Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs?

Hallo,

ich habe im Studium nebenbei Werbetexte für Agenturen geschrieben und dafür ein Gewerbe angemeldet und Rechnungen verschickt. Seit 5 Jahren arbeite ich aber angestellt und habe es immer versäumt, das Gewerbe abzumelden, was ich aber nun getan habe. Kenne mich mit betriebswirtschaftlichen Begriffen null aus und bin darum nun beim gerade erhaltenen Fragebogen des Finanzamts etwas ratlos, auch mit Googles Hilfe. Es wäre nett, wenn mir jemand kurz bestätigen könnte, dass ich alles richtig ankreuze. Ich habe keinerlei Anschaffungen für das Gewerbe gemacht, noch ist in den letzten 5 Jahren irgendetwas rein oder raus gekommen...

Also, folgende Angaben würde ich nun machen:

Frage 2: Der Betrieb wurde [x] "im Ganzen" [x] "auf Dauer eingestellt":

Frage 3. Der Betrieb [x] "wird unter Auflösung der stillen Reserven aufgegeben: Höhe der Teilwerte: 0 Euro, Höhe der Buchwerte: 0 Euro"

Frage 4: Folgende Wirtschaftsgüter sind in da Privatvermögen überführt: "keine, Buchwerte 0 Euro, Teilwerte 0 Euro"

Frage 5: Folgende Unterlagen sind beigefügt: keine

Frage 6: Der Umsatz aus der (Teil-)Betriebseinstellung: Hier weiß ich nicht weiter: Es gibt " [ ]wir erklärt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für _____" und "[ ] unterliegt als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer"
---> Aber ich habe ja keinen Umsatz aus der Einstellung? Einfach freilassen?

Frage 7: Zu Verpachtung, trifft nicht zu

Frage 8: Auf die Umsatzsteuerfreiheit "[ ] aller" oder "[ ] der folgenden Umsätze wird gemäß §9 UStG verzichtet"
--> Weiß ich auch nicht, einfach frei lassen?

Frage 9: Zu angestellten Arbeitnehmern, trifft nicht zu

Frage 10: Für Vorauszahlungszwecke: Es werden künftig folgender Einnahmen (Art, Höhe, Steuerabzufsbeträge, Zeitraum - mtl., jährl. -) erzielt:
--> Was kommt hier hin? Muss ich hier mein aktuelles Gehalt, Kindergeld, etc. angeben oder bezieht sich das auf Einnahmen aus anderen Selbstständigkeiten? Ich leiste ja keine Vorauszahlungen.

Vielen Dank für eure Hilfe!


Finanzamt, Selbstständigkeit
Quasi-Freiberufler ohne Anmeldung?

Ich habe 2018 mit digitaler Kunstmalerei (Manga Illustrationen) insgesamt 7000 € verdient und für in- und ausländische Kunden gearbeitet (einige aus Deutschland, der Rest aus den USA), private Kunden sowie Unternehmen. Ich habe keine Freiberuflichkeit beim Finanzamt angemeldet und ich habe auch kein Gewerbe angemeldet. Meine Rechnungen habe ich ausgestellt ohne Steuernummer (ich habe auch weder eine Steuernummer, noch eine Umsatzsteuernummer). Ich habe in den Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnet. Dabei habe ich in jeder Rechnung stets darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuer nicht berechnet wird wegen §19 UStG.

Neben diesen Einkünften hatte ich für 2018 keine anderen Einkünfte, sondern ich lebe ansonsten von Ersparnissen und von finanzieller Unterstützung meiner Mutter.

In diesem Jahr habe ich es genauso gemacht. Nur dass ich dazu noch einen Minijob habe der pauschal versteuert wird. Insgesamt (Minijob+Kunst) werde ich wieder ziemlich sicher unter dem Grundfreibetrag bleiben.

Ich habe für 2018 keine Steuererklärung abgegeben.

Fragen:

- War ich verpflichtet für 2018 eine Steuererklärung abzugeben?

- Werde ich für 2019 eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl die Gesamtheit meiner Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben?

- Habe ich das mit der Umsatzsteuer richtig gemacht? Oder hätte ich sie auf den Rechnungen berechnen müssen? Hatte ich in Wirklichkeit gar kein Recht darauf gehabt auf §19 zu verweisen ohne als Freiberufler mit Kleinunternehmer-Regel beim Finanzamt gemeldet zu sein?

- Man könnte sagen, dass ich ja vorsätzlich es unterlassen habe meine Freiberuflichkeit anzumelden. Gibt es dafür irgendwelche Konsequenzen?

Ich hatte das Ganze recherchiert bevor ich mit den Auftragsarbeiten anfing und war mir recht sicher, dass das so okay ist. Aber nun sagen mir andere Leute, dass es alles falsch ist. Ich hoffe, dass mit eurer Hilfe ein paar Fragen geklärt werden können.

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Steuererklärung, Steuern
Mahnung erhalten, trotz beglichener Steuerschuld?

Meine Frau hat für 2018 ihre Steuer selbst gemacht, da die VLH dies aufgrund von selbsständigen Einkommen nicht mehr machen konnte. Sie hat dafür online Formulare ausgefüllt und natürlich probiert so viel wie möglich von der Steuer abzusetzen.

Dann bekam Sie ihren Steuerbescheid mit einer Summe die etwas höher war, als ihr vom Programm hochgerechnet wurde, also ca. 300 Euro höher. An dem Bescheid war eine Liste angehängt mit Dingen die Sie noch nachweisen soll. Da Sie absolut keine Zeit dazu hatte, sich jetzt noch lange mit den Nachweisen rumzuärgern, hat Sie einfach die angegebene Summe überwiesen und dachte damit sei das Thema erledigt. Der Bescheid war auch nicht aufgeschlüsselt, deshalb ging Sie davon aus, dass dieser so stimmen würde.

Heute hatten wir eine Mahnung im Briefkasten für eine Rechnung, die wir nie erhalten haben, in dem das Finanzamt aufschlüsselt, dass es noch über Tausend Euro Einkommenssteuer, Soli und Kirchensteuer erhält. Das sind Summen, die auf keinen Fall zustandekommen können, wenn es um die fehlenden Nachweise geht. Besonders Soli und Kirchensteuer hätten doch im ursprünglichen Bescheid bereits enthalten sein müssen.

Falls relevant: Wir waren 2018 noch nicht verheiratet.

Wie kann sowas passieren? Wir sind da ratlos und auch über die Art und Weise wie das Finanzamt kommuniziert sehr verärgert, da Sie nie einen aufgeschlüsselten Bescheid bekommen hat.

War der Bescheid unter Umständen garkein endgültiger Bescheid, sondern nur eine Zwischensumme? Wir können uns das nicht erklären.

Finanzamt, rechnung, Steuern, Mahnung
Freiberufliche Tätigkeiten nicht angemeldet + falsche Steuernummer auf Rechnungen?

Liebe Community:

Folgender hypothetischer Fall: Jemand übt neben seinem Studium seit mehreren Jahren eine freiberufliche Tätigkeit als Journalist aus und ging irgendwie davon aus, dass diese, sofern die Einkünfte unter der Freibetragsgrenze liegen, nicht zwingend angemeldet werden müsste, da ja ohnehin keine Steuern anfallen.

Die in dieser Zeit erzielten Monatseinkünfte schwankten sehr stark, zwischen 0 und 400€ war alles dabei, meist waren es aber eher so 100-300€.

Die Person hat auf Abrechnungen ihre Steuer-ID angegeben, da sie dachte, diese sei mit der Steuernummer identisch. Leider hat sie versäumt, sich darüber zu informieren, dass dem nicht so ist - dann wäre ihr nämlich aufgefallen, dass sie für die Beantragung ihrer Steuernummer eben doch ihre freiberufliche Tätigkeit hätte anmelden müssen...

Eine Steuererklärung hat die Person dementsprechend auch noch nie gemacht. Sie würde es spätestens nächstes Jahr aber wohl tun, wenn sie ihr Studium beendet hat. Irgendwie ist die Person auch immer davon ausgegangen, dass dies als Student mit einem derart geringen und extrem unregelmäßigen Einkommen auch nicht notwendig war.

Das Geld aus den Rechnungen hat sie jedenfalls schon längst bekommen.

Nun meine Fragen:

1. Wenn die Tätigkeit nun noch nachträglich angemeldet würde, ist eine Strafe zu erwarten? Steuern dürften bei so kleinen Beträgen ja eigentlich nicht anfallen (im Jahr 2017 waren es z. B. um die 600€ im gesamten Jahr), aber fällt schon das Nichtanmelden unter Strafe, weil es es womöglich als vorsätzlicher Betrug ausgelegt würde?

2. Wenn die Tätigkeit nun angemeldet würde und nun endlich eine Steuernummer beantragt würde, müssten alle Rechnungen, die die Person gestellt hat, nachträglich noch dahingehend geändert werden? Theoretisch wären sie mit der Steuer-ID ungültig gewesen, oder? Allerdings hat die Person ja das Geld ohnehin schon längst bekommen, einige dieser Rechnungen sind ja Jahre her. Oder würde es in dem Fall reichen, bei zukünftigen Rechnungen die richtige Steuernummer anzugeben? Eine Mehrwertsteuer war auf den Rechnungen nicht angegeben. Außerdem stand darauf ein Verweis auf die Kleinunternehmerregelung/Umsatzsteuerbefreiung.

Ich hoffe, hier kann jemand eine Einschätzung darüber abgeben, wie sich die Person nun am besten verhalten sollte.Dass es hier keine umfassende. Beratungen gibt, ist mir klar, aber ich wäre für jede Antwort dankbar!

Finanzamt, Freiberufler, rechnung, Steuererklärung
50% Anstellung + Honorar, wie Einkommensteuer berechnen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

September 2019 beende ich meine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und habe nun verschiedene Arbeitsmöglichkeiten.

Ich möchte auf 50% in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Eine 50% Stelle hat ca. 1500 Brutto monatlich. Mir wurden nun von zwei verschiedenen Arbeitgebern Honorarstellen angeboten, wenn ich beide annehmen würde wäre ich monatlich bei ca. 680 Euro (Somit fällt die Übungsleiterpauschale weg).

Je nachdem wieviel Einnahmen bei den Honorarstellen für mich lohnen, kann ich die monatlichen Einnahmen verringern oder erhöhen.

Nun meine zwei Fragen:
Meine Sozialabgabe werden ja dann von der 50% Stelle ja übernommen.

Wie kann ich am besten ausrechnen, wieviel Einkommensteuer ich am Ende des Jahres für die Honorarstellen zahlen muss?
Rechne ich ALLE meine Einnahmen zusammen und schaue was Brutto dabei raus kommt oder wie muss ich das rechnen ... ?

Und die andere Frage ist, wieviel Honorartäigkeit lohnt sich für mich?

Ich habe versucht diese Fragen selber zu beantworten, jedoch finde ich nicht passendes.

Ein anderes Thema ist noch, dass ich ein Kleingewerbe als Fotografin habe. Ich werde dieses und nächstes Jahr kaum einnahmen haben (ca. 1000 Euro vielleicht) lohnt sich das Kleingewerbe oder lohnt es sich für mich steuerlich mich abzumelden?

Ich bedanke mich herzlichst für die Antworten.

einkommensteuer, Finanzamt, Honorar, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern
Finanzamt erteilt keine Steuernummer?

Hallo,

ich habe Anfang Februar ein Gewerbe eröffnet (Holz- und Bautenschutz). Am selbigen Tag füllte ich den Hauptbogen zur steuerlichen Erfassung aus und gab alles notwendige sowie den Zusatzbogen dort ab.

Nach 2 Wochen bekam ich Post vom Finanzamt das der Zusatzbogen fehle, ich nahm an sie hätten ihn verlegt und füllte diesen dann nochmals aus und gab ihn sofort ab. Nach 1 Woche bekam ich dann erneut Post, das der Mietvertrag meiner privaten Wohnung benötigt wird, ebenfalls abgegeben. Dann nach 1 Woche erneut, diesmal die bitte ich möge doch bitte mein Personalausweis, Krankenkassenkarte sowie ein Nachweis einer Betriebshaftpflicht Versicherung einreichen, auch sofort gemacht.

Dann nach 3 Tagen wieder Post, ich sollte auf Papier die Frage beantworten wie ich zu meiner Arbeit komme, wieder sofort gemacht.

Nun kommt der Oberhammer! Heute lag erneut ein Brief in meinem Briefkasten (Wahrscheinlich persönlich eingeworfen). Meine Bearbeiterin war vor meiner Haustür habe geklingelt und ich hätte nicht aufgemacht, ich solle bitte beantworten wieso ich nicht aufmachte und falls ich nicht zuhause gewesen sei wo ich gewesen sei.

Nun ganzer Februar keine Einnahmen. Ganzer März keine Einnehmen und bis dato im April auch keine Einnahmen. Mein Kapital ist ebenfalls komplett aufgebraucht.

Kann mir jemand Erklären

1. Seit wann ist das Finanzamt die StaSi?

2. Wie kann ich das Finanzamt dazu bringen meine ExistenzGRÜNDUNG (nicht Existenzvernichtung) mit einer Steuernummer starten zu lassen?

Finanzamt, steuernummer
Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 21 a, aa, b, bb?

Hallo,

ich habe seit dem letzten Jahr (2018) eine Betriebsprüfung. Dies finde ich auch nicht schlimm, da ich so sicher stellen kann das alles bei bester Ordnung ist.

Diesmal hat allerdings das Finanzamt in Wolfenbüttel was zu beanstanden....

Sachverhalt:

Ich bin Sicherheitsunternehmer und biete auch Dozententätigkeiten an privat Schulen an.

Ich habe mehrere Schulen als Kunden und doziere an denen. In bestimmten Fällen kommt es vor das Unterrichte an verschiedenen Schulen gleichzeitig durchgeführt werden müssen.

Aus diesem Grund greife ich auf mein Dozentenpool und schicke mit Absprache der Schulen freiberufliche Dozenten.

Die freiberuflichen Dozenten stellen mir für ihre Dienstleistungen eine Umsatzsteuerbefreite Rechnung und ich selbst stelle an die Schulen auch eine umsatzsteuerbefreite Rechnung.

Bei der vorletzten Betriebsprüfung ist das ohne Beanstandung durchgekommen.

Jetzt allerdings beruft sich das Finanzamt auf ein Urteil des BFH vom 23.08.2007 https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/276306/ das besagt, dass die Umsatzsteuerbefreiung bei nicht selbstausgeführter Tätigkeit entfällt.

Daraufhin wurde seitens des Finanzamtes der Nettowert der Rechnungen zum Bruttowert umgewandelt und ich war gezwungen die Mehrwertsteuer von 19% selber zu tragen.

Das Prüferin des Finanzamtes aus Wolfenbüttel sagte mir in einem persönlichen Gespräch, dass ich die Differenz von 19% bei den Schulen in Rechnung stellen kann, da diese sich sie Steuer von den jeweiligen Finanzämtern zurückholen kann.Also schrieb ich eine Korrekturrechnung an eine der Schulen. Ich erhielt auch nach wenigen Stunden eine Antwort… (Eine Schulleitung mit der man auch diese Art der Probleme besprechen kann.)Dort hieß es:dass der Sachverhalt an den jeweiligen Steuerberater gegangen sei und dieser meine früheren Rechnungen als korrekt verbucht hat.Die Schule ist nach §4 Nr. 21 a umsatzsteuerbefreit. und somit die alten Rechnungen korrekt gestellt und somit die Rechnungskorrektur als nichtig angesehen wird.Gleichzeitig kam der Hinweis, dass die Schule ein Betrag X, für eine Unterrichtseinheit an mich gezahlt hat von diesem Betrag habe ich mir 1,00€ genommen und habe den Rest an den freiberuflichen Dozenten weitergegeben, da dieser ja auch an den Schulen Doziert hat.Der Betrag der an den freiberuflichen Dozentengegangen ist wäre wohl umsatzsteuerbefreit. Der eine Euro der bei mir geblieben ist wäre allerding nicht mehr Umsatzsteuerbefreit.

Finanzamt, Steuerrecht, Umsatzsteuer
Suchmaschinen-Auswerter, Gewerbe anmelden?

Guten Tag,

Ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Job, da bin ich auf ein Jobangebot gestoßen, bei dem ich als independent contractor arbeiten würde, also als freier/unabhängiger Arbeitnehmer. Ich darf mir meine Zeiten einteilen, wie ich möchte, aber mind. 10 Std. pro Woche. Da ich zur Zeit ausbildungssuchend bin, bzw. meine Wartesemester für mein Studium sammele, käme die Gelegenheit sehr gut. Ich muss bei meiner Tätigkeit Suchmaschinenergebnisse auswerten, aber auch Webseiten auf Expertise, Authorität und Vertrauenswürdigkeit überprüfen (Internetrecherche). Die Firma liegt übrigens in Amerika.

Soweit, wie ich es verstanden habe, müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden, da ich selbständig und gewerblich handle. Es ist keine freiberufliche Tätigkeit. Ich werde auf jeden Fall unter 400€ im Monat bleiben, damit bleibe ich weiterhin familienversichert und auch Steuern würden nicht auf mich zukommen, oder? Ich bleibe ja unter 9.000 Euro (Steuerlicher Freibetrag, Einkommensteuer) , sowie bei der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (Kleinunternehmer-Regelung, 17.500€).

Somit zu meinen Fragen. Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, welche Form des Gewerbes (nicht eingetragenes Einzelunternehmen?)? Welche Klassifizierung passt am ehesten (Ich würde auf 63.99.0 tippen, das wäre dann "Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen")? Gäbe es vielleicht Probleme mit einer Scheinselbständigkeit? Wenn ja, was könnte passieren?

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern
Werden Steuern bei einem Neubau auf einem Privatgrundstück geltend gemacht?

Hallo zusammen,

ich befinde mich in folgender Situation: Die Kredite für 2 nebeneinander liegende,bebaute Grundstücke wurden letztes Jahr abbezahlt. Auf Grundstück/Haus A wohnen derzeit meine Eltern. Grundstück/Gebäude B wurde teilw. gewerblich genutzt. Die obere Etage von Gebäude B, wurde als Wohnobjekt freigegeben. Beide Objekte wurden bis Ende 2017 vermietet.

Die Mietverträge wurden, wegen Mietrückständen, gekündigt. Nun kam die Idee, die Häuser zu sanieren, um das Eigenheim schöner zu gestalten und mehr Interessenten für Gebäude zu genieren. Da es sich jedoch um Altbau(1925) handelt, sind Sanierungsaufwendungen für die beiden Gebäude, alles andere als rentabel.

Aus diesem Grund wollen wir unternehmerisch handeln und kalkulieren, ob es sinnig ist, die beiden Gebäuden, die auf Grundstück A&B liegen, zu entfernen, um dort ein Mehrfamilienhaus zu platzieren. Nun zum Kern meiner Frage:
Grundsätzlich gilt, soweit ich es richtig verstanden haben sollte, dass keine Steuern anfallen, falls das Haus/Gebäude sich seit 10 Jahren im eigenen Besitz befindet, oder man selbst dort für einige Perioden gewohnt hat. Da sich jedoch die Beschaffenheit ändert bzw. man die Gebäuden durch ein Neubau-Wohnungen ersetzen will, ändern sich ja die Beschaffenheit. Wie sieht es steuerlich nun aus, wenn man bspw. 3 Wohnungen veräußern möchte und 3 Wohnungen selbst nutzen möchte. Werden hier Steuern geltend gemacht? Wenn ja welche? Über jegliche Antworten wäre ich sehr dankbar! Ansonsten muss ich doch zum Steuerberater :-D

Finanzamt, Grundstück, Hausverkauf, Immobilien, Steuern

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