In Kürze Auswanderung nach Spanien: Muss ich meine Abfindung von Januar 2017 dort nochmals versteuern bei Wegzug nach Andalusien in Kürze?

1 Antwort

Das hat mit den 183 Tagen gar nichts zu tun, hier liegt nämlich ein Wegzugsfall und kein DBA-Fall vor.

In D ist zum einen die Abfindung zu versteuern, die in Spanien in 2017 erzielten Einkünfte unterliegen hier dem Progressionsvorbehalt (wenn es denn Einkünfte in Spanien gibt...)

Sollte das spanische Steuerrecht ähnlich aufgebaut sein, wären die spanischen Einkünfte in Spanien normal zu versteuern, die deutsche Abfindung würde dann dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Aber mit spnaischem Steuerrecht kenne ich mich nicht aus......

hier liegt nämlich ein Wegzugsfall und kein DBA-Fall vor.

Endlich mal jemand, der sowas auch erkennt.

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