Ich habe einen Dienstwagen und doppelte Haushaltsführung, die lange Heimfahrt ist sehr anstrengend, könnte ich die Fahrt mit BahnCard100 steuerlich ansetzen?

3 Antworten

Ob die BC100 in vollem Umfang anerkannt wird hängt sicherlich davon ab, ob sie sich in den Wintermonaten amortisiert. Die Amortisation würde ich in der Steuererklärung schlüssig auf die ersparten Kosten für normale Bahntickets abstellen (sofern das steuerlich günstiger ist), nicht auf die Pendlerpauschale von 30ct/km.

Ansonsten sehe ich keinen Grund, warum die Gestellung eines Firmenwagens der Durchführung von Familienheimfahrten (FHF) mit anderen Verkehrsmitteln entgegen stehen sollte.

Meines Erachtens nein. Denn bei Gestellung eines Firmenwagens darf man einmal wöchentlich Familienheimfahrten durchführen, ohne das diese als steuerlicher Vorteil bei der Firmenwagenbesteuerung zum Ansatz kommen.
Also hat man ja hier schon einen steuerlichen Vorteil erwirkt. Die
Bahnkosten wären dann nochmals ein weiterer steuerlicher Vorteil. Also
doppelte Berücksichtigung der Familienheimfahrten.

Richtig, man darf einmal wöchentlich mit dem Dienstwagen FHF durchführen, mann muss es aber nicht. Die kostenlose Nutzung des Dienstwagens für FHF stellt eine sächliche Aufwandserstattung des AG dar. Wenn ich aber nicht mit dem Dienstwagen sondern auf eigenen Kosten mit der Bahn (oder einem anderen Verkehrsmittel) fahre, gibt es auch keine Erstattung des AG, folglich sind die Reisekosten berücksichtigungsfähig, da keine geldlichen oder sächlichen Erstattungen des AG existieren.

Hallo Jörg, ich werde mich ab Februar 2015 in der gleichen Situation befinden. Kennst Du mittlerweile die Sachlage ? Kann man die Bahncard 100 trotz Firmenwagen von der Steuer absetzen ? Bzw. die Bahncard 50 und dann die einzelnen Zugtickets ? Danke und Gruß, Stefan

Meines Erachtens nein. Denn bei Gestellung eines Firmenwagens darf man einmal wöchentlich Familienheimfahrten durchführen, ohne das diese als steuerlicher Vorteil bei der Firmenwagenbesteuerung zum Ansatz kommen. Also hat man ja hier schon einen steuerlichen Vorteil erwirkt. Die Bahnkosten wären dann nochmals ein weiterer steuerlicher Vorteil. Also doppelte Berücksichtigung der Familienheimfahrten. Außer man würde vertraglich die wöchentlichen Familienheimfahrten mit dem Dienstwagen ausschließen.