Durch Umzug hat mein neues zuständiges Finanzamt vergessen, mir eine Erinnerung zur Abgabe einer Steuererklärung mitzuteilen - was soll ich tun?

6 Antworten

Hallo,

ich kenne die Zeiten auch noch, als das FA Aufforderungen verschickte. Diese Zeiten sind bis auf Ausnahmen lange vorbei. 

Jeder Steuerzahler muss sich selbst um die jährliche Veranlagung kümmern. 

Bist du zur Abgabe verpflichtet, muss ja nicht zwingend sei, dann übergibst du die fertige Einkommensteuererklärung (bisherige Steuernummer) deinem jetzigen FA und fertig ! 

Wo liegt das Problem? Da das Finanzamt ja nicht verpflichtet ist, dich an die Erfüllung deiner gesetzlichen Pflichten zu erinnern, wirst du die Einkommensteuererklärung doch ohnehin fristgemäß und ohne Erinnerung abgegeben haben.

Abwarten. Das dauert manchmal viele Jahre. Bei meiner Freundin kam es nach 4 Jahren. Dann haben wir für 5 Jahre die Erklärungen nachträglich abgegeben. Hat aber keine Nachteile für Dich, nur Vorteile. Belege schön aufheben.

Hast Du beim Umzug deinen Kopf in der alten Wohnung vergessen? Hol ihn, wenn er noch da ist. Er, nicht das Finanzamt, ist für Erinnerungen zuständig.

Hallo, wenn das neue Finanzamt Dich wegen Umzugs noch gar nicht kennt, kann es Dich auch nicht vergessen. Die fehlende Erinnerung befreit auch nicht von der Verpflichtung zur Abgabe.

Schnell nachholen !

Viel Glück

Barmer