Erbschaftssteuer - Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie?
Hallo,
eine Frage an die Immobilen- bzw Erschaftssteuerexperten.
Eine Verwandtin (alleinige Erbin) hat eine Immobilie (Eigentum) inkl Grundstück von einem Erblasser (kürzlich verstoben) geerbt.
Wie wird nun der Verkehrswert der Immobilie ermittelt, um daraus die fällige Erbschaftssteuer abzuleiten? Muss man hierzu nach Möglichkeit vor der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung einen Baugutachter bestellen, der den aktuellen Verkehrwert ermittelt, oder hat ein Gutachten keinen Einfluß hierdrauf?
(Ich habe gelesen das die Wertermittlung vom Finanzamt selbst durchgeführt wird, völlig unabhängig ob man einen externen Gutachter herangezogen hat.)
Falls aber ein externes Gutachten Einfluß darauf hat, sollte man den Wert der Immobilie evtl. zuerst vom Finanzamt schätzen lassen und ggf später mit einem Widerspruch den Gutachter bestellen? Falls ja, woher weiß man ob der Wert der Immobile vom Finanzamt tatsächlich zu hoch angesetzt wurde (evtl fällt die Schätzung des Gutachters ja noch höher aus)?
2 Antworten
Die verschiedenen Bewertungsmaßstäbe sind hier:
ausführlich erklärt.
Wenn der Wert, der so vom Finanzamt ermittelt wurde zu hoch ist, kann gem. § 138 Abs.4 BewG auch ein Sachverständigengutachten beigebracht werden.
Ein schöner Wertmaßstab sind die Immobilienangebote in Immobilienportalen. Davon muss man natürlich etwas abziehen, weil die dort geforderten Preise erstmal etwas höher angesetzt sind.
Mir hat einmal ein Finanzbeamter in dieser Sache erklärt, daß aufgrund der anzuwendenden Schätzmethode Immobilien, errichtet vor 1950 oftmals zu hoch bewertet würden. So war dies dann auch in unserem Fall. Dann ein eigenes Gutachten beizubringen ist hilfreich, aber der Gutachter sollte sich unbedingt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, um die Vorgaben für diese Gutachten auch einzuhalten, damit es zur Bewertung herangezogen werden kann.
...es macht immer Sinn, den Verkehrswert erst einmal vom Finanzamt ermitteln zu lassen...ermittelt das Finanzamt den Wert so, dass keine Erbschaftssteuer fällig wird, kann man sich die rund 2.000 Euro (+/- ca. 500) für ein Verkehrswertgutachten sparen...
...was keinen Sinn macht, sind irgendwelche "Online-Schnell-Bewertuingen" im Internet...die sind extrem ungenau, insbesondere bei älteren Gebäuden mit Modernisierungsbedarf oder bei Belastungen der Immobilie (beispielsweise durch Wegerechte o.ä.)...
..erfahrungsgemäß ist es so, dass die Wertermittlung eines echten Sachverständigen (Achtung: nicht auf irgendeinen TÜV- oder Dekra-Stempel achten!!), meist niedriger ausfallen als die des Finanzamtes, denn die Finanzämter rechnen ggf. ähnlich wie die Online-Rechner, also mit sehr pauschalen Werten...
...es muss übrigens kein "vereidigter Sachverständiger" sein...mein Tipp zur Sachverständigensuche: http://www.sprengnetter.de/open/view_shop/0/action/experts%3Blist/menu/153/M/roMVCA
Warum "Sprengnetter-Gutachter"? Weil die erstens eine fundierte Ausbildung durchlaufen haben (und nicht nur die Wochenendcrashkurse bei TÜV oder Dekra) und viele Finanzämter ihre Mitarbeiter zur Fortbildung zu Sprengnetter schicken. Gutachten von Sprengnettersachverständigen schaut man sich da also ggf. wohlwollender an (ohne Gewähr).
Übrigens: der Preisvergleich bei Immobilienportalen bringt absolut nichts, denn dort findet man nur sog. "Angebotspreise" (für meist schwer vergleichbare Immobilien), die mit den Wertansätzen des Finanzamtes und der Sachverständigen meist nichts zu tun haben. Maßgeblich für die Erbschaftsteuer ist immer der Tag des Todes des sog. Erblassers (der Wertermittlungsstichtag liegt also immer in der Vergangenheit).