Kann ein Auto+Bahn-Pendler nur seine tatsächliche Dienstwagen-Fahrstrecke zur Arbeitsstätte als Entfernungskilometer ansetzen?
Der einfache Arbeitsweg des Arbeitnehmers ist 72 km. Der Arbeitnehmer möchte jedoch eine Teilstrecke des Arbeitswegs mit der Bahn zurücklegen und lediglich 21 km mit dem Dienstwagen als letzte Teilstrecke ins Büro fahren.
1 Antwort
Er bekommt die Entfernungspauschale für 72 Kilometer.
Da die 4.500,- Euro Grenze überschritten wird, ist der Anteil der Fahrzeugnutzung nachzuweisen.
Aber eventuelle steuerfreie Zuschüsse sind ohnehin abzuziehen.
In folgendem Link steht jedoch, dass die Teilstrecke als Entfernungskilometer angesetzt werden können, oder nicht?
Das habe ich doch auch geschreiben, dass die Entfernungskilomter für die Entfernungspauschlae ziehen.
Oder ging es um den Geldwerten Vorteil?
Dabei muss nur die Teilstrecke versteuert werden.
Nur stellt sich die Frage, wenn der Wagen immer am Bahnendpunkt gepart ist, wie soll er dann noch am Abend und in der Freizeit privat genutzt werden?
Damit würde eigentlich die private Nutzung entfallen.
Danke für Ihre Hilfe. In folgendem Link steht jedoch, dass die Teilstrecke als Entfernungskilometer angesetzt werden können, oder nicht?
http://www.iww.de/lgp/archiv/neue-grundsaetze-bei-der-dienstwagenbesteuerung-fahrten-zwischen-wohnung-und-arbeitsstaette--tatsaechlich-gefahrene-strecke-ist-entscheidend-f293