Finanzamt Auskunft Lebensunterhalt

Guten Tag,

eine Frage zum Thema Finanzamt und Steuern... die Situation:

mein Mann ist seit einigen Jahren als Finanzberater tätig. Vor fünf Jahren sind wir aus meiner ehemaligen Heimatstadt in sein Elternhaus gezogen, da nach dem Tod seines Vaters seine Mutter allein im Haus war (wir haben in dem Dreifamilienhaus eine Wohnung). Sie hat die Pflegestufe 2 und wir wollen ihr ermöglichen, bis zum Ende in ihrer Wohnung wohnen zu bleiben.

Nun ist es so, dass mein Mann die meisten seiner Kunden nach wie vor in der ca. 500 km entfernten Stadt betreut und dort sein Geld verdient. Da wir uns beide um seine Mutter kümmern, sind die Einnahmen in den letzten Jahren recht gering. Das Finanzamt fragte nun nach, wie wir unseren Lebensunterhalt bestreiten, also ob es weitere Einnahmen gibt.

Neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb meines Mannes haben wir dadurch, dass wir uns um die Mutter kümmern, regelmäßige Zuwendungen ihrerseits, da ich mich auch um den Haushalt kümmere, für sie einkaufe usw. Da wir im Elternhaus leben, haben wir andererseits sehr geringe Lebenshaltungskosten, da wir im Moment mietfrei wohnen. Darüber hinaus gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach und verdiene im Monat derzeit 400 Euro dazu. Zusätzlich noch mal etwa 600 Euro, die uns meine Schwiegermutter für die Pflege zukommen lässt. Einen Teil der Kosten bestreiten wir auch aus einer erhaltenen Schenkung. Meine Frage:

Muss ich all diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber bekanntgeben? Welche Auswirkungen hat das?

Welche hätte es ggf. wenn ich diese nicht komplett bekannt gebe, d.h. unsere Einnahmen eigentlich zu gering wären, um nachvollziehen zu können, dass wir davon leben können?

Für den ein oder anderen Tipp bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße, Jule.

Finanzamt, lebensunterhalt, Steuererklärung, Steuern
Übungsleiterfreibetrag überschritten + Student + Steuern zahlen?

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal euren Rat. Ich arbeite als Übungsleiter in der Betreuung an zwei Schulen und zusätzlich in einer Bewegungsschule.

Also um es übersichtlich zu machen:

1 x ÜL-Vertrag bei einer Hauptschule 1 x ÜL-Vertrag bei einer Realschule 1 x ÜL-Vertrag bei einer Bewegungsschule

Die Schulen werden von einem katholischen Träger betreut, demnach habe ich zwei Verträge bei dem gleichen Arbeitgeber (einmal Haupt- einmal Realschule) Hoffe das ist verständlich soweit.

Im ersten Halbjahr 2012 habe ich nur zwei Tage gearbeitet und hatte einen relativ geringen Verdienst, so dass der Übungsleiterfreibetrag von 2100 € niemals erreicht worden wäre. Im zweiten Halbjahr habe ich aber mehr Tätigkeiten übernommen, so dass ich jetzt feststellen muss, dass ich den Übungsleiterfreibetrag sehr wahrscheinlich überschreiten werde.

Wenn ich grob richtig gerechnet habe werde ich auf 2300 - 2400 Euro Lohn im Jahr 2012 kommen. Meine Frage ist jetzt was ich machen muss..ob ich es in die Steuererklärung im kommenden Jahr ganz normal reinschreiben muss.

Was mich auch sehr verunsichert ist folgende Passage aus meinem Vertrag:

"Der Übungsleiter versichert, anderweitig keine steuerfreie Einnahme (ÜL-Pauschale) zu haben bzw. dass diese Einnahmen zusammengenommen den jährlichen Freibetrag nicht überschreiten."

Ich werde den Betrag überschreiten, bekomme ich da jetzt Probleme?

Noch dazu kann ich sagen, dass ich Student bin, unverheiratet, keine Kinder :]

Danke schonmal für die Hilfe!

Viele Grüße

Jim

Student, Geld, Finanzamt, Freibetrag, Steuern, Übungsleiter, Übungsleiterpauschale
Fehler in Einkommensteuerbescheid 2011

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Finanzamt und bräuchte deswegen dringend Hilfe.

1) Erstens habe ich den Einkommensteuerbescheid per Post nicht erhalten, sondern nur die 1.Mahnung eine Nachzahlung zu leisten. Was muß ich jetzt am besten tun?

2) Die erhaltene Lohnsteuer-Nachzahlung für 2011 ist völlig außerhalb meiner Vorstellungskraft und kann nicht stimmen. Falls ich einen Fehler bei meiner Steuererkärung gemacht habe (oder das Finanzamt etwas falsch berechnet hat), wie kann ich das jetzt wieder korrigieren?

Ich habe im Kalenderjahr verdient:

29.209.- Euro Bruttoarbeitslohn

2.264.- Euro Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung

618.- Euro Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld)

Laut meiner Steuersoftware muss ich 220,60.- Euro nachzahlen. Das wohl vorallem wegen den Zusatzeinnahmen aus Vermietung u. Verpachtung. In der Nachzahlung ist aber noch nicht berücksichtigt, dass ich dafür vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet habe, die höher sind als die 220.- Euro. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ich überhaupt nichts nachzahlen muss.

Jetzt der Hammer: Das Finanzamt fordert von mir eine Lohnsteuer-Nachzahlung von 1813.- Euro!

Als ich persönlich zur Sprechstunde beim Finanzamt erschienen bin, hat der "Mitarbeiter" dort mir irgendwelche Schlagworte an den Kopf geworfen, z.B. "Progressionsvorbehalt" oder "Gewinn aus Vermietung und Verpachtung". Im Nachhinein ist mir natürlich klar, dass er mich nur abwimmeln wollte und verhindern wollte, dass das Finanzamt den Fehler zu ihren Gunsten korrigiert.

Der Progressionsvorbehalt, der sich durch die 618.- Euro Arbeitslosengeld ergibt ist natürlich da, aber er beträgt für das ganze Jahr nur 77.- Euro, nicht 1813.- Euro! Wie gesagt sind auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht die Ursache, da diese ja insgesamt nur knapp über 2000.- Euro liegen und dafür außerdem schon einige hundert Euro Vorauszahlungen geleistet wurden.

Was kann ich tun, damit ich diese irrsinige Nachzahlung nicht zahlen muss? Sei es, weil ich einen fehlerhafte Angabe gemacht habe bei meiner Einkommenerklärung oder weil das Finanzamt etwas nicht richtig berechnet hat. Außerdem habe ich den Steuerbescheid nicht auf dem die Nachzahlung ausgewiesen ist, sondern nur die 1.Mahung mit Überweisungsträger.

Ich habe jetzt einen Brief ans Finanzamt geschickt in der ich erkläre den Bescheid nicht erhalten zu habe und (vorsichtshalber) Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlege (leider ohne Rückschein)

Ich sehe keinen Sinn darin nochmal aufs Finanzamt zu gehen, da die Mitarbeiter dort darauf trainiert zu sein scheinen einen zu hinters Licht zu führen. Der Mitarbeiter dort braucht ja nur auf seinen PC-Bildschirm schauen und kann dann kontrollieren, was die Ursache der horrenden Nachzahlung ist, damit man den Fehler beheben kann. Stattdessen schiebt er irgendwelche offensichtlichen Falschaussagen vor, damit ich die Nachzahlung nicht korrigieren kann. Danke für Hilfe und Infos!

einkommensteuer, Finanzamt, Nachzahlung, steuerbescheid, Progressionsvorbehalt
von kleinunternehmerreglung zur Regelbesteuerung (Umsatzsteuervoranmeldung mtl.viertl. jährlich?)

hallo, anfang februar bin ich zur meinem steuerberater gegangen und habe ihm gesagt, dass ich gerne von der kleinunternehmerreglung raus, weil mein umsatz letztes jahr 2011 22400 betrug. er wollte dem fa ein schreiben setzen und ich sollte dann auf antwort warten. da bis jetzt nichts gekommen ist, habe ich meinem steuerberater gefragt und er hat gesagt, das er es auf jedenfall mitgeteilt hat dem fa und ich ein schreiben bekommen hätte sollen. somit habe ich letzte woche beim fa angerufen und die haben mir gesagt, das ich ust-pflichtig bin. ich habe seid anfang des jahres alle meine rechnungen mit mwst. ausgewiesen und bisher keine ust.voranmeldung getätigt. jetzt hatte ich meinen steuerberat auf empflehlung einer freundin gewechselt letzte woche und er wil jetzt die umsatzsteuervoranmeldung machen und ich solle mit versäumniszuschlägen rechen, da ich das hätte machen müssen. ein anderer freund sagt jedoch, dass er seine umsatzsteueranmeldung immer jährlich macht bzw. sein steuerberater. der jetztige steuerberater will jetzt monatlich buchhaltung bei mir führen, und daher 60 euro in rechnung mtl. stellen. mein frage: stimmt das, dass ich jetzt doch monatlich umsatzsteuervoranmeldung machen müsste und muss? und mit versäumniszuschlag rechnen muss? kann ich das auch nicth jährlich machen umsatzsteuervoranmeldung? (falls relevant bin promoter) für tipps würde ich mich freuen : ) danke im vorraus...

Finanzamt, Kleinunternehmer, Mehrwertsteuer, Steuerberater
Probleme wegen Besitz von Goldbarren ?

Hallo,

ich suche hilfreichen Rat, da ich nicht weiss wie ich mit meinem Sachverhalt (rechtlich) umgehen soll:

Da ich eine alte Dame längere Zeit gepflegt habe, und mehr für sie da war als ihre eigenen Kinder, sprach sie immer davon mir vor ihrem Tod etwas "wertvolles" schenken zu wollen. Ich dachte darüber nie großartig nach, da ich wusste dass die Kinder alles erben.

Zwei Tage vor ihrem Tod, als wir alleine waren, holte sie das "wertvolle" Geschenk aus dem Boden einer mittelgroßen Schmuckschatulle raus, von dem außer ihr keiner wusste: Es war ein 9,999 Feingold Goldbarren (über 20.000 EUR wert).

Voller Überraschung und Freude, nahm ich das Geschenk an, brachte es bei mir zu Hause an einen sicheren Ort. Nach zwei Tagen wurde mir mitgeteilt die Dame sei verstorben.. Diese Geschichte ist schon mehrere Wochen her, seit der Beerdigung habe ich auch von ihren Kindern nie was gehört.

Mittlerweile habe ich mich über Goldverkauf informiert, weiss aber nicht wie ich genau (rechtlich) vorgehen soll:

(1) Jede Ankaufstelle hält mittels Personalien den Ankauf fest und speichert diesen für mehrere Jahre. -Wann und an wen gehen diese, und werden auch Informationen über meinen Gold-Verkauf weitergeleitet (Summe..) ??

(2) -Wie reagiert die Bank wenn ich plötzlich mehrere tausend Euro mehr auf mein Giro- oder Sparkonto einzahle oder überwiesen bekomme? ("Bankgeheimnis)"?? -Event. Mitteilungen ans Finanzamt? Geldwäschebeauftragten?

(3) Wie weise ich die Herkunft des Geldes/ nach (da die Dame schon Tod) und werde ich darüber gefragt wenn ich als Studentin nicht mal knappe 900 EUR vorher hatte ??

(4) Gibt es da, meinerseits aus, eine Auskunftspflicht alles detailiert auszulegen/ -Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit danach gefragt zu werden (Erbrecht-Steuer) ???

(5) Angenommen ich lege den Goldbarren als solchen bei der Bank (zum Beispiel in der Schweiz) an, werde ich auch dann nach der Herkunft gefragt ??

Vor allem die 2. Frage beschäftigt mich, da ich nicht weiss ob ich (nach dem event. Verkauf) so eine hohe Summe auf mein Konto einzahlen kann, ohne rechtliche Konsequenzen.

Empfehlen Sie mir mit meiner Bankberaterin darüber zu sprechen/ Meinung einzuholen? Darf sie Einzelheiten aus dem Beratungsgespräch der Bank weiterleiten, wenn ich dort Kunde bin ??

Wie empfehlen sie mir bei meinem Sachverhalt am besten vorzugehen ?

Vielen Dank für Ihre Empfehlungen und Rat.

Susanne

Geldanlage, Bank, Erbe, Finanzamt, Bankberater
Finanzamt hat zu wenig Fahrtkosten berechnet

Ich bin 2009 zu unserer Mutterfirma versetzt worden und habe nun einen Fahrtweg von 75km (einfache Fahrt). Für 2009 und 2010 habe ich die Lohnsteuererklärung gemacht und jeweils gut 1600€ erstattet bekommen. Nun habe ich für 2011 die Erklärung eingereicht und wurde prompt gefragt ob ich auch wirklich gefahren sei (wie sollte ich wohl sonst zur Arbeit kommen???). Man forderte eine Bescheinigung meines Arbeitgebers über die Anzahl der Tage, die ich gearbeitet habe. Habe ich umgehend eingereicht. Dann kam, dass auf mich kein Auto zugelassen sei. Ich erklärte Ihnen, dass das Auto auf den Namen meiner Mom läuft, da es günstiger ist. Ich bin aber Finanzierer und trage alle Kosten. Dann wollten sie eine Bestätigung über die Laufleistung meines Autos. Ich bin ja geduldig... also habe ich die Inspektionsrechnungen Januar 2011 und Oktober 2011 eingereícht, die ja belegen, dass ich gute 24.000 in nicht mal 10 Monaten gefahren bin. Dann kam eine Weile nichts und heute habe ich eine Überweisung von 110,-€ auf dem Konto. Hä?????? Kein Bescheid, keine Abrechnung, Aufstellung oder wie auch immer... und warum 110€?? Das würde ja bedeuten, ich habe die Firma beinahe vor der Tür. Bin stinksauer. Man sitzt gut 2 Stunden am Tag im Auto um seinen Job auszuüben, tankt 5 Mal im Monat und bekommt 110€?? Was soll ich nun tun ?? wüsste auch gerne mal woraus sich diese 110€ zusammen setzen.

Finanzamt, Pendlerpauschale
Hilfe..!! Fahrtkosten während diplomarbeit absetzen?

Hi Alle,

Erstens .. Mein deutsch ist nicht prima.. Bitte entschuldigen..

Ich fülle die EinkommenSteuererklärung für die Jahr 2011 auf. Folgende gibt die Hintergrund.

Ich bin ein Master Student in eine Deutschen Hochschule. Ich war als ein Diplomand in Düsseldorf von 01.09.2011 bis 29.02.2012 bei einem firma tätig. Diese Diplom\ Masterarbeit ist für uns verpflichtend. Ich habe monatlich 800€ brutto \ 633 netto pro monat als entschädigung von der Firma bekommen. Ich habe während diese tätigkeit als diplomand in düsseldorf gelebt ( ich meine ich bin in Düsseldorf als ein bürger registriert). Die entfernung von mein wohnung zu die Arbeitsstelle war 8 km (einer richtung). Ich habe kein Auto d.h. kaufte ich eine Fahrkarte zur Nutzung der öffentliches verkehrsmittel. Ich habe monatlich 45€ bezahlt ( für die Fahrkarte). Die firma ist jetzt zufrieden mit mein arbeit und ich wird als ein festarbeiter von Mai 2012 mit die gleichen firma arbeiten.

Der LohnsteuerbescheinigungsAusdruck für die 4 monate von 01.09 - 31.12 beinhaltet die folgende Felde..

Bruttoarbeitslohn - € 3200

ArbeitgeberAnteil zur gesetzlichenrentenversicherung - € 318

ArbeitnehmerAnteil - € 318

Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen krankenversicherung - 262

Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung - 39

Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung - 48

Es gibt keine andere Felde.

Meine frage :

Kann ich die ( 4 monate in 2011 * 45€ = €180 ) Fahrtkosten als Werbungskosten in die Elsterformular deklarieren?Werden die Fahrtkosten rückerstattet? Bitte helfen..

Finanzamt, Steuererklärung, Steuererstattung, werbungskosten, Fahrtkosten

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