Wareneinkauf über Amazon. Wie belege ich es dem Finanzamt?

2 Antworten

Willkommen in der Geschäftswelt.

Wenn Du ein entsprechend großes Bestellvolumen hast, kannst Du Deine Zhalung vom Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung abhängig machen. So ist es eigentlich gang und gäbe.

Ich bin mal gespannt, wie das Finanzamt bei diesem Amazonexperten das erste Geschäftsjahr bewerten wird und in welcher Höhe die Einstandskosten geschätzt werden. Und dann wird sich noch der Zoll melden wegen der nicht entrichteten Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer.

Irgendwo hatte ich kürzlich gelesen, dass gerade bei den letzten beiden Punkten verschärft geprüft werden soll.

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Es stellt sich die Frage, was genau "belegt" werden soll.

Für die Anschaffung selbst wird ja sicherlich mindestens Kontoauszüge und Bestellscheine geben.

Die genügen auch für den Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Erwerb und Einfuhrumsatzsteuer. Nur bei inländischen Rechnungen brauchst du eine Rechnung für den Vorsteuerabzug.