Kirchgeld vom Vorjahr in Steuerklärung angeben?
Hallo zusammen,
ich habe in meinem Steuerprogramm "SteuerSparErklärung" gesehen, dass ich als Sonderausgaben das besondere Kirchgeld angeben kann. Meine Frau ist katholisch und ich konfessionslos. In der letzten Steuererklärung ist unter "Berechnung der Kirchensteuer" angegeben "bes. Kirchgeld gem. Kirchgeldtabelle" ... xxEUR.
Kann ich diesen Wert in den Sonderausgaben ansetzen?
Danke im Voraus.
Gruß
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt
Ja, Kirchensteuer udn Kirchgeld in Höhe der in dem Jahr gezahlten Beträge, abzüglich von ggf. erfolgten Erstattungen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Ja, in der Steuererklärung für das Jahr der (Nach)Zahlung.