Finanzamt akzeptiert komplette Fortbildung neben dem Beruf nicht an!?

Hallo Zusammen, ich habe einen festen Job und mache neben dem Beruf an einer Abenduni eine Fortbildung zum Betriebswirt. Ich habe in meiner Steuererklärung die - Fortbildungskosten (Kursgebühren) - Fahrkosten zur Lehrveranstaltungen - Fahrkosten Lerngemeinschaft normal geltend gemacht. Das Finanzamt hat aber komplett alles abgelehnt. - Die Kursgebühren wurden komplett nicht berücksichtigt, eine Begründung ist nicht im Bescheid. - Fahrkosten hat das Finanzamt auf 5 km reduziert und akzeptiert. Obwohl ich von der Arbeit zur Vorlesung 30 km fahre. - Lerngemeinschaft wurde auch nicht akzeptiert, mit der Begründung. „Die Aufwendung für die Lerng. wurden nicht anerkannt, da eine ausschließlich berufliche Veranlassung nicht nachgewiesen wurden konnte. Es wurden keine Angaben über Beginn, Dauer und Inhalt bzw. Ausbildungsstand der einzelnen Treffen gemacht" Sollte hier zu sagen, dass ich die Lerngemeinschaft sehr detailliert aufgelistet hatte mit Fach, Datum, Wo und Unterschriften.

Der Knaller ist: Ein Arbeitskollege von mir, macht die gleiche Fortbildung, bei Ihm wurde alles akzeptiert ohne Nachfragen vom GLEICHEN Sachbearbeiter! Das ist doch eine Frechheit vom Finanzamt!

Meine Frage: Selber Einspruch oder Steuerberater? Mir Fehlt die Zeit und das nötige Fachwissen, Eure Empfehlungen? Vielen Dank Im Voraus.

Finanzamt, Fortbildung, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten
Welche Immobilien-AfA gilt für den Erben? Neubeginn der AfA oder Fortführung?

Liebe Forumsmitglieder,

Es geht um die Festsetzung der Immobilien-AfA im Erbfall. Der Erblasser hatte aufgrund des Errichtungsdatums (1999) folgende degressive AfA angewendet: 8 Jahre lang 5 %, dann 6 Jahre: 2,5 %, usw.

Mein Ratgeberbuch führt aus, dass ein Erbe in die Stellung des Rechtsvorgängers eintritt, und er dessen Anschaffungskosten fortschreiben kann. "Es werden stets die ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers abgeschrieben und nicht etwa der Zeitwert zum Eigentumsübergang" An anderer Stelle heißt es: "Die Abschreibungsdauer beginnt für jeden Käufer neu, auch wenn der Voreigentümer die Immobilie bereits voll abgeschrieben hatte."

Die ursprünglichen Anschaffungskosten betrugen im Jahr 2000 z.B. 200.000 Euro. Bis zum Todesjahr 2005 hat der Erblasser 5 Jahre lang degressiv mit 5% abgeschrieben.

Was gilt nun für den Erbe ? A) Für den Erben beginnt die Abschreibung wieder neu (also ab Datum des Besitzübergangs in 2005 für zunächst 7 Jahre 5%, dann 6 Jahre 2,5% usw.)

oder

B) Der Erbe tritt in die laufende Abschreibung des Erblassers ein, der ja bereits seit dem Jahr 2000 5 Jahre lang mit 5% abgeschrieben hat, so dass der Erbe nun weitere 2 Jahre den 5%-Abschreibungssatz nutzen kann. (also in diesem Beispiel bis 2007) und danach kann er 6 Jahre lang zu 2,5% abschreiben usw.

Besten Dank für Eure Hinweise!

Erbe, erbrecht, Finanzamt
Mit deutschem Gewerbe in Österreich arbeiten - was zu tun???

Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe Hilfe und Antworten zu bekommen.

Folgende Situation: Ich, 26 Jahre alt, habe vor 2 Monaten ein Hauptgewerbe in Deutschland als Veranstaltungs-und Dienstleistungshilfe angemeldet. Da ich dies aus der Arbeitslosigkeit heraus tat, bekomme ich für 9 Monate einen Gewerbezuschuss. Da meine Lebensgefährtin in Österreich (Wien) lebt, habe ich vor das nächste halbe Jahr zu ihr zu ziehen und in Wien zu arbeiten. Mein jährlicher Umsatz wird die 17500 euro Grenze nicht überschreiten. D.h ich werde keine Vorsteuer beziehen und eauch keine Umsatzsteuer von meinen Auftraggebern verlangen! Danach werde ich wieder in Deutschland als Selbstständiger arbeiten. Ich habe beim Finanzamt in D eine Ust.Idnr. beantragt, allerdings noch nicht bekommen.

Jetzt zu meinen Fragen: wie sieht es steuerrechtlich aus mit meinem deutschen gewerbe in Österreich zu arbeitn? reicht die Ust.Idnr.?haben meine Auftraggeber in Österreich irgendwelche Vor-oder Nachteile mit mir zu arbeiten? gibt es irgendwelche Vorkehrungen, Anmeldngen, Umschreibungen die ich treffen muss? Gewerbeamt o. Finanzamt o.ä? spielt die Zeit eine Rolle,die ich Österreich lebe und arbeite (3 Monate, 6 Monate usw.)? zahlt das Arbeitsamt weiterhin den Gewerbezuschuss?

Wenn irgendwas noch unklar ist, einfach fragen! Vielen Dank im Voraus in der Hoffnung auf Antworten. Viele Grüße, Patrick

Finanzamt, Gewerbe, Österreich, Steuern, Umsatzsteuer

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