mist verzapfe :D

Folgendes Problem kurz zusammengefasst:

  • gebrauchtes KFZ über Händler im Kundenauftrag gekauft 
  • Laut Kaufvertrag und vorheriger mündlicher Absprache solle es auch einen Zweitschlüssel geben, Händler habe jedoch nur einen vom Verkäufer erhalten
  • Zum Übergabetag sollte der Verkäufer den Schlüssel dem Händler überlassen 
  • Am Übergabetag: Händler nicht vor Ort, Kollege sollte Übergabe machen, kein Problem für mich, da vorher abgesprochen und Vertrag mit Händler persönlich gemeinsam bereits aufgesetzt
  • Kollege konnte bei Übergabe Zweitschlüssel nicht mit überreichen, da noch nicht erhalten
  • Vertrag wurde händisch abgeändert von „übergeben mit 2 Schlüsseln“ auf „… mit 1 Schlüssel“
  • „Wir bemühen uns für den Zweitschlüssel“ wurde von Kollegen vermerkt, anschließend von uns beiden unterschrieben und jeweils kopiert (Original-Vertrag habe ich)

Bisher sind 3 Monate vergangen, der Verkäufer bzw. auch der Händler haben sich nicht mehr gemeldet. Ich überlege nun, ob es Sinn macht, nach der langen Zeit, sofort eine Frist zu setzen, bis wann er nachzuliefern hat, oder ob die Formulierung „Bemühen“ eine Pflicht des Nachlieferns ausschließt, bzw. viel Spielraum für Interpretationen lässt (Getreu dem Motto „wir haben uns BEMÜHT, es gibt leider keinen zweiten mehr).

Eine Rechtschutz habe ich leider nicht und zum Anwalt möchte ich deswegen ebenfalls ungern gehen, da ich als Azubi derzeit leider kaum finanzielle Möglichkeiten hierfür habe. 

Soll ich das ganze aufgrund der bisher bereits vergangenen Zeit auf sich beruhen lassen, oder wie gehe ich am besten vor? Vielleicht kann mir ja jemand einen guten Rat geben, für den nächsten Autokauf habe ich jedoch bereits dazugelernt :/

Autokauf, Recht, Vertrag
Jemand Erfahrungen mit www.alr-leasing.de?

Hallo hat jemand dort schon etwas geleast oder kann sich jemand dieses Unternehmen mal anschauen insbesondere die agb und könnte mir sagen ob dies seriös ist?

Ich habe von denen eine Annahmebestätigung mit folgenden Wortlaut bekommen:

Der Kunde erhält von der ausgesuchten Gesellschaft ein für Ihn unverbindliches und kostenloses ' Leasing- oder Mietangebot und kann dann entscheiden, ob er das Angebot annehmen möchte.   Mit Annahme von diesem Angebot, wird eine Maklercourtage in Höhe von 3% der Netto-Leasingsumme + Mwst. fällig, die unmittelbar nach Rechnungsstellung zu entrichten ist. ( Mindestcourtage 300 Euro + Mwst. ) Kommt in Ausnahmefällen kein Leasing – oder Mietvertrag zustande, fallen für den Auftraggeber keine Kosten an. Bereits gezahlte Courtagen werden umgehend zurückgezahlt ( Verschulden der ALR Consult UG) vorrausgesetzt ) Die Auszahlung der Kaufsumme an das Autohaus/Verkäufer und die Auslieferung des Fahrzeuges an den Kunden kann erst erfolgen, wenn die angefordeten Unterlagen und Kosten beglichen worden sind. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Ihm ist bekannt, dass mit Beginn der Vertragsausführung das Widerrufsrecht erlischt. Der Kunde bestätigt, dass er den Leasingratgeber und die AGB ( insbesondere § 6) zur Kenntnis genommen und anerkannt hat. Desweiteren versichert der Kunde die Richtigkeit und Belegbarkeit seiner Angaben.

Wollen die nur die Courtage einstreichen oder ist das soweit eine seriöse herangehensweise?

Vielen Dank

Autokauf, Leasing
Neuwagen bestellt und kann nicht abgeholt werden?

Hallo liebe Community!

Mehr oder weniger kurz zu meinem Sachverhalt. Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen…

 

Gegen Ende September 2021 haben wir einen Diacia Sandero 21 verbindlich bei einem Autohändler bestellt. Natürlich erhielten wir hier mündlich die Aussage eines unverbindlichen Liefertermins (ca. 4 Monate -> Februar).

 

Nun habe ich doch mal am 19.01.22 per E-Mail nachgefragt, ob es denn weitere Informationen zur voraussichtlichen Zustellung des Fahrzeuges gäbe und gleich vom Verkäufer die Antwort schriftlich bekommen: „Das Auto ist in 2 Wochen abholbereit“. Also für mich eine klare Aussage.

 

Natürlich habe ich mich auf das Auto gefreut ^^ Und sofort alle Unterlagen bezüglich der Zulassung ihm zukommen lassen.

 

Nachdem ich nach 2 Wochen keinerlei Rückmeldung erhalten habe ob alles in Ordnung sei habe ich erneut nachgehakt. Dann hieß es die Zulassung hätte nicht funktioniert weil etwas mit der EVB Nr. nicht gepasst hat. Alles gut -> abgeklärt-> tel. an den Händler durchgegeben und erledigt. 2 Tage später nochmals beim Verkäufer nachgefragt, weil wieder selbstständig von ihm aus keine Information kam…. Das Fahrzeug sei jetzt zugelassen ABER jetzt fehlt die komplette Radioeinheit! Er vermutet dass es diese Woche nicht geliefert wird und ich solle nächste Woche nochmal anrufen. Eine Erklärung wie ein Neuwagen zum Händler geliefert wird aber eine wichtige Ausstattung fehlt, konnte mit nicht erklärt werden. Und warum man das nicht VOR der Zulassung sagen konnte…

 

So… wieder angerufen. Er könne mir leider kein Lieferdatum nennen, wann die Radioeinheit kommen würde. Also das Auto ist jetzt seit 2 Wochen zugelassen und es fehlt das komplette Tablet in der Mitte? Mir fallen Versicherungskosten und Steuern an für ein Fahrzeug welches auf unbestimmte Zeit nicht abgeholt werden kann. Aber das GLEICHE Modell (Comfort) steht beim Händler VOLLausgestattet als Vorführmodell (kam bei denen auch im Januar an). 

 

Ich könnte jetzt natürlich noch mehr dazu erzählen und euch die überaus „nette“ Antwort meines Händlers informieren aber ich halte es mal „kurz“.

 

Weiß jemand welche Ansprüche ich hier bzgl. des Kaufvertrages geltend machen kann? Das Auto haben wir noch nicht bezahlt.

 

Und ob die schriftliche Aussage des Händlers, dass das Auto in 2 Wochen fertig zur Abholung ist, eine verbindliche Bestätigung ist?

 

Er hat mir angeboten das Auto wieder abzumelden, damit keine Kosten anfallen. Wer muss dann die Kosten zur Neuanmeldung tragen? Oder auch Versicherungskosten, die für diesen Monat angefallen sind?

 

Danke schonmal im Voraus :-) 

 

Ps.: Ich weiß, dass es zur Zeit am Markt in der Automobilindustrie zu erheblichen Verzögerungen und fehlenden Teilen kommt. Mir geht es um die Art und Weise wie man mit dem Kunden umgeht und dass keine alternativen Lösungen angeboten werden. Laut Händler könne er leider nichts für mich tun.

Autokauf, Kaufvertrag, Recht, Bestellung
Verkäufer hat mich verarscht, was soll ich jetzt machen?

Hallo,

erstmal zur Erklärung:

im September 2019 habe ich mir ein Auto gekauft das ich zuvor auf AutoScout24 gesehen habe. Das ist mein erster Auto, das ich mir von meinem Geld bezahle. Meine Eltern haben das nicht unterstützt weshalb ich aus Not schnell ein Auto gebraucht habe. Bei dem Verkäufer in seiner Hinterhofwerksatt standen viele Autos rum die zum Verkauf angeboten wurden, sodass ich mir nichts weiteres gedacht habe. Nach einer Probefahrt und Ansicht des Autos wurde der Kauf ziemlich schnell abgewickelt. Ungefähr 3 Monate später im Dezember fing alles an. Die abgaskontrollleuxhte ging an sodass ich bei Audi auslesen gelassen habe. Irgendein Fehler mit dem Kraftstoffverbrauch, wodurch ein Sensor ausgetauscht werden sollte. Paar Wochen später bemerkte ich motoröltropfeb auf meinem Stellplatz sodass ich das Auto schon wieder zu einer Werkstatt schicken musste. Dann kam der Schock: Simmering zwischen Motor und Getriebe muss getauscht werden. Hab jetzt eine Rechnung von mindestens 2000€. Es stellte sich zudem noch heraus das es der Sohn von dem Händler war und der Kaufvertrag ein privater Kaufvertrag war. Ich bin theoretisch bereit, die Kosten zu nehmen, doch ich will das der Verkäufer seine Fehler einsieht. Ich hänge ziemlich an diesem Auto, weil ich schon sehr viel reininvestiert habe für die optik.

Zu meiner Frage:

  1. darf der Verkäufer das Auto privat verkaufen wenn im fahrzeugbrief nur der Fahrzeughalter vor mir und ich drinnen steh?
  2. Kann ich ihm irgendwie beweisen, das er ein Händler ist oder er bewusst versucht hat mich zu „verarschen?“
  3. müsste er die Kosten für die Reparatur zahlen oder das Auto zurücknehmen oder hab ich überhaupt eine Chance nicht komplett auf den Kosten sitzen zu bleiben ?

übrigens: ich weiß selber das es naiv und dumm von mir war, nicht genauer hingeschaut zu haben, deshalb kann man sich die Moralpredigt sparen. Ich habe es eingesehen und werde daraus lernen weswegen ich einfach nur antworten zu meiner Frage haben möchte.

Autokauf, Recht
Autokauf - Fahrzeugbrief, Bank, Versicherung?

Ich habe mir heute ein Auto privat gekauft. (Audi TT)Nach der Besichtigung habe ich mich dazu entschieden diesen zu kaufen (etwa 300km von meinem Wohnort entfernt) Das Problem ist bloß, der Fahrzeugbrief war nicht vorhanden, da der Verkäufer den Verkauf für einen Freund erledigte. Ich habe den Vertrag unterzeichnet und alle Dokumente inklusive Fahrzeugschein erhalten. (um ein Kurzzeitkennzeichen zu besoren/ da Unfallfahrzeug - erstmal nicht anmelden)

Natürlich habe ich ihm erst eine Anzahlung (etwa 20%) überreicht.So jetzt das Problem bezüglich des Briefes im Detail. Dieser lege laut ihm noch bei der Bank und muss ''abgeholt werden''(Versicherungsprobleme etc. da er den Unfall nicht verschuldetete), ich hab dies leider alles nicht ganz verstanden und auch irgendwie ignoriert da ich dachte dass sich das Problem schon legen würde.

Nachdem ich mich jetzt etwas eingelesen habe, meine ich dass sich das Fahrzeug höchstwahrscheinlich noch in Zahlung befindet und die Bank den Brief besitzt. Wie kann es denn möglich sein, dass das Fahrzeug verkauft wird ohne deren Einverständnis? Ich habe nicht vor den Restbetrag zu bezahlen solange der Brief nicht vorliegt und werde das Fahrzeug somit vorerst nicht abholen. Ist der eigentliche Verkäufer somit in der Lage den Brief einzuvordern oder kann ich mich auf eine Lange Wartezeit einstellen?

Würde mich über eine paar Einschätzungen meiner Situation freuen. ?

Autokauf, händler, KFZ, Fahrzeug

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