Falscher Eintrag in Umsatzsteuererklärung Zeile 108 (Vorauszahlungssoll). Erklärung ist bereits beim FA (Rentner mit Einkünften aus Vermietung). Was passiert?
Situation: Habe Steuer-Erklärung meiner Mutter (Witwe) vorgestern online beim FA eingereicht und wir haben beide auch unterschrieben (ich als "Hilfe").
Meine Mutter (Rentnerin mit Pflegestufe 1) muss neben der EK-St. auch eine Umsatzsteuer-Erklärung machen (sie hat Einkünfte aus Vermietung von Gewerberäumen). Beim Ausfüllen der Umsatzsteuer-Erkl. haben wir einen Fehler begangen: Ich habe dort in
Zeile 108: "Vorauszahlungsoll Vorjahr (einschließlich Sondervorauszahlung)" aus Versehen einen falschen Betrag eingesetzt, nämlich denjenigen vom Vor-Vorjahr.
Was passiert jetzt beim FA? Korrigiert das FA den Fehler? Kann ich nachreichen? Soll ich den Steuerbescheid abwarten und kann man dann ggf. Einspruch erheben?
Oder korrigiert das FA diesen Betrag automatisch richtig? (die sollten doch die Daten haben?!?).
Vielen Dank auch!
2 Antworten
Kein problem. Das Finanzamt setzt den richtigen Betrag ein und fertig.
Aber unbedingt für Euch selbst den richtigen Betrag berechnen. Denn wenn sich eine Nachzahlung ergibt, muss die gezahlt werden. Nicht auf den Bescheid warten. Deshalb muss man ja bei der Umsatzsteuer den Betrag selbst errechnen.
Ganz genau. Es enstehen Säumniszuschläge, wenn nach Ablauf des Monats zuwenig gezahlt wird.
Das Vorauszahlungssoll ist beim FA gespeichert und wird automatisch korrigiert.
So ist es.
Soll ich den Steuerbescheid abwarten und kann man dann Einspruch erheben?
Konkret bedeutet das, dass vom Finanzamt eine "Mitteilung für 201x über Umsatzsteuer" kommt, in der die Abrechnung zutreffend mitgeteilt wird.
Ein Steuerbescheid ergeht nicht, denn die Festsetzung gilt als in dem Moment erfolgt, in dem die UStE auf dem Server beim Finanzamt eingeht. Das steht übrigens auch auf dem Formular in Fettdruck drauf.