Finanzamt Fahrgemeinschaft: wie für die Steuererklärung nachweisen?
Hallo,
ich habe vor kurzem meine Steuererklärung abgegeben, diese Woche kam der Bescheid ich soll 380€ Nachzahlung leisten. Beim genaueren hinsehen habe ich gemerkt das mir 1460€ Werbungskosten gestrichen wurden.
Ich habe einen täglichen Arbeitsweg von 107km einfache Strecke wir sind zu zweit das heisst wir fahren zusammen in einer Fahrgemeinschaft also haben wir mal ausgezählt wer wie oft gefahren ist
Ich selber bin an 89tagen gefahren
Und mein Kollege hat mich 87 mal mit genommen
Jetzt meine Frage das Finanzamt will jetzt einen Nachweis haben per die km die ich selbst gefahren bin ist das rechtens auch wenn ich mit meinen selbst gefahrenen kosten nicht über die 4500€ max pauschale komme ?
Meine kompletten fahrtkosten beider Posten sind ca 5800€ jedoch sind beide einzelnen Posten unter 4500€ ist das rechtens das ich die km nachweisen muss?
Vielen Dank schon mal
4 Antworten
Was ein Blödsinn.
Ob du nun selbst gefahren bist, bei jemand anderem mitgefahren bist oder zur Arbeit sackgehüpft bist - das alles ändert doch nichts an der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Damit sind die 4.500 schon mal sicher. Für die restlichen 1.300 könnte ich dir eine Einspruchsbegründung formulieren, wenn ich die Grunddaten kennen würde.
Im Ganzen ist der Sachverhalt auch nicht rund.
Aus den restlichen 1.300 Euro kann keine Nachzahlung von 380 Euro entstehen, da bereits die 4.500 Euro zu einer Erstattung führen müssten.
Ja, das darf man fordern, was aber auch mit Inspektionsrechnungen und ähnlichen Dingen kein Problem sein sollte.
Guck mal, was zu beachten ist:
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/E/Entfernungspauschale.html#D063027700033
Die Finanzämter würden von den Steuerpflichtigen nichts verlangen was gegen Recht und Gesetz verstoßen würde.
Auch wenn die imaginäre Grenze von 4500 € bei den Werbungskosten noch nicht erreicht wurden, können und im Sinne von Steuergerechtigkeit sogar müssen die Ämter für Anerkennungswünsche der Steuerzahler Belege verlangen dürfen die die Behauptungen stützen.
Leider gibt es in diesem wie in anderen Bereichen zu viele schwarze Schafe die sich ihre z.T. unberechtigten Erstattungen vom Steuerzahler bezahlen lassen möchten.