Können wir den Kauf eines Autos VOR der Lieferung (Käufer verstorben) rückgängig machen?

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war nicht so einfach aber ich bin mir sicher die richtige antwort gefunden zu haben.ob es hierzu irgendwelche Ausnahmen zu geben könnte,kann euch sicherlich ein anwalt sagen:

BGB § 672 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers

Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers. Erlischt der Auftrag, so hat der Beauftragte, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit Fürsorge treffen kann; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend.

http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/672.html

Der Käufer kann nciht abnehmen.

larer Fall.

Daraus hat der Verkäufer einen Anspruch auf Entschädigung, eil er nur mit Nachlass verkaufen kann udn ggf. zusätzliche Kosten hat.

Diese Kosten kann er den Erben in Rechnung stellen, denn sie gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten.

Also, die Erben müssen eine Entschädigung an das Autohaus zahlen. Wenn das Erbe für die Schulden (insgesamt) nicht ausreicht, entweder ausschlagen, oder Nachlassinsolvenz