Wer kann mir meinen Steuerbescheid erklären?

2 Antworten

Hallo,

zum Verständnis der einzelnen Zeilen/Begriffe:

"Festgesetzt werden"
Das sind die Steuerbeträge (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, manchmal auch Zinsen und Säumniszuschläge), die aufgrund deiner Angaben nach Prüfung des Finanzamtes auf dein zu versteuerndes Einkommen zu zahlen sind. Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, der sich aus der Berechnung auf der Seite 2, 3 des Bescheides ergibt.

"Abzug vom Lohn"
Dein Arbeitgeber hat (wie bei fast allen Arbeitnehmern) bereits anhand deines jeweiligen Monatsgehaltes für dich Steuer- und Sozialabgaben einbehalten und abführen müssen. Die Lohnsteuer + Annexsteuern sind sozusagen Vorauszahlungen, damit dem Staat nicht das Geld ausgeht. Diese werden dir hier bei der Abrechnung (daher auch der Begriff "Lohnsteuerjahresausgleich") angerechnet. Arbeitnehmer haben meist durch die Lohnsteuerabzüge Überzahlungen geleistet, da beim Lohnabzug nur die Werbungskostenpauschale in die Berechnung einbezogen wird.

"Verbleibende Steuer"
Das ist die Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und deinen Vorauszahlungen/anrechenbaren Zahlungen aufgeschlüsselt nach Steuerart (ESt, SolZ, KiSt, etc.)

"Abrechnung / bereits getilgt"
Sofern du bereits Zahlungen geleistet hast oder umgekehrt bereits Beträge ausgezahlt bekommen hast, würden hier statt 0,00 € noch Beträge aufgeführt. Eine Zahlung kann dabei auch durch Verrechnung erfolgt sein, z.B. wenn aus anderen Jahren oder Steuerarten noch nicht beglichene Beträge zur Verfügung standen.

"mithin sind zu wenig / zu viel entrichtet"
Das ist letztlich nur die Aufschlüsselung, was aus welche Steuerart "hängen bleibt".

"Ausgleich durch Verrechnung / Anrechnung von Guthaben"
Das Finanzamt hat bestehende Guthaben vorrangig mit noch offenen Steuerbeträgen zu verrechnen und nicht auszuzahlen. Daher erfolgt - wie in diesem Fall - direkt die Verrechnung auf dem Einkommensteuerbescheid. Manchmal fehlen diese Zeilen auch, wenn besondere Verrechnungsgründe gegeben sind. Dann stünde als letztes z.B. "Über die Auszahlung/Verrechnung des Guthabens erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung". Das Finanzamt hat in deinem Fall also deine zu viel entrichteten Beträge aus Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag auf deine zu wenig entrichteten Beträge bei der Kirchensteuer angerechnet.

"noch zu zahlen"
Hier steht aufgeschlüsselt nach den Steuerarten der nach Verrechnung bestehende Restbetrag. Dieser wird selbst dann ausgewiesen, wenn - wie in diesem Fall - der offene Betrag wegen Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt wird. Umgekehrt gilt das auch bei Guthaben von weniger als 1€. Grundlage hierfür ist die sogenannte Kleinbetragsverordnung (KBV).

Sonstige Hinweise:
Die zu wenig entrichtete Kirchensteuer kann insbesondere daher führen, dass dein Arbeitgeber diese falsch (zu wenig) einbehalten und abgeführt hat. Beachte aber, dass diese durch Verrechnung gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe in deiner Einkommensteuererklärung 2016 als Sonderausgabe abziehbar ist (Mantelbogen Seite 2 "gezahlte Kirchensteuer"), diese kannst du dann zusätzlich zu der vom Arbeitgeber einbehaltenen und abgeführten Kirchensteuer geltend machen.

MfG
Valeskix

Deine Einkommensteuer- und Soli-Rückvergütung werden mit der KiSt-Nachforderung verrechnet. Es besteht noch eine rechnerische Nachforderung von € 0,15, auf deren Erhebung aber wegen Geringfügigkeit verzichtet wird. Siehe hierzu den letzten Satz am unteren Bildrand.