Wie viel Zeit habe ich um Steuern nachzuzahlen?

3 Antworten

"seit dem letzten Jahr ein Kleingewerbe und einen durchschnittlichen Umsatz von ca 1900€ brutto pro Monat"

klar mit diesem Umsatz wirst Du ab 2017 Umsatzsteuerpfichtig, da Dein Umsatz ja 2016 über 17.500€ lag (hoffentlich nach Zahlungseingängen) Diese Umsatzsteuer muss ja bereits bis zum 10. jeden Monats/Quartals gezahlt werden. Je nachdem ob das FA Dich als Monatszahler oder Quartalszahler einstuft. Neue Betriebe werden immer als Monatszahler eingestuft im ersten Jahr. Das sogenannte Kleingewerbe (bis 17500€ Umsatz) ist dann doch größer geworden.

Du hättest also am 10.01.17 bereits eine Vorauszahlung leisten müssen und ab dem 1.1.17 alle Rechnungen zzgl. MWST ausstellen müssen.

Da Deine Kenntnisse bezgl. Steuer gleich null sind, solltest Du einen Steuerberater beauftragen.

Übrigens: Nicht abgeführte Umsatzsteuer ist strafrechtlich relevant.

Die Einkommensteuer hat noch Zeit bis 31.05.2017.

welche Vorauszahlung wäre am 10.01.2017 zu leisten gewesen?

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Die Frist ist längst abgelaufen. Ich würde Dir empfehlen, dass Du dich sofert beim finanzamt meldest (am besten persönlich und nicht nur telefonisch) und mit dem zuständigen Sachbearbeiter über Dein Problem sprichst.

Die Chance, dann eine Stundung mit Ratenzahlung zu vereinbaren sind in der Regel höher.

10 Tage nach Erhalt