Grenzgängerregelung legal umgehen?

1 Antwort

§ 1 Abs. 4 EStG (Österreich)

(4) Auf Antrag werden auch Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden ist, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 98 haben. Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegen oder wenn die nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 11 000 Euro betragen.

Ausserdem müßte nach Artikel 15 Abs. 2 des DBA mit Österreich sowieso dort besteuert werden, denn Dein Arbeitgeber wird ja vermutlich in Österreichisches Unternehmen sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo wfwbinder, tausend Dank schonmal für die Antwort.

Könnten Sie mir da nochmal konkret auf die Sprünge helfen? Leider ist das recht kompliziert.

Ich verdiene natürlich mehr als 11.000 im Jahr, das Unternehmen ist ein österreichisches. Nur bin ich lediglich durch die 30 km Regelung in die Grenzgängerregelung gefallen, die sagt man muss die Steuern im Ansässigkeitsstaat bezahlen.

Danke nochmal!

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@trashtom

Aber sie sind zu über 90 % aus Österreich. Da steht ein "oder" zwischen.

Bitte auch den Link aus meinem Kommentar lesen.

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@trashtom

Hat der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht geholfen?

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