Ein-Mann UG & co. KG Sozialversicherung, Haftungsbeschränkung - eierlegende Wollmilchsau gefunden?

Hallo werte community. Dadurch dass mittlerweile jeder Krankenversichert sein muss haben ja einige Konzerne bei der PKV gut aufgeschlagen. Selbstständig machen geht faktisch gar nicht mehr wenn man sich quasi aus dem nichts was aufbauen möchte, denn die knapp 300€ für einen gesunden 32 Jährigen müssen erstmal erwirtschaftet werden. Es gibt zwar den staatlichen Zuschuss, habe mir allerdings sagen lassen dass es einfacher ist einer Kuh das fliegen bei zu bringen, wie diesen bewilligt zu bekommen. Aber nun zum Kern des Problems: ich will mich mit coaching (Schulungen und Beratungen in einem bestimmten Fachbereich) Dienstleistungen selbstständig machen. Zu diesem Zweck würde ich eine UG & Co. KG gründen. Habe mir das so vorgestellt:

Gründung einer "Verwaltungs UG" Gesellschafter meine Frau, Angestellter Geschäftsführer ich (weil, ein geschäftsführender Gesellschafter vorm Gesetz ja als selbstständig gilt) mit einem Bruttogehalt von 451€. Dadurch bin ich dann für knapp 80€ voll sozialversichert und hätte bei einer Arbeitgeberleistung von 500€, 250€ netto übrig (und noch eine schöne VWL-Rente). Dann gründe ich eine KG mit der UG als vollhafter und mir als Teilhafter. Das hat dann den Vorteil dass ich, anders wie bei der reinen UG, Privatentnahmen in fast unbegrenzter Höhe tätigen kann und nicht viel mit Buchhaltung zu tun habe. Da die Aufträge des Tagesgeschäftes über die KG laufen muss ich nur eine EÜR anfertigen. Die UG hat ja dann als Bilanzposten nur monatlich als Eingang die Haftungsvergütung und in gleicher Höhe Das GeFü-Gehalt als Abgang. Ansonsten ist die Bilanz völlig neutral. Das wären, meiner Meinung nach, die vorhandenen Gesetze ausgereizt bis zum Schluß um tatsächlich alle Hürden, die so eine Selbstständigkeit bringt auf einmal zu nehmen. - Sozialversicherung - Haftungsbeschränkung - flexibles Gehalt (meine Marktanalyse hat ergeben dass zwischen 0-5000€ im Monat alles drin sein kann, wohlgemerkt KANN), die 500€ Brutto Fix für das GeFü Gehalt kommen als Einlage am Anfang in die KG. Kann ich das so machen oder erkennt irgendwer das nicht an? (Finanzamt, Krankenkasse) stutzig macht mich dass ich im Internet nach genau diesem Konstrukt gesucht habe und nichts gefunden weil ich denke dass andere doch auch schon so schlau gewesen sein müssten. Vielen Dank schonmal!

Existenzgründung, Finanzamt, krankenkasse, Selbstständigkeit, Sozialversicherung
Steuererklärung und nicht arbeitslos gemeldet?

Guten Morgen,

ich überlege mir dieses Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung zu machen (Steuerklasse 1). Da ich mich hierbei überhaupt nicht auskenne und das Jahr kompliziert "abgelaufen" ist, erhoffe ich mir ein bisschen Hilfe über das Forum zu erhalten.

Habe direkt nach dem Abitur (2014) ein FSJ im Krankenhaus abgeleistet und nebenher eine Ausbildung zum Rettungssanitäter gemacht. Nach dem FSJ habe ich mich dazu entschlossen mein Studienbeginn zu verschieben und als Rettungssanitäter in einem Rettungsdienstunternehmen zu arbeiten. Ab September 2015 bis Januar 2016 war ich als RS angestellt. Den Arbeitsvertrag habe ich in Januar 2016 nicht verlängert da ich eine Weltreise vor Studienbeginn machen wollte. Gesagt- getan. Habe mich auch nicht arbeitslos gemeldet weil ich nicht arbeitssuchend war.

Nach der o.g. Weltreise haben sich meine Interessen komplett geändert und ein Jura Studium kam für mich nicht mehr in Frage. Also beschloss ich ab Oktober 2016 weiter als Rettungssanitäter tätig zu sein.

Zusammenfassend habe ich bis jetzt (Sep. 2015 - Dezember 2016) nur knapp 7 Monate steuern gezahlt und war zwischendurch nicht arbeitslos gemeldet.
Lohnt sich da überhaupt eine Steuererklärung ? Wird es Probleme geben da ich nicht arbeitslos gemeldet war ?

Desweiteren musste ich in Oktober 2016 meinen Führerschein der Klasse C machen da ich anders nicht mehr in meinen Beruf als RS eingestellt werden konnte (Fahrzeuge wiegen jetzt mehr). Diesen Führerschein musste ich komplett selber finanzieren. Wird das ebenfalls in der Steuerabrechnung berücksichtigt und kann ich das Geld zum Teil zurück verlangen ?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Arbeitslosigkeit, Finanzamt, Finanzierung, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht
Erbschaftsteuer, Dauergrabpflege?

Hallo.

Der Erblasser hat im Testament folgenden "Wunsch" geäußert:

"es soll ein großzügig bemessener Betrag treuhänderisch angelegt werden, der die bestmögliche Grabpflege für 20 Jahre garantiert."

Dieser "Wunsch" wurde umgesetzt. Es wurde eine Einmalzahlung an eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege geleistet.

1.

M.E. sollten Grabpflegekosten, die im voraus in einem Betrag bezahlt wurden, in voller Höhe abziehbar sein.

Sind diese Kosten nun in Zeile 101, Mantelbogen: "Kosten für die übliche Grabpflege (Jahreswert der durchschnittlich anfallenden Kosten)" einzutragen?

In der Anlage heißt es zu Zeile 101: "Die Kosten der üblichen Grabpflege sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BewG mit dem 9,3-fachen ihres Jahreswerts abzugsfähig. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Grabpflege. Einzutragen ist der Jahreswert der Grabpflegekosten. Das Finanzamt ermittelt den Kapitalwert."

Das wäre m.E. nicht zielführend?

Wie erreicht man, dass der komplette Betrag anerkannt wird? Wo trägt man die Kosten in dem Formular am Besten ein?

2.

Müssen die Kosten ebenso in der "Anlage Erwerber" aufgeführt werden?

Angenommen, es besteht eine Erbengemeinschaft aus 4 Personen. Jedem wurde 25% vererbt.

Die Kosten wurden vom Nachlasskonto des Erblassers beglichen.

Muß jetzt jeder Erwerber noch in der "Anlage Erwerber" die o.g. Kosten mit 1/4 des Wertes angeben?

Vielen Dank. Magda

Erbschaftssteuer, Finanzamt, Nachlass, Steuern
Einkommenssteuererklärung bei Gewerbe ohne Umsatz?

Guten Abend/Morgen,

letztes Jahr hatte ich ein Gewerbe angemeldet um nebenbei etwas Geld in die Kasse zu bekommen, konnte mich jedoch aufgrund von Zeitmangel nicht darum kümmern. Da ich auch in naher Zukunft keine Möglichkeit dafür gesehen habe habe ich es später wieder abgemeldet.

Insgesamt habe ich lediglich "minus" gemacht, das heißt nur die An & Abmeldung des Gewerbes, welche natürlich jeweils etwas Geld auf der Gemeinde gekostet haben. Nun bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von meinem zuständigen Finanzamt, welches mich aufforderte eine Einkommenssteuer abzugeben.

Nun hänge ich seit Tagen über dem ElsterFormular und zerbreche mir den Kopf, was, wie, wo und wie viel ich eintragen muss. Ich habe mich etwas schlau gemacht und in diversen Foren gelesen, dass ich neben dem Mantelbogen Anlage G und eine formlose EÜR abgeben müsse. Allerdings scheiden sich auch hier wieder die Geister, wie das eben so ist sagt der eine das, der andere dies, und Finanzamtösisch spreche ich auch nicht unbedingt fliessend...

Falls diese Anlagen bis dato korrekt sind wäre meine Frage nun, was ich eintragen muss, bei Anlage G konnte ich bisweilen nur Seite 1 Z. 4 ausfüllen, und zwar die Art des Gewerbes und den Gewinn, also 0 EUR? Oder muss ich hier die Summe der Ausgaben & Gewinne eintragen, also nach Adam Riese und Eva Zwerg -66 EUR?

Wie genau müsste man die EÜR machen, einfach eine in diesem Falle recht simple Rechnung in Excel eintippen und mit einreichen? Da ich die mystische 17.500 EUR Grenze nicht überschritten habe dürfte das formelle EÜR-Formular ja wegfallen.

Falls ich mit etwas daneben liege und/oder etwas wichtig fehlt wäre ich dankbar für Hilfe, ist natürlich klasse wie gut einen die Schule innerhalb von 13 Jahren auf solche (fürs Leben sinnvolle) Dinge vorbereitet lol sarcasm off.

Nächtlichen, ermüdeten Gruß,

Mark

Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuererklärung
Steuerschätzung trotz Steuerberater erlaubt?

Ich habe ein Taxibetrieb mit einer Taxe und hatte eine Betriebsprüfung für den Bereich 2009-2013. Seit 2011 habe ich auch einen Steuerberater und hatte mich eigentlich auf der sicheren Seite gefühlt. Die Steuererklärung und die zu zahlende Umsatzsteuer bereite ich immer mit der Steuersoftware von Buhl vor (tax). Um die entsprechenden Daten meines kleinen Betriebes in den Griff zu bekommen hatte ich mir eine Excel-Tabelle vorbereitet, die alle relevanten Daten (Datum, Schicht-Nr.; Kilometer-Anfang, Kilometer-Ende, Tageseinnahme, Trinkgeld usw.enthält. Die ganzen Daten wiederum habe ich mir von meinen handschriftlichen Einträgen (Terminplaner/Kalender) übertragen. Ich habe immer alle Steuerbescheide, die mein Steuerberater ermittelt hatte ordnungsgemäß bezahlt!!! ...also bis dato keine Steuerschulden.

Nun kam die Betriebsprüfung - und alles soll nun falsch gewesen sein??? Lt. Finanzamt sind meine Exceltabellen nicht erlaubt und somit unbrauchbar. Daraufhin wurde alles geschätzt und ich soll nun 19100€ !!!! nachzahlen. Das ist KEIN Schreibfehler Neunzehntausendeinhundert €.

Hauptgrund der Schätzung soll die Tatsache sein, dass ich meine handschriftlichen Unterlagen entsorgt habe. (Unterlagen von 2013, die ich noch retten konnte, würde ich noch nachreichen können)

Den Zahlungstermin (19100€) ist der 12.10.2016!!!!

So langsam kommen bei mir Selbstmordgedanken auf! Wie soll ich denn so eine Summe auftreiben? Das kann doch nicht rechtens sein! Im Umkehrschluss bedeutet das ja, dass ich trotz aller bezahlten Steuerbescheide noch eine Nachzahlung pro Jahr von ca. 4000€ leisten muss. Dafür wiederum hatte ich ja so 12000€/Monat verdienen müssen. Mit einem Taxi habe ich aber nur Einnahmen von ca. 3500€/Monat!!!

Das Finanzamt wird mir voraussichtlich am 12.10.2016 alle meine Konten sperren, meine Taxe und alles was ich besitze pfänden usw.

Ich bin somit recht verzweifelt, und weis nicht, wie ich mich wehren kann.

Mein Steuerberater hat zwar Einspruch eingelegt, aber nach allem was ich gelesen habe hat das auf den Zahlungstermin keinen Einfluss!

Wenn jemand einen Ausweg hat, dann bitte ich um eine sofortige Rückantwort! ...NERVEN LIGEN BLANK...

Finanzamt
Ehegatten GbR - wie ist die sinnvolle Aufteilung wenn der Ehemann ein (recht) hohes Brutto-Jahres-Gehalt hat und die Ehefrau ohne sonstiges Einkommen ist?

Seit etwa zwei Wochen schlage ich mich mit Fragen wie: - (Klein) Gewerbe - GbR ---> mit o. ohne Umsatzsteuer - anfallenden Steuern - Pflichten und Rechten - Steuerberatersuche- und Kosten usw. rum. Inzwischen bin ich, dank Mr. Google, Finanzfrage.net, diversen anderen Seiten und einem netten aber kurzem Steuerberatergespräch (etwas!) schlauer.

Zum Hintergrund und die Frage, ob ich das alles richtig verstanden habe...

Ich habe in diesem Monat ein (Klein) Gewerbe für einen Direktvertrieb bestimmter Produkte, angemeldet. Nun hat sich mein Ehemann zu einer GbR mit mir als Gesellschafter einverstanden erklärt.

  • erste, fast wichtigste Frage: Der Gewinn aus der GbR, bezieht der sich aus den Einnahmen (bezahlten Rechnungen meiner Kunden + meiner Provision) oder sind die Einnahmen inkl oder exkl. meiner Provision aus diesem Direktvertrieb gemeint? Fazitfrage: Was wird in der Einkommenssteuer (=Lohnsteuer?) des Manes unter der Anlage N (?) eingetragen? Bzw. wird der Betrag vor oder nach EÜR eingetragen? Grund: Mein Mann hat, verständlicherweise, Angst wegen zu hoher Nachzahlungen.

---> daraus ergibt sich die Frage nach der Aufteilung (anteiligem %-Satz) für beide Gesellschafter

  • Die GbR soll ohne Umsatzsteuer, also als Kleinunternehmerregelung bestehen, da der Gewinn (ergibt sich ja dann aus obiger Frage) (wahrscheinlich) nicht die 17.500€ jährlich übersteigen wird.

  • ist bei der Kleinunternehmerregelung eine EÜR überhaupt notwendig oder reicht tatsächlich eine formlose Einnahmen-Ausgaben Aufstellung? (Extra Blatt? Excel-Tabelle?)

  • soweit ich verstanden habe, bräuchte ich keine extra Buchhaltung für das Finanzamt. Allerdings ergibt die sich ja auch aus der EÜR und/oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (?) Außerdem möchte "Frau" ja auch Überblick über ihre Finanzen haben ;-)

  • wie funktioniert das mit der Gewerbesteuererklärung wenn ich jährlich unter 24.000 € bleibe? Ich habe gelesen, dass trotzdem eine abgegeben werden muss. Und fällt dann tatsächlich keine Gewerbesteuer an, wenn ich unter dieser Grenze bleibe? Bzw. wo wird die Gewerbesteuer angegeben (extra Ausfüllbogen oder in der Einkommenssteuererklärung)?

  • was ist, mit diesem Hintergrund (oder fehlt noch etwas?) beim Steuerberater zwingend notwendig?

  • Zusätzliche Gewinnermittlung (1x jährlich)?
  • Jahresbelegserfassung?
  • Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuererklärung für meinen Mann und mich, zusammen veranlagt)
  • Gewerbesteuer?
  • EÜR und/oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (kann ich die nicht aus selbst machen?)? und was bedeutet: "Bescheid für die spätere Bescheidprüfung und Archivierung?

Habe auch schon ein recht günstiges Steuerberatungs-Honorar, allerdings nur auf Post-Mail- und Telefon Weg, von einem Online-Steuerberater erhalten. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ausreicht oder ein (wahrschenlich teurerer) ortsnaher Steuerberater nicht doch besser wäre.

Viele Fragen.... und schonmal vielen, vielen Dank für´s Antworten. LG

Finanzamt, Gbr
Online Verdienst durch Webseiten-Tests - bin ich als Schüler steuerpflichtig?

Hallo liebe Community,

ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage. Ich bin volljähriger Schüler eines Gymnasiums. Um mein Taschengeld etwas aufzubessern, habe ich mich vor einiger Zeit bei der Website UINSPECT angemeldet. Dort führe ich als Tester in unregelmäßigen Abständen sog. Usability-Tests von Websiten durch. D. h. ein Unternehmen, z. B. die Deutsche Bahn beauftragt UINSPECT mit der Testung der Benutzerfreundlichkeit ihrer Website. Dabei gibt die DB vor, dass ihre Seite von z.B. 200 Leuten getestet werden soll. UINSPECT schickt dann eine email an alle angemeldeten Tester (so wie mich) und diejenigen 200 Leute, die als erstes auf den Link in der MAil klicken und sich den Test reservieren, können diesen durchführen. Dabei kommentiert man, was einem an der Website ganz generell gefällt oder stört, bekommt aber auch gewisse Aufgaben gestellt, z.B. soll man eine bestimmte Zugverbindung auf der Bahn-Website probehalber raussuchen und den Such-und Buchungsvorgang im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit kommentieren. Diese Tests dauern meist ca. 15 Minuten und werden mit 10€ vergütet, welche im Folgemonat auf das eigene Paypal-Konto überwiesen werden.Eine Steuernummer musste bei der Anmeldung nicht angegeben werden. Für mich ist das leicht verdientes Geld und ich habe mir deshalb schon 50€ dadurch verdient. Allerdings kommen diese Tests eben nicht regelmäßig. So kommt es, dass man manchmal jede Woche zu einem Test "eingeladen" wird, dann aber auch mal einen Monat gar nicht. Theoretisch kann man 8 Tests im Monat machen und somit maximal 80 € pro Monat verdienen.

Nun habe ich mit die Frage gestellt, ob ich diese Aufbesserung meines Tascgengeldes, vor allem da ich kürzlich volljährig geworden bin, irgendwie beim Finanzamt melden oder gar versteuern muss. UINSPECT betont auf ihrer Website, dass man bei ihnen nicht fest angestellt ist.

Muss ich also mein geringes Einkommen melden oder versteuern? Und wie wäre es, wenn ich mich auch zusätzlich  bei Konkurrenz-Websiten anmelde, die ähnliche Dienste anbieten und somit insgesamt mehr als 80€ pro Monat verdienen würde? Gibt es da vielleicht irgendwo eine Grenze?

Ich bedanke mich schonmal für euren Rat.

MfG

Finanzamt, Nebenverdienst, Steuern, Schüler
Ab wann AfA (Steuersparimmobilie) - wann beginnen die Abschreibungen?

Hallo an alle, ich war bis jetzt stiller Mitleser und nun bin ich neu hier im Forum, weil ich eine spezielle Frage habe.

Ich erwarb im Mai 2015 eine Wohnung, die in einem 1910 errichteten Baudenkmal-Gebäude liegt und vom gleichen Bauträger vor dem Mieterbezug saniert werden soll. Erstbezug und Übergang von Nutzen und Lasten wird im Juni 2017 sein.

Die Abschreibung teilt sich nun auf zwei Teile auf, in den bereits bei Kauf bestehenden Bestandsteil (minus Kosten für das Grundstück), der mit 2,5% auf 40 Jahre abgeschrieben werden kann und in den durch Sanierung neu errichteten Teil, welcher mit einem erhöhten Prozentsatz auf insgesamt 12 Jahre abgeschrieben werden kann (8x9% und 4x7%).

Zu meiner Frage: Ab wann starten die beiden Abschreibungen im einzelnen?

Nach meinem Verständnis und der Meinung meines Steuerberaters müsste ich die 2,5% bereits in meiner Steuererklärung 2016 eingeben können (Kaufdatum im Mai 2015) und die ersten 9% in meiner Steuererklärung 2018 (Fertigstellung 2017 und Übergang von Nutzen und Lasten 2017). Doch mein Finanzamt lehnte die 2,5% nun ab und ist der Meinung, dass ich sie auch erst 2018 eingeben kann.

Ich wende mich nun an euch, da ich gerne mehrere Meinungen dazu hören möchte und gerne auch die rechtliche Bestimmungen kennen lernen will. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn jemand eine Aussage dazu treffen kann, ob das Finanzamt hier Entscheidungsspielraum hat, oder ob der Anfang der Abschreibung gesetzlich (wo im EStG?) geregelt ist.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzamt, Immobilien, Immobilienkauf, Rechte, Steuern, Abschreibung, EStg
An welcher Position im Steuerbescheid erkennt man die Erstattung von zuviel abegeführter Kapitalertragssteuer?

folgendes: ich habe meine Steuererklärung gemacht mit WISO Sparbuch. Die Erstattung vom Finanzamt ist auch fast genauso hoch ausgefallen wie das Programm es ausgerechnet hat, also hab ich wohl alles richtig eingetragen! das ist die Gute Nachricht, auch dass die Erstattung mir schon überwiesen wurde.

ich werde nur aus dem Steuerbescheid nicht schlau, weil ich eigentlich erkennen will, welche Position mir sagt, dass mir zuviel abgeführte Kapitalertragssteuer erstattet wurde. Problem war nämlich, ich als single hab 801 EUR freibetrag, den hatte ich auf meine Banken aufgeteilt, aber eben nur nicht auf alle. ich hatte leider bei der Bank, die mit dem grössten Zinsertrag , keinen Freibetrag eingetragen, weil ich dachte, die Zinsen werden doch erst diees Jahr ausgezahlt dass auch der Abzug erst dieses Jahr erfolgt. (es geht um ein Festgeldkonto von 2014 , mit Laufzeit 2 Jahre). pustekuchen, auch wenn ich die Zinsen nicht ausgezahlt bekommen habe, wurde die Abgeltungssteuer schon abgeführt.

ich hab mir also die Mühe gemacht, den Steuerbescheid nochmal genauer anzugucken, aber ich sehe nirgendswo eine genaue bezeichnung, worin steht, dass xy EUR abgeltungsteuer abgeführt wurden, weil ich Freibetrag nicht eingetragen hab, und deswegen xy EUR wieder erstattet wurden.

ich meine, es hat bestimmt schon seine Richtigkeit, der Steuerbescheid als ganzes, weil wie oben gesagt, die vom WISO Programm errechnte Summe stimmt mit dem Finanzamt überein.

aber mich interessiert , wo im Steuerbescheid ich das erkenne.

danke vorab.

Abgeltungssteuer, Erstattung, Finanzamt, steuerbescheid, Kapitalertragssteuer
Wieso ändert das Finanzamt eigenmächtig und ohne Vorabinfo meine Steuerklasse von II in I?

Hallo, ich habe letzte Woche meine Gehaltsabrechnung erhalten und es fehlten knapp 300 Euro. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber, sei meine Steuerklasse rückwirkend zum Januar von II in die I geändert worden. Ich bin seit 2014 in der Steuerklasse II, habe eine 2jährige Tochter, bin alleinerziehend, wohne in einem Mehrfamilienhaus in eigenem Wohnbereich, wirtschafte also allein. Dies hat sich auch nicht verändert, es ist niemand bei mir eingezogen o.Ä. Ich habe beim Finanzamt angerufen. Die Dame am Telefon sagte mir, sie kann sehen, dass die Steuerklasse am 8. April geändert wurde, aber nicht warum. Ich soll einen erneuten Antrag auf Änderung stellen und ihr zukommen lassen. Das habe ich getan und die Situation noch einmal schriftlich genau geschildert. Meine Frage - wie kann es sein, dass die Lohnsteuerklasse einfach und ohne dass sich bei mir etwas verändert hat, vom Finanzamt wieder geändert wird? Und dies auch noch ohne Vorabinfo, habe mit meinem Gehalt natürlich voll gerechnet und nun unverschuldet diesen Monat dadurch Probleme. Darf das Finanzamt selbst die Steuerklassen einfach so ändern?

Wenn es sich um einen Computerfehler handelt, erhalte ich das zuviel gezahlte Geld im nächsten Monat wenigstens zurück - ich lese überall ich müsste es mir über die Steuererklärung im nächsten Jahr wieder holen, das finde ich dann aber schon dreist, denn ich brauche mein Geld jetzt und es ist ja deren Fehler?

Finanzamt, Steuerklasse
Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Nachzahlung, Steuerberater, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Verspätung, Umsatzsteuererklärung
Kann jemand bei dem Fragebogen "bei der Einstellung eines Betriebs" helfen?

Hallo,

ich bin leicht überfordert mit dem oben genannten Fragebogen. Ich habe am 01.06.2015 ein Nagelstudio eröffnet, welches ich am 30.09.2015 schließen musste, da wir, auf Grund einer Krebserkrankung in der Familie, in die Heimat zurück gezogen sind. Nach der Aufgabe des Betriebes sind alle Wirtschaftsgüter in meinen privaten Besitz über gegangen.

Nun wird bei Punkt 3 gefragt: Der Betrieb wird unter Auflösung der stillen Reserven aufgegeben: Höhe der Teilwerte: Höhe der Buchwerte:

Wie soll ich die stillen Reserven aufgelöst haben? Verkauft habe ich sie ja nun nicht.

Vielleicht muss ich dort nicht antworten, sondern erst bei 4., wo es heißt: Folgende Wirtschaftsgüter sind in das Privatvermögen überführt worden: Summe der Buchwert: Summer der Teilwerte:

Eben habe ich gelesen: "Die Untergrenze zum Wirtschaftsgut liegt bei 60 EUR netto " Das einzige Wirtschaftsgut, was ich danach besitzen würde, ist mein Fräser. Die Preise von Gelen und anderen Arbeitsutensilien liegen alle unter 60€. Das heißt, ich besitze nur den Fräser?!

Außerdem wäre ich euch sehr verbunden, wenn ihr einen guten Link zur Hilfestellung zum Erstellen von der "letzten Bilanz mit Anlageverzeichnis".

Wie ihr sicher merkt, ich bin total unwissend. Hab den ganzen Vormittag im Internet gelesen. Bin schon weiter als heute morgen, aber habe leider immer noch viele Lücken :(

Den Fragebogen kann man hier einsehen:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjNlvCtgJ3MAhUD1hQKHZ7RDEcQFggcMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.ofd.niedersachsen.de%2Fdownload%2F36875%2FA2_-_Fragebogen_bei_Einstellung_eines_Betriebs_oder_Teilbetriebs.pdf&usg=AFQjCNF-2MOCZ3PW6ujcOIMED7WqKYXK0w&sig2=TgS53PsD2olLqe2v06dlBw&bvm=bv.119745492,d.bGg

Ich danke euch schon mal vielmals für die Hilfe.

Liebe Grüße Nina :)

Finanzamt, Steuern
Muss ich mich beim Finanzamt melden?

Hallo und Hilfe, ich sehe den Wald vor lauter Behörden und Ämtern nicht mehr. Also: Ich bin Student in NRW und beziehe BAföG. Nun habe ich die Möglichkeit bekommen für eine Einrichtung wissenschaftliche Interviews transkribieren zu können und dies wurde per Werkvertrag geregelt: so-und-so viele Stunden Interview müssen bis zum 15. März transkribiert werden und dafür bekomme ich einen festen Preis von 450€. Wenn dieser beendet ist, werde ich einen weiteren Werkvertrag für ein weiteres Interview unterschreiben usw usf.

Nun hat mir bereits die Dame von der Krankenkasse erklärt, dass sich dort nichts ändert, solange das Studium überwiegt, die BAföG Ansprechpartner wissen auch Bescheid, da ich aber nicht regelmäßig über 400€ verdiene, sollte es auch da keine Probleme geben.

Bleibt das große Mysterium Finanzamt. Der Antrag über freiberufliche Tätigkeiten hat acht Seiten und mir scheint, um da durchzublicken hätte ich noch ein eigenes Studium absolvieren müssen. Ich kann auch absolut nicht einschätzen, wie viel ich durch diese Arbeit verdiene. Es könnten in diesem Jahr noch 3 Interviews zu transkribieren sein, es könnten aber auch 30 sein. Das kommt drauf an, ob ein Transkriptionsstau vorliegt oder nicht. Zum momentanen Zeitpunkt kann ich dem Finanzamt nichts konkretes mitteilen, außer dass ich hin und wieder mal diese Werkverträge mache. Aber muss ich dafür schon diesen 8-seitigen Antrag ausfüllen? Oder reicht es wenn ich dem Finanzamt am Ende des Jahres mitteile, was ich im Jahr verdient habe!?

Finanzamt, Werkvertrag

Meistgelesene Fragen zum Thema Finanzamt